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>VSR Verlagsservice Abofalle Tipps von Usern für User

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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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Antworten(375 - 389)
post 12 Jun 2008, 14:05
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Vordiplom
*****

Punkte: 748
seit: 08.02.2006

Zitat(claus @ 12 Jun 2008, 12:29)
Ist die Sache jetzt endlich für mich erledigt
*

Wenn der Widerruf bis zum 10.05.08 eingegangen ist und Du deine Anschrift usw. richtig angegeben hast, dann insofern ja, als dass Du Alles richtig gemacht hast!
Zitat(claus @ 12 Jun 2008, 12:29)
oder muss ich noch mit einer unangenehmen Überraschung von VSR rechnen, was meint ihr?
*

Wenn se dumm sind, ja! Aber so blöd sind die auch nicht. Was sollten die jetzt noch veranstalten?


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ProfilPM
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post 12 Jun 2008, 16:56
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Kino im Kasten
*******

Punkte: 1157
seit: 12.09.2006

Das mit der Belästigung wird nicht hinhauen, man muss ja nicht reagieren.


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"Selbst im allerbesten Kino sollte der allerbeste Sound bei der Erfahrung des Films nicht mehr als zusätzliche fünf Prozent ausmachen." Quentin Tarantino

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post 13 Jun 2008, 11:43

Neuling


Punkte: 3
seit: 23.05.2008

Zitat(claus @ 12 Jun 2008, 12:29)
Habe heute den ausgefüllten Rückschein erhalten. In meinem Briefkasten lag aber NUR dieser Rückschein, ohne ein weiteres Schreiben von denen. Ich hatte ja (siehe oben) eine Kündigungsbestätigung verlangt...
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll... Ist die Sache jetzt endlich für mich erledigt oder muss ich noch mit einer unangenehmen Überraschung von VSR rechnen, was meint ihr?
*


hi das ist bei mir genau das selbe. habe am 4.6 den rückschein bekommen aber bis jetzt noch keine bestätigung wie ich im brief gefordert habe

mfg
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post 13 Jun 2008, 14:02
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Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

Zitat(patrickge @ 13 Jun 2008, 11:43)
hi das ist bei mir genau das selbe. habe am 4.6 den rückschein bekommen aber bis jetzt noch keine bestätigung wie ich im brief gefordert habe

mfg
*

der rückschein wird von der post versendet. der wird in dem moment zurückgesendet, wenn der brief zugestellt wurde. ob die dir auf deine briefe antworten, liegt natürlic nicht im ermessen der post.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 13 Jun 2008, 14:43

Neuling


Punkte: 1
seit: 13.06.2008

so glücklich dass ich nicht die einzig dumme mit diesem problem bin.

ich wurde damals vollgesabbelt von einem der unter den UWG Paragraphen fallen würde (s.o.) dass ich für 2 Monate nix zahlen brauch und die übliche geschichte... ich würde arbeitslosen jugendlichen die eine ausbildung abgeschlossen haben und jetzt von hartz IV leben damit helfen sie würden selber die zeitung austragen und sich somit über wasser halten. da dachte ich (es war schließlich ein kalter tag im februar) OK!

gerade ich als jura studentin müsste besser bescheid wissen. echt ärgerlich.

naja. um mich aus der schlinge rauszuziehen habe ich per einschreiben jeweils einen brief an VSR und PVZ geschickt (schön mit Paragraphen bespickt ). PVZ habe ich dazu aufgefordert mir einen Nachweis zukommen zu lassen darüber dass wir uns im Vertrag befinden. VSR habe ich gerügt wieso sie meinen Vertrag einfach so abgetreten haben (PVZ hat wahrscheinlich den Vertrag der VSR abgekauft) ohne mir das anzuzeigen.

Aber da ich jetzt von der PVZ eine Kopie unseres "Vertrages" zu geschickt gekriegt habe, kann ich gem. §355 II BGB gemütlich kündigen. Obwohl der "Vertragsschluss schon lange zurückliegt, befinde ich mich in keinem Verzug. Deren Antwort ist heute eingetrödelt. Ich hoffe das klappt so.

meine Juristenehre ist sonst stark gekränkt.

