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post 28 Oct 2008, 16:14
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3. Schein
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seit: 29.11.2005

Nachdem ich meinen Gewerbeschein erhalten habe, kam dann auch ein Brief der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - kurz: BG BAU- und der Brief impliziert, dass ich mich bei denen versichern muss. Ist das richtig?

Ich arbeite "auf Gewerbeschein", habe aber keine Mitarbeiter oder Filiale.
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post 28 Oct 2008, 16:24
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Froschologe
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das kommt darauf an, was dein gewerbe konkret beinhaltet. bau zählt aber wie z.b. auch das transportgewerbe zu den versicherungspflichtigen gewerben. ich formuliere es mal vorsichtig...mit einer kreativeren gewerbeanmeldung könntest du das problem umgehen, denn andere gewerbe sind nur freiwillig versichert. bedenke aber, das die BG ein sehr vorteilhafter versicherungsgeber ist, falls dir doch etwas passiert.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 28 Oct 2008, 16:29
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3. Schein
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naja...Host auf Messen
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post 28 Oct 2008, 16:33
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Froschologe
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warum kriegst du denn da post von der bg bau? steht in deiner gewerbeanmeldung "host", "begleiter" oder ähnliches oder eher nur messe arbeiten? weil die bg bau sollte mit deinem job ja eigentlich eher weniger zu tun haben.
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post 28 Oct 2008, 16:41
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3. Schein
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wallbash.gif ahrg, weil ich u.a. auch Auf- und Abbau da stehen habe....komm ich da wieder raus?
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post 28 Oct 2008, 17:38
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Automatix
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no.gif Wahrscheinlich nicht ohne weiteres. Wahrscheinlich müsstest du dazu den Gewerbeschein ändern, bzw. Auf- und Abbau explizit ausnehmen. Mit der Konsequenz, dass man dich auch nicht zum Messebau engagieren darf


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 28 Oct 2008, 17:59
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Froschologe
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Zitat(Sigurd @ 28 Oct 2008, 16:38)
no.gif Wahrscheinlich nicht ohne weiteres.
*

blödsinn, natürlich geht das ohne weiteres. eine änderung der gewerbeanmeldung is nen akt von einer viertel stunde und kostet circa 15euro.

Zitat
bzw. Auf- und Abbau explizit ausnehmen.


das geht überhaupt nicht.



wenn sich die bg schon bei dir gemeldet hat, dann ist deine anmeldung wohl schon eine weile her? hast du schon in dem bereich gearbeitet? wenn dem nicht der fall wäre, solltest du das mit einem telephonat mit der bg klären können, zumal du den job ja eh nicht machst.

Dieser Beitrag wurde von wombat1st: 28 Oct 2008, 18:00 bearbeitet
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