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18 Sep 2007, 15:32
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4. Schein
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Hier noch ein Artikel aus 2006
Bundesverfassungsgericht hat entschieden Kein Abschuss von entführten Flugzeugen
Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs für verfassungswidrig und nichtig. Das gilt auch, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
Einsatz militärischer Waffen nicht erlaubt
Die abgestuften Bestimmungen des seit Januar 2005 geltenden Gesetzes erlaubten es, ein verdächtiges Flugzeug abzudrängen, zur Landung zu zwingen, ihm Waffengewalt anzudrohen, Warnschüsse abzugeben und als "Ultima ratio" abzuschießen. Die Vorschrift über die "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" wurde nun für nichtig erklärt.
Tötung Unschuldiger Verstoß gegen MenschenwürdeDas Luftsicherheitsgesetz verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde, stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil fest. Der Schutz der Menschenwürde ist im Artikel eins des Grundgesetzes als zentrale Richtlinie der deutschen Verfassung festgelegt.
Der Paragraph 14, Absatz drei, des Luftsicherheitsgesetzes, in dem ein Abschuss geregelt wird, sei auch nicht mit dem Artikel zwei des Grundgesetzes vereinbar, erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier weiter. In diesem Grundgesetz-Artikel wird das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit garantiert.
Passagiere würden zu "Objekten" degradiert
Wenn der Staat den Abschuss eines entführten Luftfahrzeuges billige, behandele er die darin sitzenden unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder als Objekte, kritisierte Papier. Sie würden damit "verdinglicht und zugleich entrechtlicht". Dies gelte nicht, wenn sich um den Einsatz eines unbemannten oder nur mit Tätern besetzten Flugzeug handele, stellte Papier zugleich klar.
Schutz des Lebens gilt auch für "Todgeweihte"
Auch das Argument, die Personen in einem von Selbstmord-Attentätern entführten Flugzeug seien sowieso dem Tod geweiht, ließ das Gericht nicht gelten.
Der Schutz des Lebens gelte ungeachtet der vermuteten Dauer der "physischen Existenz des einzelnen Menschen" für alle gleichermaßen, betonte Papier. Zudem sei es äußerst schwer mit Sicherheit vorherzusagen, ob es für die Menschen an Bord einer solchen entführten Maschine noch eine Chance auf Überleben gebe oder nicht.Der Staat dürfe zwar die Mittel auswählen, mit denen er Personen schützen wolle - etwa die Menschen in einem Gebäude, in die Selbstmordattentäter ein Flugzeug steuern wolle. Die Auswahl der Mittel müsse aber auch hier im Rahmen der Verfassung erfolgen - und die erlaube die Tötung Unschuldiger nicht.
Bund fehlt Gesetzgebungskompetenz
Der Gesetzgeber hätte diese weit reichende Anordnung im Luftsicherheitsgesetz zudem gar nicht beschließen dürfen, kritisierten die Verfassungsrichter weiter. Der Artikel 35 im Grundgesetz genehmige einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen, stellte das Gericht klar.
Daher sei eine Regelung über den tödlichen Einsatz von militärischen Waffen, die ihre rechtliche Grundlage in diesem Artikel habe, nicht zulässig. Der Bund habe hier "keine Gesetzgebungskompetenz."
Kampfpiloten sehen sich bestätigt"
Das Urteil hat unsere Bedenken gegen das Gesetz bestätigt?, sagte Thomas Wassmann vom Verband der Besatzung strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr gegenüber tagesschau.de. Die Klarstellung sei zu begrüßen.
Die Politik und militärische Führung müssten jetzt klären, wie in Zukunft mit entführten und als Waffen eingesetzten Flugzeugen umgegangen werde. Wassmann beklagte aber, dass die Flugzeuge der Bundeswehr nicht für den Umgang mit solchen entführten Maschinen ausgerüstet seien. Insbesondere fehle es an Leuchtspurmunition, um wirksame Warnschüsse abgeben zu können.
Die Verfassungsbeschwerde war von sechs Klägern eingereicht worden. Unter ihnen sind der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch (FDP), der Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und ein Pilot.
