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post 02 Mar 2006, 16:41
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1. Schein
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Punkte: 12
seit: 23.10.2003

Zitat
Das Prüfungsamt wird doch erst aufmerksam gemacht das ich eine prüfung endgültig nicht bestanden habe wenn ich eine WH2 beantrage und die nicht bewilligt wird oder?


die wissen aber, wenn du ne WH1 versaut hast...wenn du keinen antrag auf WH2 binnen 4 wochen einreichst, dann wirst du geext. war gestern im PAmt und so wurde es mir dort gesagt.

grüße
Oli


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Timmey
post 02 Mar 2006, 17:28
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Zitat(HomerJay @ 02 Mar 2006, 15:41)
die wissen aber, wenn du ne WH1 versaut hast...wenn du keinen antrag auf WH2 binnen 4 wochen einreichst, dann wirst du geext. war gestern im PAmt und so wurde es mir dort gesagt.

grüße
Oli
*


Dann exe ich mich exakt nach dem ich erfahren habe das ich nicht bestanden habe.
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post 02 Mar 2006, 19:22
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1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 23.10.2003

du bist dann aber in einem schwebenden prüfungsverfahren und auch wenn du dich ext, gilt sie als endgültig nicht bestanden. wäre ja sonst auch ein ziemlich blödes system.

gruß
oli
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post 02 Mar 2006, 19:31
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parse error
*********

Punkte: 13746
seit: 27.05.2003

also zusammenfassend kann man sagen: wenn man einmal ne prüfung angefangen hat, muss man da auch durch bis man bestanden hat und kann nich vorher irgendwie kneifen, ansonsten wird man geext.
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post 02 Mar 2006, 19:47
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Ultimate Pirat
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seit: 21.01.2004

Schweinerei! Ist ja alles soooo ungerecht!

C'ya,

Christian


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post 02 Mar 2006, 20:54
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1. Schein
*

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seit: 23.10.2003

Zitat
also zusammenfassend kann man sagen: wenn man einmal ne prüfung angefangen hat, muss man da auch durch bis man bestanden hat und kann nich vorher irgendwie kneifen, ansonsten wird man geext.


genau so scheint es zu sein...ich weiß nich, wie es mit nem wechsel is, nach verhauener erstprüfung...aber wer ext sich da schon? (hätte ich mal machen solln...d'oh)

grüße
Oli
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dArignac
post 02 Mar 2006, 22:30
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Ich hätte hier nie anfangen sollen Minf zu studieren. Weiss man aber leider immer erst hinterher....
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post 02 Mar 2006, 23:43
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Ultimate Pirat
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Punkte: 1358
seit: 21.01.2004

Tja, aber im nächsten Leben klappt es bestimmt.

C'ya,

Christian
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post 05 Mar 2006, 18:36
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Neuling


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seit: 22.12.2005

Man kann rechtlich dagegen vorgehen, wenn man die Klausur schon letztes Semester vergeigt hat, da damals aufgrund der gängigen Verwaltungspraxis davon ausgegangen wurde, dass die WH2-Genehmigung kein Problem sei.

Mich betrifft es zwar nicht, aber ein Freund war deswegen beim Anwalt, der sich drum kümmert. Der meinte, das die Chancen gut bis sehr gut stehen würden.

Es geht hier nicht, darum, dass man etwas gegen die Regeln der Prüfungsordnung unternimmt, sondern nur gegen die Verwaltungspraxis. Wer also auch eine WH2 schreiben will, sollte schleunigst zum Anwalt.

Der ganze Spaß kostet übrigens nur rund 200-400€, wobei der Anwalt sich auch um die Prozesskostenbeihilfe kümmert, falls die Justitiarin sich nicht einschüchtern lässt.
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post 06 Mar 2006, 17:22
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5. Schein
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Punkte: 910
seit: 21.10.2004

wow, also vors gericht würde ich nicht gleich gehen und eine 2. wh absichtlich mit einrechnen auch nicht. versuchen bei den prüfungen das beste rauszuholen und falls dennoch der fall mal eintreten sollte, trotzdem versuchen eine 2. wh zu bekommen.

mfg zazi
.
<edit>
und verwaltungspraxis hin oder her. ich finde manchmal ist es besser wenn sachen in einem internen kreis haben, anstatt sie an die grosse glocke zu hängen, denn die wh-2-genehmigungspraxis ist nicht so selten in anderen fakultäten, nur leider scheint sich dort jeder damit zu recht zu finden. still schweigen, wenn man seine letzte chance bekommen und ruhig sein, wenn man sie nicht bekommen hat, weil man nie davon ausgehen darf das man sie bekomme könnte.
</edit>

Dieser Beitrag wurde von zazi: 06 Mar 2006, 17:25 bearbeitet


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post 07 Mar 2006, 09:26
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Neuling


Punkte: 9
seit: 22.12.2005

Aber gleiches Recht für alle und nicht willkürlich die Verwaltungspraxis ändern. Das Urteil wurde 2004 gesprochen und plötzlich wird dann im WS05/06 das Ganze geändert.

