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post 14 Apr 2007, 19:13
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∴~∇~∞~Δ~Ξ
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Punkte: 7060
seit: 01.10.2003

Bankeinzug Abzocke

Man hört ja immer viel über Betrugsversuche und zu 99% bleibt es beim "Hören". Heute hat es mich dann auch mal erwischt.
Als ich heute per Onlinebanking meinen Kontostand überprüfte fand ich folgendes:

Verwendungszweck
Buchungsnummer:
EBAY
366083692
999001

-13,94€

an den Kontoinhaber:
ebay
bei der Bank:
J.P. MORGAN FRANKFURT MAIN

blink.gif

Nachdem ich überprüft habe, ob ich in meinen Wahn vielleicht eine Rechnung übersehen habe, habe ich mir das Geld sofort zurückgeholt.

Obwohl es anscheinend schon seit fast einem halben Jahr bekannt ist, dass bei der Bank unter dem Namen "Ebay" krumme Geschäfte laufen, hat der Ausführende Arm von Vater Staat, sprich die Kripo und Co, noch nichts daran geändert.
Siehe hier: http://typo.twoday.net/stories/2936693/
Kann ja eigentlich nicht angehen ...

Nur damit ihr es wisst.

Grüsse
C°°°
smile.gif


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post 14 Apr 2007, 19:16
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Einfach umwerfend
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Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

J.P. Morgan ist aber die Bank von PayPal.


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post 14 Apr 2007, 19:29
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[heating da road]
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seit: 27.10.2005

Wie hast du dir das geld wiedergeholt? ich meine, geht das so einfach?
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post 14 Apr 2007, 19:42
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*********

Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

bis du dir sicher das du keine offenen rechnungen hast???

unter
ebay.de > mein ebay > verkäuferkonto > rechnungen anzeigen
kannst du dir alles anzeigen lassen

ich glaube nicht das so ein großes unternehmen einfach ohne grund einen bankeinzug macht
die verkaufsgebühren werden nicht immer zeitnah abgebucht.


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post 14 Apr 2007, 19:43
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tangel
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Punkte: 1038
seit: 18.01.2005

Zitat(valex22000 @ 14 Apr 2007, 19:29)
Wie hast du dir das geld wiedergeholt? ich meine, geht das so einfach?

Beim Onlinebanking der Spaßkasse gibt es z.B. die Möglichkeit, per Mausklick eine Lastschrift rückzubuchen. AFAIK trägt der Abbuchende die Kosten dieser Rückbuchung (also nicht nur Buchungsbetrag, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr).


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post 14 Apr 2007, 19:47
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Tingel-Tangel-Bob
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seit: 09.11.2004

Und Ebay-Gebühren können das nicht sein?


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"...die Lieferung von Verteidigungsartikeln und Verteidigungsdienstleistungen an das Kosovo" werde "die Sicherheit der Vereinigten Staaten stärken und den Weltfrieden fördern" George W. Bush
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post 14 Apr 2007, 20:06
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old 's cool!
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seit: 12.07.2003

Chino, deine freundin verhökert heimlich deinen besitz und du wirst noch nicht mal stuzig! wink.gif


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 14 Apr 2007, 20:14
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32. Schein
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seit: 26.06.2005

Zitat(tingel @ 14 Apr 2007, 19:43)
Beim Onlinebanking der Spaßkasse gibt es z.B. die Möglichkeit, per Mausklick eine Lastschrift rückzubuchen. AFAIK trägt der Abbuchende die Kosten dieser Rückbuchung (also nicht nur Buchungsbetrag, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr).
*


grundsätzlich kannst Du jede abbuchung von Deinem konto binnen 6 wochen ohne begründung rückgängig machen lassen (auch die "legalen")


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Man sieht sich ... wetten?
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post 14 Apr 2007, 20:44
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Ultimate Pirat
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Zitat
grundsätzlich kannst Du jede abbuchung von Deinem konto binnen 6 wochen ohne begründung rückgängig machen lassen (auch die "legalen")

Bei der Sparkasse vielleicht, bei der Dresdener Bank kann man das nicht über das Netz veranlassen und muss in der Filiale vorstellig werden und ich denke nicht, dass es dort ohne jegliche Begründung gehen wird.

Bei der Sparkasse geht das übrigens auch nur bei Lastschriften, bei eigenen Überweisungen nicht.

