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VSR Verlagsservice Abofalle

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post 26 Jun 2008, 12:17

Neuling


Punkte: 5
seit: 24.06.2008

jo, das habe ich aufjedenfall gemacht
auch mit Einschreiben+ Rückschein!
Können die mir dann nichts?
ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 12:18

2. Schein
**

Punkte: 62
seit: 21.05.2008

Zitat(Angie1404 @ 26 Jun 2008, 08:47)
Hmm können die mir was, wenn ich nimma auf Briefe etc. antworte ?
Und die Zeitschrift beispielsweise ungeöffnet zurück schicke?
Oder kann da was böses auf mich zu kommen?
*



Die Widerrufbelehrung hast du ja erst jetzt erhalten, rein rechtlich bist du damit "schätzungsweise" auf der sicheren Seite. Auch die Bedingungen des Vertragsschlusses waren betrügerisch. Meiner Meinung nach kannst du die ggf. zugesendeten Zeitschriften zurücksenden, allerdings kostet dich das auch jedes mal was, oder du lagerst die Zeitschriften (unangetastet). Wenn du ganz sicher gehen willst, dann wende dich an die Verbraucherzentrale Sachsen (Fetscherplatz 2).
Jedenfalls solltest du dir keinen Stress machen, nur alle Unterlagen aufbewahren oder kopieren und ggf. auf eine Abmahnung reagieren! bzw. dich auf deinen Widerruf beziehen.

PS.
Ich glaube das es sich für den VSR kaum lohnt ich einen Rechtsstreit zu gehen, da sie sich damit ein Eigentor schießen würden .....siehe "Vortäuschung falscher Tatsachen" "keine (richtige) Widerrufsbelehrung"

PS.
@ tavor
Waren am Uniklinikum (Mensa) wirklich Vertreter vom VSR? Da Sitzt nur einer von der SZ!

ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 14:44

Neuling


Punkte: 5
seit: 24.06.2008

lohnt es sich dort anzurufen? Haben noch eine telefonnummer hinterlassen!
ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 18:59

2. Schein
**

Punkte: 62
seit: 21.05.2008


anrufen is sone Sache, ich glaube das wird teuer (wenn du durchkommst und nicht in einer Warteschlage hängen bleibst). Und die Change, das dir jemand wirklich helfen "will" ist gering!

kurzes Update
heute stand die Drückerkolonne (wieder andere Jugendliche) vor der Altmarktgalerie, habe natürlich Stress gemacht. Die halbstarken Jugendlichen wurden auch ziemlich aggressiv, einige meinten mich anschreien zu müssen, aber mit ihrem Chef, er hatte die Leute gut unter Kontrolle, konnte man gut diskutieren! Er hat wirklich ne Menge erzählt
(will selbst aussteigen; Drückerkolonne wird kontrolliert und muss ohne eigenen Schlüssel beim (Ober-)Chef wohnen; der (Ober-)Chef verlieht weit über 50EUR, er 34EUR, die armen Idioten max. 5Eur pro Vertrag mit Bankdaten!)

aber Betrugsfälle hat er auf die üblichen "schwarzen Schafe" geschoben. Da mir die Genehmigung (ne Genehmigung vom Vogtlandkreis für ganz Sachsen!!) komisch vorkam, bin ich am örtlichen Polizeirevier vorbei und die wollten ne Streife vorbeischicken. Was dann passiert ist weiß ich nicht...
ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 22:22

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 26.04.2008

Zitat(Angie1404 @ 26 Jun 2008, 14:44)
lohnt es sich dort anzurufen? Haben noch eine telefonnummer hinterlassen!
*


Lohnt sich ganz und gar NICHT!!! Ich hab' da versucht anzurufen... kam auch sogar durch, allerdings nach 30 Minuten?! Und reden mit denen kannst du sowieso nicht... die streiten alles ab! Bla bla bla -.-''
ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 23:00
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5. Schein
******

Punkte: 878
seit: 03.02.2005

@gitte2001: Ich finde das toll, was Du gemachst hast! Endlich mal jemand der "sich kümmert"!