Bin dankbar für Tipps und Hinweise von euch!!


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post 13 Jun 2008, 23:26

1. Schein
*

Punkte: 12
seit: 04.06.2008

Zitat(rechtfuerdummis @ 13 Jun 2008, 14:43)


Aber da ich jetzt von der PVZ eine Kopie unseres "Vertrages" zu geschickt gekriegt habe, kann ich gem. §355 II BGB gemütlich kündigen. Obwohl der "Vertragsschluss schon lange zurückliegt, befinde ich mich in keinem Verzug. Deren Antwort ist heute eingetrödelt. Ich hoffe das klappt so.
*



erklär das doch bitte mal für die Mit-blöden wie mich wink.gif

Dieser Beitrag wurde von Toady: 13 Jun 2008, 23:26 bearbeitet
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post 14 Jun 2008, 00:37
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Kino im Kasten
*******

Punkte: 1157
seit: 12.09.2006

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
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post 15 Jun 2008, 17:08
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Neuling


Punkte: 8
seit: 13.06.2008

Ich wurde auch von dieser Betrügerbande dank meiner Naivität und Gutgläubigkeit Anfang April über den Tisch gezogen und bin so gut wie ratlos.

Zuerst habe ich der VSR geschrieben, dass ich kein Abo bestellt habe und habe mit dem Anwalt gedroht - keine Reaktion. Nach der ersten Zusendung hab ich die Zeitschrift direkt mit einer zweiten Kündigung zurück an die VSR geschickt - wieder keine Reaktion. Vor ein paar Tagen kam auch schon die zweite Zeitung ins Haus und kurz darauf eine Rechnung der Pressevertriebszentrale (PVZ). wacko.gif Ich habe versucht die Bande telefonisch zu erreichen; saß ca. 10 min an der Warteschlange und habe dann aufgegeben. angry.gif
Ich hab jetz erstmal den Tip von "moddin" hier aus dem Forum aufgegriffen und einen neuen Brief erstellt, den ich per mail an die VSR an die PVZ geschickt habe. Den selben werde ich morgen ncoheinmal per Einschreiben an die VSR udn die PVZ senden (da schcik ich gleich die zweite Zeitung mit). Hier ist der besagte Brief (ok..ich habe etwas darin geflunkert blush.gif ):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich das Abonnement der Zeitschriften "Stern" (Kunden-Nr. 0777526ND9) gemäß der Widerrufsbelehrung innerhalb der gegebenen Frist von 14 Tagen, zum bereits dritten mal ohne Reaktion Ihrerseits.

Laut Ihrer Belehrung auf Ihrer Homepage, der einzigsten Art von AGB
(siehe: http://www.vsr.cc/7,1.html), die Sie zur Verfügung stellen, endet die Widerrufsfrist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung. Somit ist der eingereichte Widerruf rechtskräftig.

Sollten Sie sich jedoch nicht an ihre eigenen AGB halten, bitte ich Sie, mir das Datum des Vertragsabschlusses mitzuteilen, da ich lediglich eine Bestätigung des Abonnements, datiert auf den 03.06.08 habe. Auch wenn man von diesem Datum ausgeht, ist der Widerruf rechtskräftig.

Ferner habe ich kein Abonnement der Zeitschrift „Stern“ bei Ihnen bestellt.
Ich wurde im April 2008 von einer ihrer Vertreterinnen im Steinweg Suhl angesprochen und zu einem „Probelesen einer Zeitschrift meiner Wahl“ überredet. Die Dame des VSR – Verlagsservice gab an, dass ich nach geleisteter Unterschrift den „Stern“ 2 Monate kostenlos beziehen würde und danach, mit erhalt der ersten Rechnung, entscheiden könne, ob ich die Zeitschrift für 12 Monate auf Rechnung abonniere. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt für ein 12-monatiges Abonnement dieser Zeitschrift entscheiden. Laut Auskunft der Mitarbeiterin der VSR wurde mir versichert, dass ich an keinerlei Vertrag gebunden bin.