C'ya,

Christian


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post 14 Apr 2007, 20:46
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Doch Lastschriften kann man immer ohne Begründung zurückbuchen. Natürlich hat man später ein Problem, wenn der Abbuchende beweisen kann, dass er das Geld berechtigt abgebucht hat.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 14 Apr 2007, 20:46
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∴~∇~∞~Δ~Ξ
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seit: 01.10.2003

Zitat(yocheckit @ 14 Apr 2007, 20:06)
Chino, deine freundin verhökert heimlich deinen besitz und du wirst noch nicht mal stuzig! wink.gif
*

man weiß es nicht genau biggrin.gif ..

Theoretisch könnte es auch eine reguläre ebay-Rechnung sein, wobei die Form dann doch mehr als zu wünschen übrig lassen würde.
Kein Datum und keine Benachrichtigung, sprich Rechnung, per Mail über den Vorgang ist ziemlich unprofessionell für so ein Unternehmen zumal ich fast täglich aktuelle Statusberichte usw. von ebay bekomme.

Wenn es eine reguläre Rechung war, dann werden die sich schon melden.
Ich hab die Nummern des Verwendungszwecks jedenfalls nicht in "Mein ebay" unter "Meinen Rechungen" (oder so ähnlich) usw. finden können ...

nachtrag:
bei der Sparkasse kann man Lastschriften ohne Begründung online rückgängig machen ...


Grüsse
C°°°
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Dieser Beitrag wurde von Chino: 14 Apr 2007, 20:48 bearbeitet
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post 14 Apr 2007, 21:09
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Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

Zitat(Chino @ 14 Apr 2007, 20:46)
[]
Kein Datum und keine Benachrichtigung, sprich Rechnung, per Mail über den Vorgang ist ziemlich unprofessionell für so ein Unternehmen zumal ich fast täglich aktuelle Statusberichte usw. von ebay bekomme.
[]
Ich hab die Nummern des Verwendungszwecks jedenfalls nicht in "Mein ebay" unter "Meinen Rechungen" (oder so ähnlich) usw. finden können ...
mails gehen verloren...
es wäre sinnvoll den betrag zu vergleichen


naja ... du wirst das schon regeln ... smile.gif
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post 15 Apr 2007, 10:29
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der Toreverhinderer
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seit: 24.06.2004

Zitat(Chris @ 14 Apr 2007, 20:46)
Doch Lastschriften kann man immer ohne Begründung zurückbuchen. Natürlich hat man später ein Problem, wenn der Abbuchende beweisen kann, dass er das Geld berechtigt abgebucht hat.
*

Jap, innerhalb von 6 Wochen kann man Lastschriften IMMER zurückbuchen lassen - und auch ohne Kosten! Danach geht es - jetzt red ich aber nur von der Sparkasse - nur noch in Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn man die letzten Wochen zuvor im Urlaub war oder sonst wie verhindert war und so keine Möglichkeit hatte das Geld rückzubuchen.
Und möglicherweise geht es doch nach 6 Wochen ohne irgendeine Begründung. Aber auf jeden Fall kostet das was - nämlich 13€! Allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher, was diese Möglichkeit betrifft.


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Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
Prüfungen sind deshalb so unerträglich, weil der größte Dummkopf mehr fragen kann, als der gescheiteste Mensch zu beantworten vermag. (Charles Cahleb Colton)
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post 16 Apr 2007, 09:32
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Think About
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seit: 28.04.2004

Die Sparkasse ist eine der Banken, die das online mit TAN gestatten, bei der Deutschen Bank (und wie oben gelesen auch bei der Dresdner) muss man dazu in die Filiale gehen und es dort persönlich quittieren, dass man es zurück buchen lässt. Die Bankmitarbeiter weisen dann immernoch auf eventuelle Folgen hin.
Damit will die Bank auf Nummer sicher gehen, das wirklich keine unberechtigte Rückbuchung erfolgt.


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-Der Unschuldige existiert nur so lange, bis er unvermeidlich zum Täter wird!
-Zufall ist der Ausdruck der Unfähigkeit des menschlichen Geistes die Zusammenhänge zu erkennen.
- Warum gerät Mann/Frau immer an die/den "Falschen"?
Weil die "Falschen" das verstellen besser beherrschen als die "Richtigen" das selbst sein!
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post 16 Apr 2007, 13:05
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verkwirtsch
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seit: 09.04.2004

Bei Lastschriftverfahren ohne geleistete Unterschrift (z.B. wenn man über Telefon was bestellt - oder eben auch nicht) verlängert sich btw die Rückbuchungsfrist auf 3 Monate. smile.gif


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