--------------------
guckst du mal hier:Oceana Band www.oceana-band.de
die neue CD ist nun erhältlich


ProfilPM
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post 26 Jun 2008, 23:05
avatar
'The'-Bands suck
*****

Punkte: 524
seit: 01.03.2005

Zitat(gitte2001 @ 26 Jun 2008, 12:18)

PS.
@ tavor
Waren am Uniklinikum (Mensa) wirklich Vertreter vom VSR? Da Sitzt nur einer von der SZ!
*


jap definitiv, hab den vertrag bei nem kumpel mit eigenen augen gesehen, bevor er ihn sich dann zurückgeben lassen hat! die waren allerdings nur zwei mal da.
ProfilPM
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darekkay
post 27 Jun 2008, 13:47
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





ich bin raus, ich bin raus, ICH BIN RAUS biggrin.gif

vielen, vielen dank an das forum und seine mitglieder, ohnen denen es vllt. nicht so gut geklappt hätte!

Ich habe meinen Brief aus verschiedenen Vorlagen in diesem Thread zusammengeschnippelt, und heute kam die bekannte nachricht "wir haben den Vertrag heute storniert"!

An all die, die sich in einer ähnlichen Situation, wie ich, befinden:

Habt ihr eure Daten gegeben und unfreiwillig einen Vertrag abgeschlossen? Wenn ihr das schnell genug mitbekommt, reicht eine einfache Kündigung.
Wenn die 14 Tage jedoch rum sind, kriegt man echt Angst, dass man da nicht mehr rauskommt... Aber auch ich habe es geschafft!
Um das Lesen der letzen 30+ Seiten zu ersparren, veröffentliche ich einfach meinen Brief, der mir geholfen hat:

Zitat
VSR-Verlagsservice Ranke & Co
Kistlerhofstr. 170
81379 München

XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX

Kundennummer: XXXXXXXXXX
Abonnement: Stern

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile Ihnen mit, dass unter der Kundennummer XXXXXXXXX meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.

Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte die gegen gesetzliche Verbote verstossen wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksamm betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstösst gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

Sollten Sie trotz dieser reihe an Verstössen meinen Wiederruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.

Diese wird durch das StGB §263 "Betrug" begründet:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

Ich betrachte dies als den letzten Briefverkehr mit Ihnen.

Hochachtungsvoll



Wie gesagt, ich hab einfach ein paar Vorlagen, die ich in diesem Forum gefunden habe, genommen... Es reicht, die paar Paragraphe aufzuzählen und mit Anwalt/Anzeige drohen und schon sind sie weg!
Übrigens: ich habe ein einfaches Einschreiben genommen, sprich 1,60€ + 55 cent Briefmarke, und konnte so noch die über 2,00€ für einen Rückschein sparen wink.gif

Wer Probleme oder Fragen hat, kann sich noch bei mir melden (da ich wahrscheinlich nur sehr selten hier reingucken werde, könnt ihr mich unter darekkay@freenet.de oder der ICQ-Nummer 295-279 erreichen!)

Ich wünsche Euch allen viel Glück, und gebt nicht auf!
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post 27 Jun 2008, 17:36

Neuling


Punkte: 3
seit: 17.06.2008

Zitat(gitte2001 @ 21 Jun 2008, 11:30)
[size=1]

(Ich denke ich werde demnächst Anzeige gegen Unbekannt stellen und fordere hiermit alle auf, wie ich zur Verbraucherschutzzentrale zu gehen, auch wenn die VRS denen kein neuer Begriff ist, da ich insoweit informiert bin, dass die erst ab einer maßgeblichen Anzahl an Beschwerden bezüglich der gleichen Institution Anklagen mit erheblichen Geldbußen rausschicken können. Vielleicht lässt sich wenigstens in der Hinsicht was machen, wenn ansonsten schon nicht viel ausrichtbar zu sein scheint.

warst du schon da?  Am Fetscherplatz 3 in Dresden? Wenn nicht , Lust sich da mal zu treffen? Das gilt uebrigens fur alle die keine Lust haben allein hinzugehnen!!

Koenntest du die Telefonnummer  vom VSR Mitarbeiter mir eventuell mitteilen bzw. hier veroeffentlichen? 

