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Arbeiten auf Honorarbasis

Was muss ich beachten?
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post 26 Jan 2010, 19:11
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Hallo Leute, da ich von so etwas überhaupt keine Ahnung habe, muss ich einfach mal nachfragen:

Ich würde gerne demnächst einen Job übernehmen, der auf Honorarbasis läuft. Ich bin Studentin und beziehe kein Bafög.
Im Internet steht, dass Freiberufler so ihr Geld erhalten, was heißt das für mich. Könnt ihr mich da aufklären.

Danke schon mal im Voraus.


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post 26 Jan 2010, 22:48
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4. Schein
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Punkte: 417
seit: 28.01.2004

Ich würde mal sagen, dass du für deine Arbeit einfach eine Rechnung stellst.
Entweder abgerechnet nach Arbeitsstunden z.B.: 10x € 8,80 = € 88,00 oder pro erledigter Arbeit (zb. 1x Korrekturlesen € 3,50 bei 10 x also € 35,00 ).

Für sowas solltest dann aber, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/freie/berufe/index.html) eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen (wenn mittlerweile nich schon die identifikationsnummer reicht).
Denn über deine Einnahmen darfste dann eine Steuererklärung abgeben.
Ich gehe mal davon aus, dass es nur kleinunternehmerische Tätigkeit ist, was heißt, dass du dann keine Umsatzsteuer ausweisen musst.


Bei gewerblichen Berufen sollte dann noch eine Gewerbe angemeldet werden.

am besten mal bei google kleinunternehmerische Tätigkeit eingeben und beim Finanzamt nachfragen, was du beachten musst. Dann sollte das kein Problem sein.

Nur aufpassen, dass nicht der Verdacht der Scheinselbständigkeit auftaucht wink.gif

Dieser Beitrag wurde von chaoscamp: 26 Jan 2010, 22:50 bearbeitet


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post 26 Jan 2010, 23:36
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reloaded
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Punkte: 4181
seit: 15.10.2005

*zustimm* melde dich als Kleinunternehmerin (wird im Amt schon gegendert?)

Für das Jahr machst Du einfach eine Steuererklärung, da muss man im Endeffekt nicht viel angeben als Student(in). Dazu brauchst du 2 Formulare (das Standardformular und die "Anlage N" oder so ännlich.
Solange man als Kleinunternehmer nicht über die ca. 7400 € (den genauen Wert kann ich jetzt nicht abrufen) für das Jahr kommt, bezahlst du auch keine Steuern.

Als Anlage braucht man dann einen Nachweis. Der Arbeitsvertrag in Verbindung mit einem Kontoauszug, der das Einkommen zeigt, dürfte ausreichen.
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post 27 Jan 2010, 00:11
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

Also nen Kontoauszug haben die von mir nie gesehen, geht die auch nichts an.
Ne Einnahmen Ausgabenaufstellung sollte man schon machen wink.gif
Da aber die Ausgaben bei einfachen Tätigkeiten gegen null gehen, macht das nicht so viel arbeit.
Als Nachweis reichten dann auch meine von mir gestellten rechnungen.

Wie eine Rechnung auszusehen hat, findet man auch im Netz. Anhand von Beispielen sollte man seine dann zurecht friemeln. Vielleicht auch mal beim "Chef" fragen. Manchmal haben die ja welche, die schon länger benutzt werden.
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post 27 Jan 2010, 01:31
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Diplom
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Punkte: 1811
seit: 16.05.2007

Ob es gewerblich oder selbstständig ist lässt sich recht einfach herausfinden: Alles was zum §18 Abs.1 EStG passt ist selbstständig, der Rest gewerblich (Achtung: Gewerbesteuer + Einkommenssteuer).

Scheinselbstständigkeit lässt sich ausschließen wenn §15 Abs.2 EStG erfüllt ist.

Aufpassen sollte man dann noch bezüglich Umsatzsteuer und - falls man bekommt - Kindergeld. Für das Kindergeld sollte man die Einkünfte (Einnahmen - Ausgaben - Werbungskosten) möglichst gering halten. Das geht z.B. durch hohe Werbungskosten oder so tolle Konstrukte wie §7g EStG.

Bei selbstständiger Arbeit gibt es im Übrigen kein Werbungskosten-Pauschalbetrag (vgl. §9a EStG)

Den ganzen Bürokratiekram dann wie bereits gesagt im Amt erfragen.

