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VSR Verlagsservice Abofalle

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post 22 Jul 2008, 19:13

Neuling


Punkte: 5
seit: 22.07.2008

Hi, also ich bin da auch reingefallen. Letzte Woche habe ich einen Brief bekommen mit einem schönen Dank für die Zeitschriftsbestellung. Ich habe sofort eine Email geschrieben (die füge ich hinzu). Heute habe ich eine Kopie von meinem "Vertrag" bekommen. Wenn jemand den noch nicht gesehen hatte, hier die Gelegenheit. Es ist möglich, dass der Satz "Ja, ich möchte..." schon da gestanden hat, aber ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich unter keinem Bankeinzug unterschieben habe (der Typ hat mir gesagt, sie brauchten meine Kontodaten nicht - es ist ja kein Vertrag!!).
Dürfen sie so was machen? Und was bedeuten die Ziffern 6118? Ich muss diese Scheiße doch irgendwie kündigen können. Belehrung (wenn ich das so nennen darf) in der rechten unteren Ecke. Kann jemand den Namen aus der Unterschrift deuten, würde den Typen gerne anzeigen (wenn ja bitte eine private Nachricht).

Grüße
Quid


"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

heute erreichte mich Ihr Brief in dem Sie mich informieren, dass ich ein Abonnement der Zeitschrift „Stern“ bestellt habe (Kundennummer xxxxx). Es entspricht nicht der Wahrheit.

Bei mir liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Betrug handelt.
Wahr ist das ich im Juni 2008 auf dem Gelände der Dresdner Universitätsklinikum von einem Ihrer Mitarbeiter wegen einer kostenlosen Probe der „Stern“ Zeitschrift angesprochen wurde. Es handelte sich um zwei kostenlose Ausgaben der Zeitschrift. Den ersten Heft bekam ich sofort (Nr. 25), der nächste sollte per Post zugestellt werden. Danach (nach der Zustellung des zweiten Heftes) sollte ich einen Brief über die Konditionen des Abonnements bekommen und entscheiden, ob ich die Zeitschrift in Rahmen eines Abonnements beziehen möchte. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leseprobe unverbindlich ist, für mich keinerlei Kosten entstehen und ich erst nach dem Erhalt des Briefs die Entscheidung zu treffen habe.

Da mich weder der zweite kostenlose Heft der „Stern“ Zeitschrift noch der Brief mit den Konditionen des Abonnements je erreicht haben, betrachte ich den Vertrag als nichtig.

Hiermit bitte ich um löschen der mir zugeordneten Kundennummer und entfernen meiner persönlichen Daten aus Ihrer Datenbank.

Sie schreiben, dass der erste Heft nach dem 24. Juli mit der Rechnung geliefert wird. Bitte tun Sie das nicht: der Vertrag ist nichtig und die Rechnung von mir nicht ausgleichen wird. Morgen werde ich Ihnen das entsprechende Widerrufsschreiben per Post verschicken. Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit geklärt ist.

Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie die Nachricht bekommen haben.

Mit freundlichen Grüßen"

Dieser Beitrag wurde von quidane: 22 Jul 2008, 19:15 bearbeitet
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post 22 Jul 2008, 19:57

Neuling


Punkte: 5
seit: 17.07.2008


Mich haben sie zwei Tage nachdem ich die Vereinbarung unterschrieb angerufen, und wollten noch mal klar stellen, dass ich ab Montag den Stern bekomme. Ist das normal?
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post 22 Jul 2008, 21:03