*


sorry für die Späte Rückmeldung, Prüfungen.
Ja, inzwischen habe ich meine Runden gedreht; Polizei, Verbraucherzentrale. Bei mir geht es allerdings nicht um Dresden sondern Halle an der Saale.

Leider hat die guteste Frau B. der Hallenser Verbraucherzentrale, an die ich geraten bin, keine Lust, ihre Arbeit zu machen:
Im Empfang wurde ich als erstes mit einem "Beratungen sind aber kostenpflichtig, 5-15€." begrüßt. Ist das normal?
Da ich aufgrund der Postst hier so gut informiert bin, dass eine Beratung gar nicht mehr mein Anliegen war, habe ich mich trotzdem entschlossen, zu Frau B. zu gehen, ein großer Fehler!!
Ich weiß, dass Verbraucherzentralen ab einer gewissen Anzahl an Beschwerden, gegen ein und die selbe Firma etc., auch Geldstrafen verhängen können, z.B. Verbraucherzentrale Leipzig gegen Freenet bei 500 Verbraucherklagen gab, glaube ich, 50.000€. Auch wenn so eine Summe nicht gleich der Untergang für Firmen bedeutet, dürfte es bei mehrfachem Vorkommen schmerzen.
Derlei Sammelklagenlisten kenne Frau B. nicht. Zitat "Was sollen wir denn noch alles machen?" Dann hat sie mir eine Blase ans Ohr gelabert, was sie alles für mich tun könnte, wenn ich Hilfe bräuchte: Vordruck für Wiederruf mitgeben 5€, Wiederruf schreiben 20€... Gut, dass ich vorher erwähnt hatte, dass mein Widerruf schon längst raus ist.
Weiteres Argument ihrerseits, weshalb sie nicht gewillt sei, irgend welche Fakten und Erfahrungen aufzunehmen, war, dass den Betroffenen einfach zu helfen sei. Gut, dass kein Interesse an Präventivmaßnahmen besteht.
Dann wollte sie mir tatsächlich sogar auch noch Beratungsgebühr abverlagen, keine Chance.
Also, wer in Halle vor hat, zur Verbraucherzentrale zu gehen, sollte sich vielleicht eher an Frau P. als an Frau B. wenden, vielleicht lässt sich mit der besser arbeiten.
Schade, verschenkte Zeit.

Erfreulich in Bezug auf Beratung war hingegen der Besuch bei der Polizei zur Anzeigenerstattung gegen Unbekannt.
Neue Erkenntnis daraus: Mein angeblicher Vertrag ist gar kein Vertrag, da die Unterschrift der Gegenpartei fehlt, was anscheinend bei vielen der Fall ist. Daraus resultiert ein zeitlich uneingeschränktes Recht, dem Vertrag nicht nachzukommen.--> Pluspunkt
'Leider' habe ich bereits einen Tag nach der Unterschrift widerrufen und war drei Tage nach der Unterschrift auf dem Polizeirevier. 'Leider' deshalb, weil Anzeigen nur von so genannten GESCHÄDIGTEN gemacht werden dürfen, bzw. der Polizist, der die Anzeige bei nicht Geschädigten aufnimmt, vom Staatsanwalt schön eins auf die Finger bekommt, falls der angeklagte die Kündigung/den Widerruf inzwischen pflichtmäßig annimmt und somit alles seinen rechtlich korrekten Verlauf nimmt. Somit gelte ich nicht als 'geschädigt'.
Der Rückschein ist mittlerweile wieder bei mir eingetroffen, mehr noch nicht. Falls eine Ablehnung des Widerrufs erfolgen sollte, womit nicht zu rechnen ist, stelle ich auf jeden Fall Strafanzeige auf Anraten des Beamten.

Aufgrund dessen möchte ich auch erstmal nicht die Handynummer des VSR-Futzis hier veröffentlichen, um zu vermeiden, dass bevor die Polizei etwas unternimmt, falls ich in Zukunft doch noch zu den 'Geschädigten' gehören sollte, dort ein Anrufhagel eingeht und Mr VSR-ist-ein-tolles-Unternehmen noch seine Nummer ändert - falls er das nicht schon nach unserem letzten Gespräch getan hat. Ich hoffe, du verstehst das Gitte.