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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen. Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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18 Sep 2007, 15:35
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4. Schein
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Mit dem Humanitären Volkerrecht und Kriegsrecht spielte ich auf den Punkt des Ultima ratio an. welches dort eingebunden ist.
Die Ultima ratio (von lat.: ultimus = der letzte, der am weitesten entfernte, der äußerste und ratio = Vernunft, vernünftige Überlegung) bezeichnet den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine – oder angeblich keine – Einigung erzielt werden konnte.
Diese vermeintliche letztmögliche Lösung – die „Ultima ratio“ geht meist nicht konform mit den ethischen Ansichten der einzelnen Handelnden, weshalb sie nicht vorwiegend angestrebt wird. Dies hindert jedoch nicht daran, sie dennoch zu benutzen, auch wenn dabei Verluste, seien es materielle oder menschliche, hingenommen werden müssen. Um die Konfliktlösung zu erreichen, sind dabei dann viele Mittel recht.
Oft werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen alles Vorhergegangene nicht zur Lösung des Konflikts beigetragen hatte. Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die „Ultima ratio“ ein zu erfüllender Punkt.
Dieser Beitrag wurde von silkwing: 18 Sep 2007, 15:35 bearbeitet
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18 Sep 2007, 16:32
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5. Schein
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
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Zitat(_joschi_ @ 18 Sep 2007, 13:25) Ja genau. Und hast du dann mal 1-2 richtig gut ausgetüftelte Anschläge im Jahr, ist man schnell bei einigen 1000 Toten. Von daher ist deine Statistik für diese Diskussion irrelevant. Auto- und Badeunfälle sind mehr oder weniger "Zufallsprodukte" oder eben Unfälle. Terroranschläge sind geplant und somit verhinderbar. Diese Statistik ist nicht irrelevant. Die Leute, die durch "Zufallsprodukte" sterben, sterben auch nicht freiwillig. Anders gesagt, im Grunde triffst du es gut mit diesem Wort: Die Zufallsprodukte sind resultat einer freien Gesellschaft. Du kannst (bis auf wenige Ausnahmen) Baden gehen wie und wo es dir passt, ob Tags ob Nachts. Du kannst auch mit dem Auto fahren wohin du willst, wann und wo du willst. Das ist das was ein selbstbestimmtes freiheitliches Leben ausmacht. Genau diese Freiheit bringt aber auch Gefahren mit sich. Beim Baden kann man ertrinken, beim Autofahren einen Unfall haben. Das nimmst du aber billigend in Kauf, denn deine Freiheit ist dir wichtig. Genauso ist es mit der Meinungsfreiheit, der Privatsphaere und vielen anderen essenziellen Bestandteilen der bisherigen Rechtsstaaten. Sie verschaffen dir grosse Freiheiten, geben aber dabei gleichzeitig anderen die Moeglichkeit diese fuer kriminelle Dinge auszunutzen. Diese zwei Dinge sind inherent miteinander verbunden. Wenn man nun anhand dieser Gefahren fordert die Freiheit abzuschaffen, um damit folglich auch die Gefahr zu beseitigen, dann kann die einzig logische Konsequenz nur sein, dass man sich auch allen anderen Freiheiten (Autofahren, Baden, etc.) entledigt um endlich die gewollte totale Sicherheit zu erreichen. Und genau dieser aktuell beschrittene Weg fuehrt eindeutig in eine Gesellschaft, in der ich nicht sein will. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich durch einen absichtlich herbeigefuehrten Terroranschlag sterbe ist wesentlich kleiner, als dass ich mich durch absichtliches ins Auto setzen oder Baden gehen quasi selbst dem Tod in die Haende gebe. Da bleibe ich folglich lieber bei meinen Buergerrechten und zeige den Terroristen den Finger... Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 18 Sep 2007, 16:40 bearbeitet
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18 Sep 2007, 16:40
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Exmatrikulator
Punkte: 2083
seit: 17.08.2006
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Ich finde diese Diskussion übertrieben. Was der Verteidigungsminister (oder ein sonstiger Vorgesetzter) dem Soldaten auch befehlen mag - wenn der Soldat dadurch eine Straftat begehen würde, dann MUSS er den Befehl verweigern.
"Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, daß dadurch eine Straftat begangen wird." §11 II SG
edit: Viel interessanter, als die Frage, was der Verteidungsminister befehlen darf, finde ich in dem zusammenhang ie Frage, WIE der Herr feststellt, dass ein Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll. Kündigen das die Entführer vorher in der Regel an oder wird das anhand der Flugroute festgemacht? A: Das Flugzeug dreht nach Berlin ab. Die Entführer sagen, sie wollen in Berlin landen. J: Berlin? Die wollen bestimmt in den Reichstag stürzen! Abschuss!
Dieser Beitrag wurde von stabilo: 18 Sep 2007, 16:48 bearbeitet
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18 Sep 2007, 16:44
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Physically Peter
Punkte: 2366
seit: 09.11.2004
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Zitat(Chris @ 18 Sep 2007, 14:00) @gizz: und hättest du gleich geschrieben, dass Tornados in Deutschland dafür nicht eingesetzt werden, sondern Phantome, dann hätten wir uns 4 Posts sparen können. weil es die allgemeinheit nicht interressiert, dass das f4 (und ef) machen. -> ich hatte meinen beitrag (so glaubte ich) mit den klammern und smilies schon selbst ausreichend als relativ unwichtig und nicht ganz ernst gemeint "gekennzeichnet" back to topic: bei der olymiade 72 gab es schon mal einen ähnlichen fall -> jäger waren aufgestiegen um ein unbekanntes flugzeug zu identifizieren und notfalls abzuschiessen, welches in richtung stadion flog. zum glück war bei der passagiermaschine nur das funkgerät defekt, sodass es dazu nicht gekommen ist. dies ist also keine aktuelle diskussion (nur die "bewertung" ist heutzutage anders)
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Hier steht nichts Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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18 Sep 2007, 16:56
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2. Schein
Punkte: 83
seit: 14.10.2006
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@hullbr3ach: volle zustimmung
und wenn div. minister die verfassung bzw das GG offensichtlich missachten (wollen), ohne konsequenzen befuerchten zu muessen... willkommen im 4. reich.
anm.: ich geb zu, bei diesem thema bissl sensibilisiert zu sein (manche wuerden das vllt. paranoid nennen), aber ein blick in die geschichte, speziell die deutsche, sollte die menschen schon zum nachdenken anregen. "wird schon nicht so schlimm werden" oder "das koennen die niemals machen" , hmm, es wurde sogar noch schlimmer...
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18 Sep 2007, 17:02
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4. Schein
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Die Entscheidung ein Flugzeug mit ca. 200 Insassen abzuschiessen möchte ich persönlich auch nicht treffen muessen. Es ist denke ich nicht nur ein Geschichtlicher Konflikt sonder auch ein Ethischer Konflikt und Gewissenskonflikt.
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18 Sep 2007, 17:05
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(stabilo @ 18 Sep 2007, 16:40) Ich finde diese Diskussion übertrieben. Was der Verteidigungsminister (oder ein sonstiger Vorgesetzter) dem Soldaten auch befehlen mag - wenn der Soldat dadurch eine Straftat begehen würde, dann MUSS er den Befehl verweigern. Selbst ein verfassungsrechtlicher Befehl kann einen Soldaten seine Zukunft kosten (siehe Mauerschützen), wenn das Rechtssystem sich plötzlich ändert (z.B. durch Entscheidungs des Bundesverfassungsgericht, Fusion zweier Länder, Europarecht), oder man einen Sündenbock braucht. Das beste für einen deutschen Soldaten ist, innerhalb von Deutschland überhaupt nicht zu schießen. Nur so kann er sich von Langzeitschäden fernhalten. Heutzutage gibt es doch soviele Flüge, dass man die Abfangjäger gar nicht schnell genug in der Luft haben könnte, wie man müsste. Die wenigen wirklich großen Städte, in denen sich so ein Anschlag lohnen würde (Berlin, München, FFM, ...) werden so oft angeflogen, dass eine Identifizierung von terroristisch entführten Maschinen gar nicht möglich wäre, weil der Kurswechsel erst kurz vor Erreichen des Flugzieles stattfinden müsste und damit erst vielleicht 5 Minuten vor Einschlag.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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18 Sep 2007, 17:05
