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Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten. Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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post 11 Dec 2008, 17:00
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3. Schein
***

Punkte: 298
seit: 19.10.2005

Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten. Dagegen kann man klagen wenn man will. Indem Fall würde man aber gegen das Land klagen, und man müsste denen das leider auch nachweisen sad.gif Das geben die aber freiwillig eh nicht zu. Aber man könnte die GEZ fragen woher sie die Adresse haben. Ohne deine Einwilligung darf das Land deine Adresse nicht herausgeben, außer an Behörden. Die GEZ ist aber eine Privatinstitution.... yeahrite.gif


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Gut ist der der Gutes tut!
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post 11 Dec 2008, 17:07
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Dazu war neulich in der SZ ein bericht, dass die Einwohnermeldeämter auf telefonische Anfrage all deine Daten rausgeben dürfen....Und wenn du das NICHT willst, musst du dort Einspruch einlegen dagegen-was die wenigsten wissen...., sonst dürfen die das wohl...wie mies ist das denn, da kann ja jeder kommen sad.gif
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post 11 Dec 2008, 17:08

4. Schein
****

Punkte: 389
seit: 04.04.2008

die gez ist eine behörte, die dürfen so ziemlich alles. meiner meinung nach ist es eine sekte!
ich hatte das auto vorm hasu stehen und schon hatte ich die typen an der backe. ich hab dann von nem freund mir die antennenbuchse rausbauen und alles zulöten lassen, der hat das bestedigt (er darf das, da er autoradios und so zeug verkauft) und seit dem ist endlich ruh. ich hätte nämlich für ein und das sele radio 2mal bezahlen müssen. 1mal als privatperson und dann nochmal weil ich selbstständig bin.
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post 11 Dec 2008, 17:14
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Automatix
*********

Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Ach ja, die liebe GEZ... hatte mich damals aus Pflichtbewustsein und gesetzestreuer Bürger angemeldet, nach einem Jahr aber wieder ab. Gekündigt hab ich per Einschreiben zum 30.09.07.

Auf Umwegen (da ich umgezogen bin) erreichte mich Anfang November eine Mahnung (ich hab nie ne Rechnung bekommen) über 204 EUR Nachzahlung für die vergangenen Monate nach Sep 2007.

Ich hab denen per Fax (ist billiger) eine Antwort geschickt, in der ich sie höflich aber streng bat, so einen Schei... zu unterlassen und verwies nebenbei noch schön auf Paragraphen, da sich die GEZ strafbar macht, wenn sie deine Abmeldung nicht anerkennen. Zusätzlich erklärte ich, dass ich keine Fernseher und Gedöns habe (was ja auch stimmt) und hab das Ding dann unterschrieben weggefaxt.

Antwort kam letzte Woche per Post:

...bla... ihr Anschluss wurde mit Ablauf des Monats August 2007 abgemeldet ...bla... Anbei erhalten sie einen Verrechnungsscheck über 17,03 EUR, den sie bei ihrer Bank einreichen können.

--

Man beachte den Unterschied zwischen September 2007 und August 2007, sie haben mir also einen Monat Gebühren wiedergegeben, obwohl sie das gar nicht hätten tun müssen blink.gif
Schon ein komischer Verein... lasst diese Heinis bloß nicht über die Türschwelle und lasst euch ja nicht von denen einwickeln.

Wenn da einer vor der Tür steht, nach seinem "Dienst-"Ausweis verlangen, den anschauen und danach die Tür wieder schließen. "Kein Interesse!", sozusagen smile.gif

Wie schon gesagt, die GEZ ist keine Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte und bewegt sich selber auf extrem dünnem Eis.


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 11 Dec 2008, 17:19
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6. Schein
*******

Punkte: 1280
seit: 25.10.2003

Zitat(caprice @ 11 Dec 2008, 15:00)
Warum schickt ihr nicht einfach den korrekt ausgefüllten Antwortbrief zurück? Kostet ja nix wenn Antwort drauf steht und die GEZ spart sich ebenfalls Papier, Porto und Mühe. Ich will nicht wissen wieviel von dem GEZ-Geld aus Ignoranz der Angeschriebenen in Briefverkehr und die "mobile Einsatzgruppe" investiert werden.
*


weil die aus deiner naivität geld machen und ich bestimmt keinen pfennig mehr diesen gaunern hinterherwerfe. wer sich schon mal versucht hat, abzumelden, wird wohl wissen, dass der krake mehrere arme hat...
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post 11 Dec 2008, 17:20

4. Schein
****

Punkte: 389
seit: 04.04.2008

Zitat(Sigurd @ 11 Dec 2008, 16:14)


...Wie schon gesagt, die GEZ ist keine Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte und bewegt sich selber auf extrem dünnem Eis.
*


bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
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post 11 Dec 2008, 17:22
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Das ist immer leicht gesagt wink.gif Hätte den auch niiiiienienienienie aufgemacht, aber kurz vorher ist ein Päckchen für die nachbarn abgegeben worden, ich also Tür aufgerissen und...nun ja....Es lag jetzt ein Zettel im Briefkasten, ähnlich dem Brief, den man immer per Post zugesendet bekommt. Und ich bin angewiesen es ausgefüllt zurückzusenden. Na da. Muss also nun doch wohl ich die Angaben machen und er hat nichts falsches gemeldet, aber schon krass, wie dreist die erstmal behaupten.....Mich würden deren Einstellungskriterien mal interessieren 8)
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post 11 Dec 2008, 17:24
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

halt, nicht MUSS. Ich bin VERPFLICHTET wink.gif
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post 11 Dec 2008, 17:30
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6. Schein
*******