Nach neusten Erkenntnissen formuliere ich hiermit meinen Aufruf um und sage:
Testet, ob ihr in der Stadt evtl eine kompetentere Verbraucherzentrale habt, die eure Belange auch interessieren UND
Stellt Strafanzeige geng Unbekannt bei der Polizei
, ganz wichtig UNBEKANNT, weil dann der Staatsanwalt ermitteln muss und der dann klären kann, wer wer ist und wer was gemacht hat!
ProfilPM
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post 27 Jun 2008, 18:52

2. Schein
**

Punkte: 62
seit: 21.05.2008

@NuclearNymph,27 Jun 2008, 17:36]

interessanter Beitrag!
naja, die Verbraucherzentrale Sachsen scheint da kompetenter, jedenfalls haben wir 20min geredet, ohne dass Forderungen gestellt wurden. Leider wollten die meine Daten auch nicht haben. Wie du schon sagtest, präventiv arbeiten die nicht!
Deine Aussage, dass man erst Anzeige gegen Unbekannt stellen soll, wenn der Widerruf nicht akzeptiert wird (auch nach der 14Tage Frist), hallte ich mittlerweile auch für die EINZIGE Möglichkeit was zu unternehmen.

update:
nachdem ich gestern bei der VSR Drückerkolonne vor der Altmarkgalerie Stress gemacht habe und die Polizei vorbei geschickt habe (ich gehe zumindest davon aus, dass sie da waren), scheint es keine Konsequenzen gegeben zu haben, zumindest waren sie heute wieder vor Ort. Zwei Drücker haben sich auch an der Haltestelle (Pragerstr.) aufgehalten. Schätzungsweise haben sie sich Opfer ausgesucht (als normaler Typ, wird man leider nicht angesprochen), allerdings haben sie mich entdeckt und ich musste abhauen. Diesmal habe ich beim Ordnungsamt jemanden erreicht und die Situation geschildert. Ich muss dazu sagen das die Drücker ohne ihren Chef teilweise gewalttätig rüber kommen, geht ja schließlich um ihren Lebensunterhalt. Ich will hier niemanden ermutigen sich mit denen anzulegen. Bei den VSR-Vertretern, die an der Uni (waren wahrscheinlich aus Magdeburg) ihren Stand hatten ist das was anderes, hier kann man sich mehr erlauben.

So, tschüss.

PS. Ob die in ihrem 6- Bettzimmer in der Drückerbude beim Oberchef Internet haben und so clever sind mitzulesen?
ProfilPM
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post 27 Jun 2008, 19:06

*********

Punkte: 4457
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:39 bearbeitet
ProfilPM
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post 27 Jun 2008, 21:15

Neuling


Punkte: 3
seit: 27.06.2008

Hallo zusammen,

ich bin auch Opfer dieser Typen geworden. Bei mir lief es folgendermaßen ab:

Bin in der Siegener Innenstadt angequatscht worden und mit der Masche geködert worden, dass sie Hartz IV - Empfänger unterstützen würden, indem sie ihnen durch Zeitungsaustragen nen Mini-Job/ geregelten Tag verschaffen und ob ich zwei Monate testen würde, ob die Zeitschrift bei mir ankommt. Danach hätte ich die freie Wahl das Abo weiterzuführen. Die Telefonnummer bräuchten sie wegen den Kontrollanrufen. Dazu haben sie mir einen Reisegutschein angeboten, den ich aber abgelehnt habe, weil sie die Herausgabe meiner Kontodaten mit der Gutschrift des auf dem Gutschein angebenen Betrages begründeten und ich wenigstens das abgelehnt habe.
War wie viele Andere von der Situation überrollt, da sie einen ziemlich zugelabert haben und habe schließlich dummerweise unterschrieben.

Bin dann weiter in die Stadt und hab mir die ausgehändigte Durchschrift genauer angesehen. Dabei viel mir dann auch auf, dass die Konditionen meines Erachtens andere als die mündlich dargelegten waren. Bin dann wieder zu ihnen hin und er hat mir mit einer wagen Begründung versichert, dass das gleiche Angebot ist.
Habe ihn dann gefragt, ob wir das Ganze nicht vergessen könnten und er meinte er müsste mit seinem Teamchef reden und ich solle später nochmal wiederkommen.