Da ich noch Schülerin bin und kein geregeltes Einkommen habe, ist es mir nicht möglich, das Abonnement der Zeitschrift „Stern“, das ich nicht bestellt habe, zu bezahlen.
Die erste zugesandte Ausgabe des Magazins habe ich ihnen bereits am 06.06.08. zurück geschickt.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts meines Schreibens.


was wäre denn jetzt noch zu tun? Abwarten und Tee trinken? Was ist, wenn die sich wieder nicht melden? Habe ich rechtlich überhaupt noch ein Chance? Der Vertrag wurde ja, wie gesagt schon im Abril abgeschlossen und der erste Brief der VSR ("vielen Dank für Ihre Zeitschriftenbestellung") kam schon am 20.Mai. - d.h. eigentlich der Widerruf ist abgelaufen....(?!) - natürlich habe ich denen das erstmal versucht zu verheimlichen (siehe Brief).

"rechtfürdummis" hat ja hier auch etwas Interessantes gepostet, aber irgendwie verstehe ich das immer noch nicht so recht, wieso sie jetzt "gemütlich kündigen" kann, nur weil sie den Vertrag zugeschickt bekommen hat. Standen die Widerrufsbelehrungen nicht schon auf dem Wisch, den ich da in der Stadt dummerweise unterschrieben habe? yeahrite.gif

Bitte helft mir. Ich bin total verwirrt und hoffe ich komme aus dem "Vertrag" wieder herraus. Diese Leute gehören echt eingesperrt.


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NO SNOWFLAKE IN AN AVALANCHE EVER FEELS RESPONSIBLE!
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post 15 Jun 2008, 17:26
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Kino im Kasten
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Punkte: 1157
seit: 12.09.2006

Da tritt glaube ich folgender Satz aus §355 II BGB in Kraft: " Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden."
Die Drücker haben dir keine Kopie von dem Wisch gegeben, also hat die Frist auch nicht mit der Unterzeichnung begonnen.
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post 15 Jun 2008, 17:40
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5. Schein
******

Punkte: 878
seit: 03.02.2005

Zitat(KiK @ 12 Jun 2008, 16:56)
Das mit der Belästigung wird nicht hinhauen, man muss ja nicht reagieren.
*


das haut so nicht hin...würde ja bedeuten:

Ich kann dich so lange belästigen, bis Du den Mut aufbringst zu sagen: "Du belästigst mich"

Der §7 soll ja gerade die Leute davor schützen überhaupt erst in eine solche Situation zu kommen wo sie den "Mut" aufbringen müssen um dieser Situation zu entkommen.

Viele Leute fühlen sich durch das entstandende Gespräch genötigt zuzuhören und werden dann eingefangen, allein dieser Thread gibt beliebig viele Beispiele von Leuten die eben diesen Mut nicht aufbringen konnten und sich haben bequatschen lassen.





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guckst du mal hier:Oceana Band www.oceana-band.de
die neue CD ist nun erhältlich


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post 15 Jun 2008, 18:15
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Kino im Kasten
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Punkte: 1157
seit: 12.09.2006

Zitat(wechselstrom @ 15 Jun 2008, 17:40)
das haut so nicht hin...würde ja bedeuten:

Ich kann dich so lange belästigen, bis Du den Mut aufbringst zu sagen: "Du belästigst mich"

Der §7 soll ja gerade die Leute davor schützen überhaupt erst in eine solche Situation zu kommen wo sie den "Mut" aufbringen müssen um dieser Situation zu entkommen.

