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Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten. Achtet auch hier bitte darauf, dass die Themen einen Sinn ergeben.
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post 30 Jul 2008, 10:48
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pssst!
****

Punkte: 424
seit: 17.09.2006

Frets on Fire...GuitarHero für den PC cool.gif macht ordentlich Gaudi mit ner Funktastatur


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84 takes a lifetime, and Bobby does it better

watching Creed videos years later, I now realize that Scott Stapp was a primadona!
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post 02 Sep 2008, 10:23
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Einbürgerungstest: http://spiel.tagesschau.de/quiz/index.php?id=258

Wärt ihr in die BRD gekommen?


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 02 Sep 2008, 10:49
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fuk da hataz
*********

Punkte: 15000
seit: 27.05.2003

Zitat
Einbürgerungstest - Ihr Ergebnis
Tortengrafik: 100.00% Quote

33 richtige Antworten von 33 Fragen = 100.00% Quote.

Sie haben mindestens 17 Fragen richtig beantwortet - der Einbürgerungstest würde somit als bestanden gelten.


juhuu, ich darf hierbleiben! smile.gif


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onkelroman war hier
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post 02 Sep 2008, 10:54
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2. Schein
**

Punkte: 80
seit: 05.06.2004

Zitat(Chris @ 02 Sep 2008, 10:23)
Einbürgerungstest: http://spiel.tagesschau.de/quiz/index.php

Wärt ihr in die BRD gekommen?
*


Ich bin zwar mal wieder an der Frage aller Fragen ("Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?") gescheitert pinch.gif , aber hat trotzdem zu 96.97% gereicht wink.gif
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post 02 Sep 2008, 10:55
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Ich bin eher an der Frage gescheitert, ob die Pressefreiheit aus dem Grundgesetz entfernt werden darf.
Meines Wissens nach sind ja Grundgesetzänderungen erlaubt, der Test schließt das allerdings
kategorisch aus.
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post 02 Sep 2008, 11:07
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hydrophil
******

Punkte: 952
seit: 02.07.2008

oje.. nur 29 von 33 fragen richtig... dabei sind die fragen so einfach und eindeutig... blush.gif
bin ich n schlechter deutscher no.gif


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bild kann nicht angezeigt werden

When I die the cat gets everything
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post 02 Sep 2008, 12:54
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Klapperstrauß
*********

Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

also der Link passt ma sowas von hier rein...ich bin fast eingeschlafen bei dem Test sleeping.gif dass man da überhaupt noch wählen konnte is schon erstaunlich lol.gif


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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


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post 02 Sep 2008, 18:17
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Ironieresistenz I.
*********

Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Und das Schönste: Eine der Fragen ist falsch gestellt. Seit diesem oder letzten Monat ist es möglich, sich ausschließlich kirchlich trauen zu lassen, man muss das Standesamt also nicht mehr aussuchen. Um die gesetzlich verbrieften Rechte von Eheleuten haben will, muss zwar weiter zum Standesamt, aber das reine Heiraten geht jetzt auch ohne.


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Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

... validiert nach dem Isso-Standard 1.0 ...
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post 02 Sep 2008, 18:22
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(Chris @ 02 Sep 2008, 10:55)
Ich bin eher an der Frage gescheitert, ob die Pressefreiheit aus dem Grundgesetz entfernt werden darf.
Meines Wissens nach sind ja Grundgesetzänderungen erlaubt, der Test schließt das allerdings
kategorisch aus.
*

die artikel 1 bis 19 sind grundrechte und diese dürfn nicht aus dem gg geext werden.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 02 Sep 2008, 18:43
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

33 von 33 sollte reichen smile.gif

Was die Änderung des Grundgesetzes betrifft hilft Art. 79 GG weiter wink.gif
besonders der letzte Absatz. Deswegen kann die Pressefreiheit als Institution nicht abgeschafft werden.

Artikel 79

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


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benutzername23
post 08 Sep 2008, 20:33
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





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post 09 Sep 2008, 01:01
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reloaded
*********

Punkte: 4181
seit: 15.10.2005

Zitat(Chris @ 02 Sep 2008, 10:23)
Einbürgerungstest: http://spiel.tagesschau.de/quiz/index.php?id=258

Wärt ihr in die BRD gekommen?
*


32 richtige Antworten von 33 Fragen = 96.97% Quote. Guter Schist shifty.gif
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post 09 Sep 2008, 04:14
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Heiler
********

Punkte: 1987
seit: 08.12.2004

Zitat(chaoscamp @ 02 Sep 2008, 18:43)
Was die Änderung des Grundgesetzes betrifft hilft Art. 79 GG weiter wink.gif
besonders der letzte Absatz. Deswegen kann die Pressefreiheit als Institution nicht abgeschafft werden.

Artikel 79

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
*


was is wenn man art 79 vorher ändert und absatz 3 streicht? tongue3.gif


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mad max ist an der tanke bier holen

Kapitulieren ist EMO

Fuchs (03:57 PM) :
der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
ProfilPM
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post 09 Sep 2008, 05:04
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Are you afraid?
********

Punkte: 1648
seit: 11.10.2007

Funktioniert nicht, da darauf Artikel 79 Absatz 3 anwendbar waere.


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity.
Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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post 09 Sep 2008, 07:12
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[heating da road]
********

Punkte: 1684
seit: 27.10.2005

27 von 33. na und? happy.gif
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