Das habe ich getan und er war auch noch da. Der Typ hat mir dann das Originaldokument gegeben (ohne die Durchschrift) und mir versichert, dass es sich damit erledigt habe, es wäre ja alles freiwillig, usw. Habe ihm dann geglaubt und nicht weiter nach der Durchschrift gefragt...

Heute kam dann das Vertragsschreiben ... *grrr*

Ich werde morgen einen Widerruf aufsetzen, obwohl die Frist natürlich abgelaufen ist (ist ca. 2 - 3 Wochen her) und mich an den Tipps für das Schreiben hier orientieren. Ich hoffe, es klappt.

Besonders ärgere ich mich, weil ich selbst ab und zu umfragen mache bzw. das mal mein Beruf werden könnte (-->Meinungsforschung) und durch solche Abzocker das letzte Vertrauen der Leute verloren geht...

Zum Thema was kann man tun:

Wenn die zunehmend auch an den Unis auftauchen: Vll. hilft schon eine Studivz-Gruppe a la "VSR-Verlag --> Vorsicht Abzocke!" um wenigstens ein paar Freunde und Bekannte vor dem Elend zu bewahren...
ProfilPM
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post 27 Jun 2008, 21:39

Neuling


Punkte: 1
seit: 27.06.2008

Hallo Ihr,

ich bin auch ein Opfer und ich kann jedem nur sagen: wehrt euch. Diese Firmen spekulieren doch nur darauf, dass man nachgibt und zahlt. Sie wissen ganz genau, dass sie nicht im Recht sind, deshalb gilt: standhaft bleiben. Als Hilfe für andere Opfer habe ich meine Briefe mal angehängt. Ich war bei keiner Verbraucherzentrale, habe mich jedoch bei meiner Dozentin für Privatrecht erkundigt und meine Rechtskenntnisse genutzt.

Ich hoffe jemandem helfen zu können. Ich habe wegen diesem Sch... viele Nerven gelassen, aber es war mir eine Lehre! Vielen Dank geht auch an dieses Forum, es ist wirklich eine große Hilfe!

MEIN WIDERRUF

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich fristgemäß das Abonnement der Zeitschrift „Stern“ bei der Firma VSR Verlagsservice Ranke & Co innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.

Ich bin Studentin der Verwaltungswissenschaften und habe am 27.05.2008 einen Brief aus Ihrem Hause erhalten, der sehr zu meinem Erstaunen eine Zeitschriftenbestellung bestätigte, die ich wissentlich nie getätigt habe. Der Vertrag, genauer meine Unterschrift, ist unter Angabe von falschen Tatsachen zustande gekommen. Durch gezielte Fehlinformationen, Irreführung und das Weglassen von wichtigen Details wurden bei mir falsche Vorstellungen erzeugt. Ein junger Mann erzählte mir, er wolle sich selbständig machen und bräuchte potentielle Kunden, die er mit einem „Zeitschriftenlieferservice“ beliefern könne. Nun wolle er erst einmal vorab testen, wie viele Personen in dem Wohngebiet bereit wären, diesen Service zu nutzen. Meine Frage nach der Unverbindlichkeit meiner Unterschrift bejahte er. Diese Schilderungen kann mein Mitbewohner bezeugen. Hier ist eindeutig der Tatbestand der arglistigen Täuschung laut § 123 BGB gegeben, d.h. der vorsätzlich falschen Erklärung über Tatsachen. Die Gültigkeit eines Vertrages fechte ich aufgrund der genannten Sachlage nach § 123 BGB in Verbindung mit § 142 BGB an.

Mein Gefühl lediglich an einer unverbindlichen Umfrage teilzunehmen wurde noch dadurch verstärkt, dass ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe.
Dieser Informationspflicht ihrerseits über die Möglichkeit des Widerrufs und dessen Folgen gemäß § 312 Abs. 2 BGB ist man in meinem Fall nicht nachgekommen, d.h. mir wurde kein Vertrag bzw. auch keine eine Durchschrift mit Widerrufsbelehrung ausgehändigt, mündlich belehrt wurde ich ebenfalls nicht. Ich hatte demnach weder eine Möglichkeit von der Widerrufsfrist zu erfahren, noch hätte ich davon Gebrauch machen können, da ich weder im Besitz von Namen noch Anschrift war. Laut Gesetz und Urteil des Bundesgerichtshofes (vgl. AZ: VII ZR 122/06) beginnt ohne diese ausreichende Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht.

Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete, möglichst umfassende und eindeutige Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält. Dies muss in Textform geschehen. Es gilt § 312 Abs. 1 Nr. 3 BGB (hierunter fällt laut geltender Rechtssprechung der Verkauf von Zeitschriftenabonnements an Haustüren) in Verbindung mit dem Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Der § 355 Abs. 2 BGB sagt dazu:

„(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.“

In meinem Fall muss ich sagen, dass ich bis heute nicht über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt worden bin und somit § 355 Abs. 3 S. 3 BGB weiter sagt:

„Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.“

Da in meinem Fall gänzlich unklar blieb, wie lange ich vom Vertrag zurück treten darf, gilt für den Widerruf die Monatsfrist. Demnach ist das Briefdatum (27.05.2008) auf ihrer Bestellungsbestätigung für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich. Fristbeginn war der 27.05.2008. Somit ist mein am 02.06.2008 eingereichter Widerruf fristgemäß und daher rechtskräftig.

Ich fordere sie deshalb hiermit auf, das angebliche Abonnement sofort zu stornieren und mir dies umgehend zu bestätigen.

Sollten sie mein Abonnement nicht stornieren, sehe ich mich gezwungen weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.

Eine Kopie des Briefes geht mit heutiger Post zur Kenntnisnahme auch an Ihren Dienstleister Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG.

Mit freundlichen Grüßen

DANACH FOLGTE EIN BRIEF DER PVZ, DASS MEIN WIDERRUF VERSPÄTET ERFOLGTE. EIN ZWEITER, ÄHNLICH FORMULIERTER WIDERRUF GING PER EINSCHREIBEN RAUS. TEXT SIEHE OBEN, NUR EINDRINGLICHER FORMULIERT. JETZT KOMMT MEIN DRITTES UND LETZTES SCHREIBEN:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sich bereits in meinen vorhergehenden Schreiben geklärt hat, liegt in keinster Weise ein Abonnementvertrag für die Zeitschrift „Stern“ vor. Ich wurde arglistig getäuscht, d.h. mir stehen die Rechte aus § 123 BGB zu. Abgesehen davon, habe ich ordnungsgemäß widerrufen. Des Weiteren habe ich die Annahme der Zeitschrift „Stern“ verweigert.
Aus diesen Gründen werde ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
Ich fordere sie nochmals eindringlich auf, eine sofortige Stornierung vorzunehmen und mir dies umgehend zu bestätigen. Sollte ich Zeitschriften erhalten, werde ich weiterhin die Annahme verweigern.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht.

Eine Kopie dieses Anschreibens geht zur Kenntnisnahme an den VSR Verlagsservice Ranke & Co., Kistlerhofstraße 170, 81379 München.


Mit freundlichen Grüßen

DANACH KAM EINE STORNIERUNG!

Also lasst euch nicht lumpen und wehrt euch. Diese Leute sind im Unrecht!

TIPPS:
alles per Einschreiben verschicken, Rückschein ist kein Muss
sich nicht verwirren lassen - das ist Taktik!
nicht anrufen - kostet ne Menge Kohle diese Hotline
bei Zeitschriften die Annahme verweigern (das kostet nichts!)
keine Angst kriegen - bis zum Gericht lassen die es nicht kommen
ruhig betonen, dass man Student ist (bei uns ist demnach nichts zu holen)
immer auf arglistige Täuschung setzen (§123 BGB) - denn das ist in jedem Fall so!

Dieser Beitrag wurde von gegen.abzocke: 28 Jun 2008, 10:07 bearbeitet
ProfilPM
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post 27 Jun 2008, 21:49

*********

Punkte: 4457
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 01:39 bearbeitet
ProfilPM
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darekkay
post 27 Jun 2008, 23:33
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





gleich mal beigetreten ^^
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