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Hartz 4 für studenten?

wer bekommt was... erfahrungen?
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post 17 Sep 2006, 19:48
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Vordiplom
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Punkte: 598
seit: 21.08.2005

Zitat(tinatschi @ 17 Sep 2006, 18:28)
und vom arbeiten hängt hartz 4 nich ab, hab das auch für 2 monate zwischen ausbildung und studium kassiert
*


ja hab ich auch (und sogar fast das doppelte als mein jetziges bafög-obwohl ich damals bei meiner mutter gewohnt habe)-da habe ich aber auch dem arbeitsmart 100%ig zur verfügung gestanden (für die zwei monate).

Dieser Beitrag wurde von Mrs. Spookiness: 17 Sep 2006, 19:51 bearbeitet
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post 17 Sep 2006, 20:13
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

Zitat
"Studenten erhalten in der Regel keine Leistungen"


is auch so.schwangere studentinnen erhalten alg II, wenn der vater keinen unterhalt zahlen kann.

wenn du kein bafög bekommst, deine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind oder net zahlen können, hast du ja immernoch die mgl., einen studenten-/ ausbildungskredit zu nehmen...das wird der grund für ne ablehnung sein

letzlich ist es wahrscheinl. nur ne sache von der auslegung des paragrafens und da wirds sehr schwer sein, einen anspruch begründen zu können.

ein anruf beim amt is relativ sinnlos. die klären einen ja nich mal richtig bei nem persönl. gespräch im amt auf, bzw. sagen glei, dass studenten generell keenen anspruch haben.


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Nu, mir gönn!



"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft."
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Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich.
Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!


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Analsex is für´n Arsch!


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post 17 Sep 2006, 20:26

3. Schein
***

Punkte: 202
seit: 16.01.2006

Man kriegt kein Geld,
in Baden-Württemberg dachten das auch viele, da ja jetzt bald Studiengebühren fällig sind. Wenn du halt keine reichen eltern hast oder Bafög bekommst, bleibt dir nur noch ein Bildungskredit übrig. Ist krass, aber was soll man machen?
Den kann man aber auch über das Bafögamt nehmen und dann sind keine Zinsen fällig - wenigstens eine Sache, die in dem ganzen ok ist.
Naja, müsst ihr euch bei den Langzeitstudenten beschweren, die mehrere Semester(und nicht nur eins oder zwei - das absolut normal ist) über die Regelstudienzeit sind.

Dieser Beitrag wurde von Amelina: 17 Sep 2006, 20:27 bearbeitet


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Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
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post 17 Sep 2006, 22:55
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Einfach umwerfend
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Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Also ich bekam letztes Semester nur 18 Euro BaFög. Daraufhin hab ich mich an das Arbeitsamt gewandt und nachgefragt was man da machen kann, da meine Eltern mir nicht soviel Geld geben können wie es vielleicht vorgesehen ist.
Man meinte: "Da sie Bafög, wenn auch nur 18 Euro, erhalten sind sie nicht berechtigt Geldleistungen von der ARGE zu erhalten. Den der geringe Betrag des Bafögs sagt uns, dass ihre Eltern sehr wohl in der Lage sind ihnen das Studium zu finanzieren."

Na klasse. Dabei ist die Situation eine völlig Andere. Das Bafögamt sieht ja nur den Bruttolohn und nicht das, was tatsächlich an verfügbarem Geld übrig bleibt nach Abzug der Steuern, Versicherungen sowie laufende Kosten wie Miete und Strom.

Das ich alleine wohne und eigentlich selber für meinen Unterhalt aufkommen will und muss ist da erstmal egal. Die Eltern müssen bis du 27 Jahre alt bist zahlen. Punkt. sad.gif


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post 18 Sep 2006, 08:05
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Ja genauso ist es. Deine Eltern erhalten ja auch bis du 27 bist Kindergeld. Das kannst du dir auch direkt auszahlen lassen, wenn das deine Eltern lieber verfrühstücken, anstatt es für dich einzusetzen.

Dass du alleine wohnst ist mehr oder weniger dein persönliches Unglück. Wenn man es nicht hat, kann man es sich auch nicht leisten.

Es bleiben dir dann halt noch 2 andere Wege um noch genügend Geld zu bekommen. Entweder du arbeitest für 400 Euro im Monat (zusammen mit dem Kindergeld reicht das) oder du holst dir einen Studienkredit.