Das sieht so aus, als wurde gewartet bis Student Müller seine Prüfung endlich bestanden hat und dann erst wurde geändert. Es hätte eine Übergangsregelung geben müssen und genau das wird der Anwalt des Freundes für diesen erreichen. Leider muss da jeder selber klagen, der ne Chance hat. Im Übrigen kommt es zu keinem Prozeß, sondern das läuft alles per Post ab.
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post 07 Mar 2006, 09:36

6. Schein
*******

Punkte: 1118
seit: 22.12.2003

Passt jetzt nicht direkt zur Diskussion, aber ...

Zitat(gnomie84 @ 27 Feb 2006, 21:23)
Ich habe hier auch noch einen interessanten Link zur Entscheidung für ein Studium an einer der vielen Deutschen Hochschulen.


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post 07 Mar 2006, 10:32
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Vordiplom
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seit: 30.10.2003

was macht ihr jetzt? also die,die geext sind/werden?

die die schon 8 semester auf´m buckel haben können in sachsen ex nIX mehr studieren. Gibt es bundesländer wo es egal ist wieviel man schon studiert hat?

Medinf annder FH ist..naja..wie schule soweit ich weiß, wenn man inner woche arbeiten muss (bafög gibts ja nicht mehr, aber korrigiert mich bitte) dann ist das nicht unbedingt das optimalste.

sowas wie Wirtschaftsinfo...hmm...ist ne mgl. nur leider garnicht das was ich will ...


alles andere an anderen Unis was in richtugn art animation design blabla geht ist mit studiengebüren von 300-800 Eur monatlich verbunden ... wie soll man sich denn sowas leisten!?!? ...

hmm, w as macht ihr?


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post 07 Mar 2006, 12:36

Alles Kapot!
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seit: 08.04.2004

Als erstes würde ich mal überlegen, ob das angefangene Studium/Richtung überhaupt gut gewählt ist.

Wenns denn unbedingt sein muß evtl FH, dann halt abends arbeiten gehn.
Leisten kann man sich Studiengebühren evtl durch Kredite (Bildungskredit - hierdurch kann man evtl auch das Arbeiten minimieren).

Und wenn man gar der Meinung ist, man habe außergewöhnlich viel drauf und ne urst fetzige Idee im Kopf, kann man sich vllt auch selbständig machen. Ob und wie das Amt bei Leuten ohne Abschluß fördert kann ich aber nicht beurteilen.

@YaYstefan
Habe jetzt erst den ganzen Thread gelesen. Kann deine Äußerungen zum Inf Studium nicht so stehen lassen. Ich finde, in Dresden wird so ziemlich jedes Fachgebiet der Inf hochschulgerecht abgedeckt. Klar muß man erstmal durchs Grundstudium kommen, aber - mal Hand aufs Herz - das ist doch machbar.

Dieser Beitrag wurde von Pummel: 07 Mar 2006, 12:45 bearbeitet


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post 07 Mar 2006, 13:52
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metronom
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Punkte: 792
seit: 18.11.2004

wenn man 3 wochen 7 stunden täglich in der slub sitzt und mehrere fachspezifische bücher wälzt und diverse scripte lernt, bei allen vorlesungen und übungen war und die übungen der letzten semester nochmal selber löst und trotz allem keine chance hat die entsprechende prüfung zu bestehen und die ergebnisse so schlecht sind, dass der bewertungsmassstab 3 mal heruntergesetzt werden muss damit die erforderliche mindestzahl von bestanden studenten erreicht wird dann scheint mir das grundstudium nicht machbar und ergreife (hinsichtlich der neuerlichen erergnisse mit der wh2) die entsprechenden massnamen und wechsle wie von den fakprofs erhofft die fakultät. die fakultät informatik an der tud handelt die letzten 3 jahre arg studentenfeindlich.


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