Punkte: 1280
seit: 25.10.2003

Zitat(nur-meine @ 11 Dec 2008, 16:20)
bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
*


ja, da hat er schon recht was das hoheitsrecht angeht, aber wenn die einmal angesetzt haben, kommste da nich mehr ohne zahlen raus. rückwirkend geht sowiesoe fast nirgends was und wenn du einmal gemeldet bist, also wenn die einmal ne rechtskräftige zahlungsaufforderung rausschicken, darfst du löhnen oder notfalls pfänden;)
also lieber gleich zahlen, bevor sich der preis durch die mahnugnsgebühren erhöht...
bei mir hat sich damals die summe vervierfacht, weil ich nicht zahlen wollte (betrug!), aber der zwangsvollstrecker hat mich dann noch "überzeugt"...
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post 11 Dec 2008, 17:42
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3. Schein
***

Punkte: 298
seit: 19.10.2005

Zitat(nur-meine @ 11 Dec 2008, 16:08)
die gez ist eine behörte, die dürfen so ziemlich alles.
*


Woher hast du das denn??
Die GEZ ist KEINE Behörde!!!! Sie ist eine private Institution die von ARD und ZDF betrieben wird. Nichts staatliches!!!! Das kannst du aber überall nachlesen. Sie tuen gern wie eine Behörde. Ist aber nur eine privater Verein....
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post 11 Dec 2008, 17:47
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search for reverse
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Punkte: 621
seit: 15.10.2007

Evtl. ist auch dieser Artikel interessant.


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"Woh, this is fucked beyond belief!" (James Rolfe)

Zerstöre ihre Blechblasinstrumente! Komme ins Haus! Ham Sie keen Internet?
Class, what year was 1+1? ...The answer is: The Amazing Ralph! (Ralph)
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post 12 Dec 2008, 05:28
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alleingelassen.
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Punkte: 9584
seit: 22.10.2004

Zitat(derFotograf @ 11 Dec 2008, 16:00)
Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten. [...] Ohne deine Einwilligung darf das Land deine Adresse nicht herausgeben*


Herzlich Willkommen beim Realitätsabgleich...

Zitat(stella @ 11 Dec 2008, 16:07)
Dazu war neulich in der SZ ein bericht, dass die Einwohnermeldeämter auf telefonische Anfrage all deine Daten rausgeben dürfen....Und wenn du das NICHT willst, musst du dort Einspruch einlegen dagegen-was die wenigsten wissen...., sonst dürfen die das wohl...wie mies ist das denn, da kann ja jeder kommen*


Ja, das ist richtig. Dazu hier bei eXma.
Kurzum: Die Stadt verkauft Meldedaten und plant den Erlös daraus auch ganz normal im Haushalt ein. Kaum zu glauben, oder?

Übrigens: Die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung - also wahrscheinlich nicht das, was ihr unter einer "Behörde" versteht.

.abd.


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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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post 12 Dec 2008, 12:54
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...
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Punkte: 1632
seit: 22.01.2006

Zitat(derFotograf @ 11 Dec 2008, 16:00)
Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten.


dazu

Zitat(wikipedia.de)
Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über zwölf Millionen Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen auf Grund von Datenschutzbedenken die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnermeldeämter ab.


Dieser Beitrag wurde von oZmann: 12 Dec 2008, 12:55 bearbeitet


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"that's not opinion that's science. and science is one cold-hearted bitch with a 14" strap-on"
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post 12 Dec 2008, 15:28
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busy office
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Punkte: 1655
seit: 30.06.2006

Mal meine situation mit der GEZ:

Mir geht die GEZ derzeit auch auf die ketten, war 11/07 bis 09/08 befreit, hab dann für 10/08 bis 09/09 neue befreiung eingereicht, und seitdem gehen die mir so auf die ketten - ich soll angeblich irgendwann mal ein NEG + Fernseher + Radio angemeldet haben, somit müsse ich für 10/08 bis 12/08 noch 51€ zahlen --> hab dann befreiung bestätig bekommen und jetzt sind es nur noch 22,55€. hab daraufhin einen widerspruch eingelegt, dass ich keinen fernseher + radio + NEG mein eigen nenne - daraufhin neuer brief zur zahlungsaufforderung - hab angerufen und die erste bearbeiterin meinte, dass das geld noch für 10/07 zu zahlen sei, im gleichen atemzug sagt sie aber, dass ich da befreit wäre oO. so die hatte dann keine lust mehr und hat einfach aufgelegt. ich hab nochmal angerufen und hab ne andere bearbeiterin gesprochen, die meinte, dass der betrag von 10/08 sei, was logischer als 10/07 ist. Und im gegensatz zur 1. sagte sie dass mein widerspruch noch in bearbeitung sei, dass ich noch einen brief irgendwann bekomme und einfach warten soll. tzz haben die von ihrem eigenen system keine ahnung? Naja abwarten und tee trinken... *aufreg* yeahrite.gif


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Grüße sn3ek
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post 12 Dec 2008, 16:53
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Neuling


Punkte: 6
seit: 21.10.2008

Nach meiner Ummeldung habe ich jetzt auch ein Briefchen von der GEZ bekommen. Nach dem FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein muss ich ja nicht mal eine Antwort auf den tollen Brief schicken! Ich werde stattdessen die 50 Cent Briefmarke für einen Brief an den Datenschutzbeauftragten von Dresden und oder Sachsen investieren.

PS: In der aktuellen C't ist ein guter Artikel über die GEZ und die Gebührenpflicht von "neuartige Empfangsgeräte".

Zitat
Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

    Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

    Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

    Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
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