Neuling


Punkte: 1
seit: 22.07.2008

Ich bin grad an der Haltestelle Tharandter Strasse lang gelaufen und da steht neuerdings ein VSR Typ mit son kleinem Tisch rum mit reichlich Müll drauf der als Geschenk angepriesen wird ...
er spricht die Leute an und sagt sie könnten sich einfach so was mitnehmen ... das es sich um einen Abovertreter handelt eröffnet er aber scheinbar erst wenn die Leute sich was gegriffen haben ... da ich keinen Müll brauchte hab ich ihn direkt gefragt worums geht
Antwort: Es geht um einen kleinen Münchner Verlag der sich bekannt machen will ... leider war mir VSR schon bekannt weil mein Bruder da schonmal unterschrieben hatte^^

und dann halt der übliche Kram 2 monate kostenlos BlaBla der coole Daumen Trick alles dabei
aber die geschenk/müll masche war mir neu

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post 22 Jul 2008, 22:28

Neuling


Punkte: 8
seit: 02.06.2008

Ich habe ja eine Bestätigung meines Abos bekomme, obwohl ich fristgerecht gekündigt hab, also die
ignorieren so einiges. Hab gestern ein Einschreiben an die PVZ und VSR geschickt. Und wenn noch was
kommt werde ich das ignorieren, die 8,80€ waren schon wieder genug. Falls das jemandem hilft, hab
den Brieg aus mehreren Sachen hier
zusammen gebastelt, an die PVZ hab ich natürlich ein bisschen was am Anfang geändert.

VSR-Verlagsservice Ranke & Co
Kistlerhofstr. 170
81379 München

XXXXXXX
XXXXX
XXXXXXXX

Bearbeitungsnummer: XXXXXXXXX
Abonnement: Stern

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich ihnen mit, dass der Vertrag für ein Abonnement, welchen ich am 02.06.2008
unterschrieben habe, bereits am 03.06.2008 fristgerecht bei Ihnen gekündigt wurde. Der Rückschein
von der Post liegt mir vor.

Von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde mir außerdem mitgeteilt, dass die
Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des
§ 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Ebenfalls ist meine Unterschrift unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit
nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner
Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4
außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.
Des Weiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn
der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt;
diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf
Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstoßen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu
entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Ich habe bereits meinen Anwalt informiert und werde in den nächsten Tagen Strafanzeige bei der
Polizei Göttingen stellen.

Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr mit Ihnen.










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post 22 Jul 2008, 23:11

Neuling


Punkte: 6
seit: 17.07.2008

an deine angegeben adresse in münchen habe ich mein einschreiben auch geschrieben. es kam eine automatische antwort zurück... bin mal gespannt was bei dir rauskommt
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post 23 Jul 2008, 14:26

Neuling


Punkte: 1
seit: 23.07.2008

Ich bin im Juni auch auf die reingefallen und hab hier mal durchgestöbert...
hab mir halt ein paar ideen geholt und einen text verfasst.
hab das alles per mail gemacht.
nach ner weile hab ich dann keine antwort mehr bekommen und auch keine automatische mail, dass sie meine erhalten haben.
hab mir jetzt ne neue mail adresse zugelegt und erneut eine mail gesendet. diese ist dann auch wieder angekommen und plötzlich haben sie auch alles widerrufen und ich bin raus!!!
Freu mich, dass ich das endlich alles geschafft habe...
Ich wünsche allen anderen noch viel glück
ProfilPM
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post 23 Jul 2008, 16:30
avatar
De Puta Madre
*******

Punkte: 1001
seit: 01.10.2003

Mal ne Frage: Ist es nicht klüger Strafanzeige gegen die Person, die einen Vertrag untergejubelt hat, zu stellen als gegen VSR? Weil die Leute die gerade in Dresden rumrennen sind doch sicherlich immer dieselben. Auf dem Vertrag müsste doch der Name des Werbers drauf stehen.


--------------------
ProfilPM
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post 23 Jul 2008, 17:38

1. Schein
*

Punkte: 17
seit: 04.07.2008

immer auch gegen die person direkt, aber auch gegen pvz. nicht vsr, die sind rechtlich nicht zu belangen. aber im zweifel gegen alle drei, selbst wenn der name unleserlich ist. also gegen die person, pvz und vsr.
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post 23 Jul 2008, 18:37

Neuling


Punkte: 4
seit: 23.07.2008

Hallo.
Ich bin leider auch drauf reingefallen, hab auch einige Seiten in diesem Thread gelesen, aber leider keine wirkliche Lösung für meine konkrete Situation gefunden.