Viele Leute fühlen sich durch das entstandende Gespräch genötigt zuzuhören und werden dann eingefangen, allein dieser Thread gibt beliebig viele Beispiele von Leuten die eben diesen Mut nicht aufbringen konnten und sich haben bequatschen lassen.
*


Ich bin aber z.B. an den Leuten vorbei gegangen und die haben mich nicht wirklich bedrängt. Unter Belästung verstehe ich, wen die um mich rumtanzen, mich festhalten oder so. Dass sie dann Lügen erzählen und einem Dinge unter falschem Vorwand andrehen, empfinde ich eher als Betrug. Mich würde außerdem mal interessieren, ob die ne Genehmigung für den Stand hatten. Wenn die wieder mal rumstehen, gehe ich zur Mensaleitung oder zum Unimarketing.
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post 15 Jun 2008, 19:09
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Neuling


Punkte: 8
seit: 13.06.2008

Zitat(KiK @ 15 Jun 2008, 17:26)
Da tritt glaube ich folgender Satz aus §355 II BGB in Kraft: " Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden."
Die Drücker haben dir keine Kopie von dem Wisch gegeben, also hat die Frist auch nicht mit der Unterzeichnung begonnen.
*


Alles Klar. Also schreibe ich denen das so, falls die mir das andere nicht abnehmen??? Mich würde mal interessieren, ob das bei "rechtfürdummies" so einfach geklappt hat. yes.gif
Wie ich gerade gelesen ahbe kann man mit der "belästigungsgeschichte" eher nicht kommen....
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post 16 Jun 2008, 12:59
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4. Schein
****

Punkte: 417
seit: 28.01.2004

Das wird so wohl nicht funktionieren wink.gif
§ 355 II 3 BGB spricht davon, dass wenn ein Vertrag schriftlich abzuschließen ist, die Frist nicht vor Aushändigung der Vertragsurkunde anfängt zu laufen.
Ein solcher Fall ist dieser Vertrag aber nicht. Dieser Satz spielt auf das Schriftformerfordernis an, welches für bestimmte Verträge vorgesehen ist, zb Verbraucherkreditvertrag usw. Dieser Vertrag unterliegt einem solchem Schriftformerfordernis nicht. Damit spielt die Zusendung des Vertrages auch keine Rolle.

@annainperpetuum

Ich las nur das du noch Schülerin bist. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt warst als du das unterzeichnet hast, ist der Vertrag noch schwebend unwirksam (da nich voll geschäftsfähig).
Ergo könnten deine Eltern die Genehmigung versagen und der Vertrag ist nicht zustande gekommen. Bist du zwischenzeitlich selbst 18 geworden, kannst du ebenfalls die genehmigung versagen und wärst auch wieder draußen.


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ProfilPM
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post 16 Jun 2008, 14:04

Neuling


Punkte: 2
seit: 16.06.2008

noexpression.gif Hallo alle NichtABOfreunde,
auch mir ist es wie Euch ergangen.
Am Marktplatz wurde ich von zwei Jugendlichen angesprochen und für 2 Monate
kostenlos für eine Zeitschrift HÖRZU geworben.
Im Kleingedruckten stand auch der Verlag für den Widerruf gegen ein ABO.
Noch am selben Tag habe ich per E-Mail gekündigt.
Es tat sich auch nichts, ich erhielt auch keine kostenlose HÖRZU, aber fast zwei Monate
später ein ABO mit Kundennummer, was haltet Ihr davon?
Das das nicht serös ist liegt auf der Hand, denn es geht garnicht um die Gratiszeitung,
sondern nur um ein ABO!
Machts gut bis bald.
rofl.gif silorenzo
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post 16 Jun 2008, 14:16

Neuling


Punkte: 2
seit: 16.06.2008

Zitat(claus @ 12 Jun 2008, 12:29)
------------ Hier mein Einschreiben mit Rückschein: --------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich mein Abonnement der Zeitschrift „AutoMotorSport“ gemäß der Widerrufsbelehrung innerhalb der gegebenen Frist von 14 Tagen. Ich bitte Sie meine gesamten Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, etc.) zu löschen, sowie um eine Kündigungsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claus

lol.gif Auf das Rückschreiben kannst Du ewig warten, es kommt nicht!
rofl.gif silorenzo
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Habe heute den ausgefüllten Rückschein erhalten. In meinem Briefkasten lag aber NUR dieser Rückschein, ohne ein weiteres Schreiben von denen. Ich hatte ja (siehe oben) eine Kündigungsbestätigung verlangt...
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll... Ist die Sache jetzt endlich für mich erledigt oder muss ich noch mit einer unangenehmen Überraschung von VSR rechnen, was meint ihr?
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