Der Post-Mindestlohn ist rechtswidrig - das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Bei der Erstellung der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium die private Konkurrenz gravierend in ihren Rechten verletzt.Quelle:
SPONRechtlich wurden da wohl Fehler gemacht ja, aber wir wissen doch alle, dass es eigentlich um was anderes ging. Jetzt dürfen PIN und co. ihre
Sklaven freien Arbeiter wieder angemessen statt fürstlich entlohnen.
Achja: Natürlich wurde das damals durchgeboxt, um die Post zu stärken. Ich bin aber eher der Meinung, dass die Schwächung von Unternehmen (also die Konkurrenz in dem Fall) durch die Einführung von Mindestlöhnen zeigt, auf was deren Geschäftsmodell eigentlich beruht: Nämlich auf billig. Das ist kein nachhaltiges Wirtschaften in meinen Augen und sollte zu Recht untergehen.
Allerdings haben sich die Lobbyisten und die damalige Regierung damals erwartungsgemäß so blöde angestellt, dass die Sache leicht zu kippen war.
Ein deutschlandweiter Mindestlohn wäre ja auch zu einfach gewesen.
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 28 Jan 2010, 18:45 bearbeitet