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post 27 Jan 2010, 09:36
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dLikP
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Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist auch recht interessant. Du solltest dabei vermutlich letzteres anstreben wink.gif.


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
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post 27 Jan 2010, 09:57
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3. Schein
***

Punkte: 318
seit: 28.05.2008

So, dann misch ich mich auch mal ein. smile.gif

Die Kleinunternehmerregelung wird für dich das beste sein, wichtig ist dass auf deinen Rechnungen der Satz steht, dass du nach §19 UStG Kleinunternehmer bist und deshalb keine USt ausweist. Das funktioniert aber nur wenn deine Einnahmen aus dieser Tätigkeit jährlich unter 17.500 € bleiben. Vorsteuer darfst du dann allerdings auch keine aus deinen Eingangsrechnungen ziehen.

Eine Steuererklärung musst du machen, bestehend aus Mantelbogen, Anlage S oder G und Anlage EÜR. Zusätzlich muss auch ne USt-Erklärung gemacht werden, auch als Kleinunternehmer.

Um deinen Gewinn zu ermitteln, empfehle ich ne Exceltabelle, in der du deinen Einnahmen deine Betriebsausgaben gegenüberstellst - was übrig bleibt ist dann dein Gewinn. smile.gif Alle Belege solltest du 10 Jahre aufbewahren. Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen". biggrin.gif


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post 27 Jan 2010, 12:00
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Ok, danke erstmal. Das klingt ja alles ganz schön kompliziert, ich will doch nur Geld verdienen. wink.gif
Ich glaube aber, dass es die 17.500€ auf keinen Fall überschreitet ... und so wie ich das verstanden habe, wird erstmal mein erster Weg zum Finanzamt sein.

Vielen Dank.
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post 27 Jan 2010, 12:11

2. Schein
**

Punkte: 53
seit: 08.04.2008

Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst.

Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
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post 27 Jan 2010, 12:16
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Diplom
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Punkte: 1811
seit: 16.05.2007

Zitat(Mozzarella @ 27 Jan 2010, 08:57)
Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen".  biggrin.gif
*

Es ist eigentlich gerade für die Kleinen gedacht und lässt sich Prima nutzen um Gewinnspitzen zu glätten (siehe Check 10, 2. Absatz).
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post 27 Jan 2010, 12:25
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3. Schein
***

Punkte: 318
seit: 28.05.2008

Aber für Bambi eher überflüssig, da sie vermutlich beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen, auf den Sie keine Steuer zahlen muss - wozu also nen IAB bilden, wenn keine Steuer entsteht?! happy.gif

Der IAB lohnt sich nur, wenn Sie wirklich plant größere Investitionen zu tätigen, also ab 1000 Euronen aufwärts...
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post 27 Jan 2010, 12:29
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Zitat(philipp84 @ 27 Jan 2010, 11:11)
Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst.

Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
*


Ich wohne nicht in Dresden, aber danke trotzdem. Ich glaube aber, dass ich in meiner Stadt wirklich zum Finanzamt muss.

Hab hierr noch ein paar informative Beiträge dazu gefunden.
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post 27 Jan 2010, 12:57
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Diplom
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Punkte: 1811
seit: 16.05.2007

Zitat(Mozzarella @ 27 Jan 2010, 11:25)
Aber für Bambi eher überflüssig, da sie vermutlich beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen, auf den Sie keine Steuer zahlen muss - wozu also nen IAB bilden, wenn keine Steuer entsteht?!  happy.gif
*

Wie ich bereits in meinem erstem Post schrieb: um das Kindergeld (und andere eventuelle Sozialleistungen) zu sichern falls man über den zugehörigen Freibetrag kommt. Das hat mit der Steuer selbst recht wenig zu tun, das ist richtig.
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post 15 Mar 2010, 14:20
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mäh
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Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Nochmal ne Frage, muss ich das mit meiner Krankenversicherung abklären?
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post 15 Mar 2010, 15:00
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reloaded
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Punkte: 4181
seit: 15.10.2005

Als Studentin mit Bafög dürfte (bis 25 Jahre) die Krankenversicherung noch über deine Eltern funktionieren. Ansonsten gibt es die für ca. 50€ pro Monat für Studenten recht günstig, da muss man sich dann selbst kümmern

http://www.studenten-private-krankenversic...udent-ab-25.php
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