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5. Schein
Punkte: 842
seit: 15.07.2004
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Zitat(stabilo @ 18 Sep 2007, 16:40) Viel interessanter, als die Frage, was der Verteidungsminister befehlen darf, finde ich in dem zusammenhang ie Frage, WIE der Herr feststellt, dass ein Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll. Kündigen das die Entführer vorher in der Regel an oder wird das anhand der Flugroute festgemacht? Das ist ja genau der Punkt, weshalb das BVerfG gesagt hat, dass so etwas im Voraus nicht geregelt werden darf. Es entscheidet einzig und allein die konkrete Situation, wenn sie da sein sollte. Siehe dazu auch folgenden Kommentar im lawblog: Zitat ein Auszug aus nem SZ-Artikel von Anfang 2006, der die Situation m.E. treffend darstellt:
“Das Luftsicherheitsgesetz war der objektiv untaugliche Versuch, das Unregelbare zu regeln: Wann darf der Staat hundert Menschen töten, um so, vielleicht, tausend Menschen zu retten? Die einzige Antwort, die es darauf geben kann, ist die: Er darf es nie. Ein Minister ist nicht der liebe Gott. Kein Gesetz darf ihm eine Ermächtigung geben, die einen Menschen zu opfern, um andere vielleicht zu retten. Menschenleben sind nicht quantifizierbar oder qualifizierbar. Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz hat die Grenzen des Rechts verkannt: Nichts und niemand kann die Tötung unschuldiger Menschen durch staatliches Handeln rechtfertigen. Das Recht kann nur die furchtbare Situation entschuldigend berücksichtigen, in der sich ein Befehlsgeber befindet - und von Strafe absehen, wenn er den Abschuss angeordnet hat. Das Recht kann ihm aber nicht Recht geben. Der Abschuss ist und bleibt eine Straftat, auch wenn diese wegen der besonderen Umstände straflos bleiben sollte.
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19 Sep 2007, 16:23
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4. Schein
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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es geht doch gar nicht um die flugzeuge. da hat chris recht, dass die bundeswehr einen anschlag doch gar nicht verhindern kann. es geht hier vielmehr darum die bevölkerung unter angst zu halten. die denken jetzt alle der jung hat docch recht. wir müssen die bösen islamisten sofort abschiessen. und becksstein und schäuble erzählen dann was von terrorcamps. die müssen alle in den knast, die rund 123.443 deutsche die das machen. warum kommt denn sowas, wenn mal wieder jemand hops genommen wurde? dann brauchen wir bundestrojaner, die natürlich nur in sehr wenigen fällen eingesetzt werden. das hat methode und system. aber ich habe einen viel besseren vorschlag. flugzeuge verbieten und computer auch. und wenn wir schon dabei sind, dann auich telefone und briefe, päckchen eingeschlossen. hab ich was vergessen?
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19 Sep 2007, 17:49
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4. Schein
Punkte: 370
seit: 18.01.2004
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Zitat(stabilo @ 19 Sep 2007, 17:23) Den Menschen hast du vergessen. dann könne wir uns den rest sparen. aber ohne den menschen kann ja nichts verboten werden, wer soll das denn noch machen.
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20 Sep 2007, 03:19
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Avatar-Untertitel
Punkte: 1459
seit: 03.04.2006
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Zitat(hullbr3ach @ 18 Sep 2007, 17:05) Das ist ja genau der Punkt, weshalb das BVerfG gesagt hat, dass so etwas im Voraus nicht geregelt werden darf. Es entscheidet einzig und allein die konkrete Situation, wenn sie da sein sollte. Siehe dazu auch folgenden Kommentar im lawblog: Was ist wenn der verantwortl. Politiker dann zögert (z.B. weil demnächst Wahlen sind) und das Ding ins AKW semmelt? Man sollte sich über sowas sehrwohl Gedanken machen. Übergesetzl. Notstand vs. klares, demokratisch beschlossenes Gesetz in Übereinstimmung zum GGS. Ich bin für letzteres denn wenn ersteres (Notverordnungen!) zur Routine gelangt, ist das ganz sicher keine demokratiefördernde Massnahme.
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