Es ist ja nicht so, dass für die Studenten nicht vorgesorgt wäre, von daher wäre es widersinnig Studenten zur ALG II zu berechtigen.



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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 18 Sep 2006, 08:09
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Neuling


Punkte: 8
seit: 06.11.2005

immer dieses fördern. jeder freut sich wenn er bekommt - klar !
aber es ist blödsinn das geld der anderen (ja da gibt es welche die es verdienen müssen) einfach für "jeden" zu verschenken ...


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Grüße per SMS auf - dresden-web.de - verschicken. Versuchs mal.
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post 18 Sep 2006, 10:56
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NeoHippie
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seit: 11.09.2006

nur so am rande: sobald das kindergeld für die jüngeren jahrgänge von 27 auf 25 jahre verkürzt wird, müssen die eltern auch nurnoch bis 25 für den unterhalt aufkommen.

ich kenn mich mit den dresdner ämtern noch nicht so aus, in berlin sind die in der regel sehr kulant.
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post 18 Sep 2006, 11:01
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Ivan
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Punkte: 3352
seit: 01.04.2006

Zitat(gewaltfee @ 18 Sep 2006, 10:56)
nur so am rande: sobald das kindergeld für die jüngeren jahrgänge von 27 auf 25 jahre verkürzt wird, müssen die eltern auch nurnoch bis 25 für den unterhalt aufkommen.
*


Das wollte ich schon nachfragen ob das denn so ist, möchte mich aber nicht auf deinen Kommentar hier verlassen. Ich bitte also mal um konkrete Angaben in Gesetzestexten.


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T for Vendetta.

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"Man, was die uns erzählt hat, kam aus einem Buch, das muss einer geschrieben haben, der keine Ahnung von dem hatte, worüber er sich ausließ."

"Miles, hörst Du den Vogel da draußen? Das ist 'ne Spottdrossel. Sie hat keine eigene Stimme, sie macht nur die Stimmen der anderen nach und das willst du nicht. Wenn du dein eigener Herr sein willst, musst du deine eigene Stimme finden. Darum geht's. Sei also nur du selbst."

An Rezepten für Apfelkuchen mangelt es wahrhaftig nicht auf der Welt

Tenac auf der Suche nach seinem Meister ious D

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post 18 Sep 2006, 11:21
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Roman-Precog :o)
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Punkte: 6661
seit: 14.11.2003

§ 33 Absatz 2.2.b SGBII

Zitat
Für alle, die im Jahr 2006 25 oder älter werden, bleibt es bei der alten Altersgrenze. Alle, die 2006 24 werden, bekommen noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Für alle jüngeren gilt die neue Altersgrenze von 25. So findet es sich - komplizierter formuliert - im am 29.06.2006 vom Bundestag verabschiedeten Steueränderungsgesetz 2007 (Artikel 3 "Änderung des Bundeskindergeldgesetzes", 3.). Dieses Gesetz muss schließlich noch vom Bundesrat bestätigt werden, es wären also theoretisch noch Änderungen denkbar.

siehe Gesetzentwurf Seite 20-21

Artikel 3.3. rolleyes.gif

Dieser Beitrag wurde von sodi: 18 Sep 2006, 11:52 bearbeitet
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post 18 Sep 2006, 12:20
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Vordiplom
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Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Zitat(Amelina @ 17 Sep 2006, 20:26)
(...) Bildungskredit (...) über das Bafögamt nehmen und dann sind keine Zinsen fällig (...)
*


Wird der nich mit EURIBOR + 1 % verzinst? Also mehr als 4 %? Zwar ziemlich günstig aber immer noch höher als die Inflationsrate...


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post 18 Sep 2006, 18:21

3. Schein
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Punkte: 202
seit: 16.01.2006

Nein, hier musst de keine Zinsen zahlen. Wir hatten es uns auch überlegt, da Bafög aus ist. Aber meine Eltern übernehmens halt, ist ja nur noch bis Mai.
Also, wenn man kein Bafög mehr bekommt, in nem Bundesland studiert wo Studiengebühren sind, dnn ohne Zinsen. Ach ja, keine ahnung wie das in Sachsen ist, da sind ja noch keine Studiengebühren. Seid froh. Alles Abzocke.
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