Ich wurde angesprochen, 2 Monate Kostenlos, danach läuft das Abo automatisch aus.
Heute hab ich einen Brief bekommen (natürlich nach Ablauf der 14 Tage), dass mein Abo 14 Monate läuft, wobei ich für die ersten 2 Monate eine Gutschrift erhalte.
ABER
1. Ich habe keine Bankdaten angegeben, nur unterschrieben
2. Die Zeitschrift die ich bestellt habe, Stern, ist handschriftlich und ohne Preisangabe oben irgendwo auf dem "Vertrag" vermerkt

Ich bin kein Jurist und habe keinerlei Erfahrung mit sowas, aber ich vermute ja mal, dass das weit von einem gültigen Vertrag entfernt ist.
Allerdings weiß ich nicht, wie ich das passend formulieren soll, kann mir da jemand weiterhelfen? Gerne auch mit Link auf eine entsprechende Vorlage hier im Thread, ich hab nur keine Zeit, mir jetzt alle 40+ Seiten hier durchzulesen.

Danke schonmal im Voraus.

Dieser Beitrag wurde von apo1337: 23 Jul 2008, 18:37 bearbeitet
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post 23 Jul 2008, 19:26

Neuling


Punkte: 4
seit: 11.10.2005

Bin zwar nicht selbst drauf reingefallen, dafür aber meine Freundin. Das ist umso frecher, da sie aus Taiwan kommt und der Vertreter klar erkennen konnte, dass sie nicht alles versteht was er da sagt. Hat natürlich dieselbe 2 Monate kostenlos (Stern)-Nummer abgezogen.

Außerdem hatte er die volle Adresse schon eingetragen (war im Wohnheim), fehlte quasi nur noch die Unterschrift.

Ist zwar schon mehr als die 2 Wochen her, aber wir probieren es erstmal mit einfachem Widerruf. Sollte das nicht klappen, fahren wir entweder den verschärften Brief auf oder ignorieren die dann wohl kommenden Rechnungen einfach. In 3 Monaten ist sie dann eh wieder in Taiwan, da kann ihr das dann ziemlich egal sein.

Dieser Beitrag wurde von Che Eder: 23 Jul 2008, 19:29 bearbeitet
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post 23 Jul 2008, 23:51

Neuling


Punkte: 4
seit: 23.07.2008

Zitat
Kundennummer: XXXXXX
Abonnement: Stern

Sehr geehrte Damen und Herren des VSR-Verlagsservice,
Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,
Sehr geehrte Damen und Herren des Stern Kundenservice,

in Bezug auf das Schreiben des VSR-Verlagsservice, datiert auf den 21. Juli 2008 und ein Telefonat mit der Hotline der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXX meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel keinerlei Bankverbindungsdaten angeben musste und das von mir gewählte Magazin (Stern) handschriftlich und ohne Preisangabe vermerkt wurde, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Laut §433 BGB ist der Kaufpreis wesentlicher Bestandteil eines Kaufvertrags, somit ist allein aus diesem Grund kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Er sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft.
In Anbetracht Ihres Schreibens, welches ich am 23. Juli 2008 vom VSR-Verlagsservice erhielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.

Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

Im Anhang eine Kopie des besagten Zettels, den Sie als Kaufvertrag betrachten.


Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens und des darin enthaltenen Widerrufs.

Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr meinerseits mit Ihnen.


