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02 Mar 2006, 16:41
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1. Schein
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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Zitat Das Prüfungsamt wird doch erst aufmerksam gemacht das ich eine prüfung endgültig nicht bestanden habe wenn ich eine WH2 beantrage und die nicht bewilligt wird oder? die wissen aber, wenn du ne WH1 versaut hast...wenn du keinen antrag auf WH2 binnen 4 wochen einreichst, dann wirst du geext. war gestern im PAmt und so wurde es mir dort gesagt. grüße Oli
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Timmey |
02 Mar 2006, 17:28
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Abgemeldet
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Zitat(HomerJay @ 02 Mar 2006, 15:41) die wissen aber, wenn du ne WH1 versaut hast...wenn du keinen antrag auf WH2 binnen 4 wochen einreichst, dann wirst du geext. war gestern im PAmt und so wurde es mir dort gesagt. grüße Oli Dann exe ich mich exakt nach dem ich erfahren habe das ich nicht bestanden habe.
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02 Mar 2006, 19:22
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1. Schein
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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du bist dann aber in einem schwebenden prüfungsverfahren und auch wenn du dich ext, gilt sie als endgültig nicht bestanden. wäre ja sonst auch ein ziemlich blödes system.
gruß oli
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02 Mar 2006, 20:54
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1. Schein
Punkte: 12
seit: 23.10.2003
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Zitat also zusammenfassend kann man sagen: wenn man einmal ne prüfung angefangen hat, muss man da auch durch bis man bestanden hat und kann nich vorher irgendwie kneifen, ansonsten wird man geext.
genau so scheint es zu sein...ich weiß nich, wie es mit nem wechsel is, nach verhauener erstprüfung...aber wer ext sich da schon? (hätte ich mal machen solln...d'oh) grüße Oli
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dArignac |
02 Mar 2006, 22:30
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Abgemeldet
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Ich hätte hier nie anfangen sollen Minf zu studieren. Weiss man aber leider immer erst hinterher....
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05 Mar 2006, 18:36
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Neuling
Punkte: 9
seit: 22.12.2005
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Man kann rechtlich dagegen vorgehen, wenn man die Klausur schon letztes Semester vergeigt hat, da damals aufgrund der gängigen Verwaltungspraxis davon ausgegangen wurde, dass die WH2-Genehmigung kein Problem sei.
Mich betrifft es zwar nicht, aber ein Freund war deswegen beim Anwalt, der sich drum kümmert. Der meinte, das die Chancen gut bis sehr gut stehen würden.
Es geht hier nicht, darum, dass man etwas gegen die Regeln der Prüfungsordnung unternimmt, sondern nur gegen die Verwaltungspraxis. Wer also auch eine WH2 schreiben will, sollte schleunigst zum Anwalt.
Der ganze Spaß kostet übrigens nur rund 200-400€, wobei der Anwalt sich auch um die Prozesskostenbeihilfe kümmert, falls die Justitiarin sich nicht einschüchtern lässt.
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06 Mar 2006, 17:22
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5. Schein
Punkte: 910
seit: 21.10.2004
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wow, also vors gericht würde ich nicht gleich gehen und eine 2. wh absichtlich mit einrechnen auch nicht. versuchen bei den prüfungen das beste rauszuholen und falls dennoch der fall mal eintreten sollte, trotzdem versuchen eine 2. wh zu bekommen.
mfg zazi . <edit> und verwaltungspraxis hin oder her. ich finde manchmal ist es besser wenn sachen in einem internen kreis haben, anstatt sie an die grosse glocke zu hängen, denn die wh-2-genehmigungspraxis ist nicht so selten in anderen fakultäten, nur leider scheint sich dort jeder damit zu recht zu finden. still schweigen, wenn man seine letzte chance bekommen und ruhig sein, wenn man sie nicht bekommen hat, weil man nie davon ausgehen darf das man sie bekomme könnte. </edit>
Dieser Beitrag wurde von zazi: 06 Mar 2006, 17:25 bearbeitet
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believe in music to survive enter next elbklang
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07 Mar 2006, 09:26
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Neuling
Punkte: 9
seit: 22.12.2005
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Aber gleiches Recht für alle und nicht willkürlich die Verwaltungspraxis ändern. Das Urteil wurde 2004 gesprochen und plötzlich wird dann im WS05/06 das Ganze geändert.
Das sieht so aus, als wurde gewartet bis Student Müller seine Prüfung endlich bestanden hat und dann erst wurde geändert. Es hätte eine Übergangsregelung geben müssen und genau das wird der Anwalt des Freundes für diesen erreichen. Leider muss da jeder selber klagen, der ne Chance hat. Im Übrigen kommt es zu keinem Prozeß, sondern das läuft alles per Post ab.
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07 Mar 2006, 09:36
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6. Schein
Punkte: 1118
seit: 22.12.2003
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Passt jetzt nicht direkt zur Diskussion, aber ... Zitat(gnomie84 @ 27 Feb 2006, 21:23) Ich habe hier auch noch einen interessanten Link zur Entscheidung für ein Studium an einer der vielen Deutschen Hochschulen.
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