Hochachtungsvoll
XXXXXX


Damit nicht der Eindruck entsteht, ich wolle hier eine vorgekaute Musterlösung für meinen Fall.
Ich hab mir jetzt mal eines der Schreiben hier gegriffen, welches für mich noch am besten gepasst hat und einige Ergänzungen vorgenommen.
Ich bitte inständig darum, dass jemand mit Ahnung da mal rüberguckt, da ich wirklich keinerlei Schimmer hab, ob das juristisch halbwegs annehmbar ist und auch keinen Anwalt greifbar habe.
Z.B. so Begriffe wie Widerruf passen mir eigentlich nicht, da ich keinen Vertrag rückgängig machen will, sondern zeigen, dass gar kein gültiger Vertrag existiert. Ich weiß halt nicht wie man das ausdrückt oder ob es so vielleicht doch richtig ist.
Das ganze soll per Mail an backoffice@pvz.de, info@pvz.de, info@vsr.de und info@stern.de gehen, falls nicht direkt in den nächsten Tagen was zurückkommt auch per Einschreiben an PVZ und VSR.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Dieser Beitrag wurde von apo1337: 23 Jul 2008, 23:52 bearbeitet
ProfilPM
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post 24 Jul 2008, 19:06

Neuling


Punkte: 1
seit: 24.07.2008

Hallo,
tja wie soll es anders sein auch mein freund und ich sind auf die beiden wirklich scheißen netten mädels reingefallen sad.gif
menschen die heute noch anderen was gutes tun wollen werden wohl absofort einfach nurnoch bestraft! ich habe meine lektion gelernt udn muss da jetzt rauskommen weil ich natürlich nicht das geld habe ...

also wir ham den bekannten wisch unterschrieben und dort auch dummerweis ekontodaten hinerlassen. aber!!!!!! kein datum ist zu sehn... heute also am 24 kam dann der brief! gestern losgeschickt und was nun?!?!? hab mir alles durchgelesen und bin einfach nur verwirrt.
der brief von apo gefällt mir echt gut nur leider hab auch ich keine ahnung von rechtlichen dingen. also sollen wir es nun etwas unspektakulärer schreiben? ein einschrieben halte ich persönlcih für schlauer, da mailverkehr mit suspekt ist wink.gif

also hilfe!!!!!!!
ProfilPM
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post 25 Jul 2008, 12:01

1. Schein
*

Punkte: 22
seit: 27.04.2008

Also ich bin auch raus aus der Sache. Hab dem Herrn Koßow auch direkt ne Mail geschickt und ne halbe Stunde später die Bestätigung bekommen, dass das Abo gelöscht ist. Heut kam das ganze dann nochmal per Brief bestätigt. :-)
ProfilPM
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post 25 Jul 2008, 12:05
avatar
Einfach umwerfend
*********

Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Zitat(Nico1984 @ 22 Jul 2008, 21:03)
Ich bin grad an der Haltestelle Tharandter Strasse lang gelaufen und da steht neuerdings ein VSR Typ mit son kleinem Tisch rum mit reichlich Müll drauf der als Geschenk angepriesen wird ...
*

Vorallem spricht er alle Leute mit "Kann ich *dich* mal kurz stören?" an. Völlig unhöflich und führt bei den meisten Leuten zur sofortigen Ablehnung. Hoffentlich.

Außerdem stehen immer noch zwei nicht minder unseriös aussehende Mitarbeiter daneben: Typ Mandy & Ronny.
Der "Ansprecher" ist eher so Typ "weißrussischer Kugelstoßer".


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ProfilPM
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post 25 Jul 2008, 14:42
avatar
Vordiplom
*****

Punkte: 566
seit: 20.04.2004

Die Sippe stand auch schon paar mal vorm REWE Kesselsdorfer Straße. Voll die Klotzkunden mit paar Tuusen im Schlepptau. Dann kam der rundliche Typ (Chef?) mit nem X5 vorgefahren, seine Frau stieg aus, gab neue Anweisungen an die Crew und verschwand wenig später wieder. Sah schon eher mafiosihaft aus deren Treiben!
ProfilPM
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