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Vollständige Version anzeigen: "Hardcore" als rechte Marke registriert
Boehler
Zitat
Ein Rechter lässt sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen, die eigentlich aus dem linken Milieu kommt. Jetzt befürchtet die linke Szene eine Klagewelle von rechts.



Timo Schubert, Schlagzeuger der rechten Band "Agitator" und Webshop-Betreiber hat sich den Begriff "Hardcore" als Marke schützen lassen und verschickt nun freundlich Abmahnungen gegen Shops in ganz Deutschland.


Was nicht alles geht. Ich versuch dann mal Rap schützen zu lassen...

mehr bei taz.de
phanatos
Was wohl die beliebte Tanzkombo aus deutschen Landen dazu sagen wird?

Boehler
Interessant im Übrigen, für was man so einen Begriff alles schützen kann:

Zitat
Registernummer/Aktenzeichen: 302008045099.



1UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: Hardcore
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Schubert, Timo, 37120 Bovenden
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: Hardcore
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL9
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 24: Banner (Standarten), Baumwollstoffe, Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem

Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus Papier), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe

(elastisch), Wandbekleidungen aus textilem Material
Klasse 25: Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat,

Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel (Bekleidung), Gürtel (Bekleidung), Halbstiefel (Stiefeletten),

Halstücher, Handschuhe (Bekleidung); Hemd-Höschenkombinationen (Unterbekleidung), Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung,

Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen, nicht aus Papier, Morgenmäntel, Mäntel (pelzgefüttert), Mäntel, Mützen, Mützenschirme,

Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, Pelze (Bekleidung), Pullover, Pyjamas, Regenmäntel, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schlüpfer, Schuhe, Slips, Socken,

Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots, Trikotkleidung, Unterwäsche, Westen, Wäsche, Überzieher
Klasse 40: Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken;

Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung,

Offsetdruckbearbeitung, Sticken
UG30 - Verfahren (Chronologie)

Anmeldetag: 14.07.2008
Polygon
Wie wärs mit Widerspruch einreichen?

Edith: Pöhser Fehler
TheNeedle
Oder sogar Widerspruch!? *SCNR* biggrin.gif
stabilo
..Weil die Patentbeamten heutzutage mal echt NIX können. Nicht mal denken. Holt mal den Einstein wieder her. Der konnte das (denken). smile.gif
xMASKx
der kommt damit nicht durch!

# Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw. Dienstleistung bestehen

# allgemein üblichen Bezeichnungen, d.h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnung durchgesetzt haben (z.B. "Vaseline")

ich denke das wird greifen
phanatos
Zitat(stabilo @ 24 Feb 2009, 16:21)
..Weil die Patentbeamten heutzutage mal echt NIX können. Nicht mal denken. Holt mal den Einstein wieder her. Der konnte das (denken). smile.gif
*

Nur weil er mal beim Schweizer Patentamt gearbeitet hat und nebenbei was für die Physik geleistet hat.

Fakt ist: Hardcore ist so ein allgemeingefasster Begriff dass ich nicht verstehe, inwieweit da bereits andere Patente nicht verletzt werden. Und gilt das nun nur für Deutschland oder europaweit?
the ox
Wortmarke und Patent sind zwei paar Schuhe. Für wenige hundert Euro kann man erstmal versuchen sich jeden Begriff, für die ins Auge gefassten Klassen, schützen zu lassen. Da die Widerspruchsfrist noch läuft, dürfte der feine Herr aber eigentlich noch keine Abmahnungen versenden.

Nebenbei: Als "Hardcore-sozialisierter früher Jahre" beobachte ich die Entwicklung seit Mitte der Neunziger nur aus der Ferne. Was ICH aber sehe, läßt mein Identifikationspotential gegen Null sinken. Da haben neben Rechten auch jede Menge geistig Arme, aber körperlich Starke das Boot geentert. "Too many trousers" = schlechtes Karma. smile.gif
Ich weiß wohl, dass es noch jede Menge korrekter Leute und eine gewisse Vielfalt in dieser Szene gibt, der Apfel ist dennoch faul und das nicht erst seit gestern. Das nun ein "Rechter" mit so nem Schachzug kommt ist so clever wie derbe. Wo simmer nur hingekommen smile.gif
Donald82
Bitte kopieren und an info@dpma.de , Grüße!!


Sehr geehrte Damen und Herren,
die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Rechtsextremist Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen.Es ist auch nicht zu akzeptieren, daß ein Einzelner über ein Wort bestimmt, welches seit Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert ist. Es ist weiterhin davon auszugehen, daß Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Nutzer des Begriffes zu verklagen und damit an deren Daten zu gelangen.
Ich hoffe, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.
Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
phanatos
Zitat(Donald82 @ 02 Mar 2009, 15:15)
Bitte kopieren und an info@dpma.de , Grüße!!
*

Aufruf zum SPAM, ob das schon strafbar ist? Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der derzeit unsicheren Gesetzeslage und warne vorsichtig alle eXma-User diesem Beispiel zu folgen.
wombat1st
doh.gif
Mr_T
Zitat(Donald82 @ 02 Mar 2009, 15:15)
[...]
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). [...]
*


...wo ich die Begriffserklärung lieber selbst gerade noch einmal aktualisiert habe.) Ich denke, dass sie auf dieser Grundlage gern eine Entscheidung über die rechtmäßige Eintragung als Markenname treffen.
schennster
Pressemitteilung des DPMA:
Zitat
Markeneintragung "Hardcore"
Mitteilung vom 27.02.2009

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke "Hardcore" (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.

Die Wortmarke "Hardcore" wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

    * Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
    * Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
    * Dienstleistungen aus dem Bereich der "Materialbearbeitung" (Klasse 40).

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke "Hardcore" läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.


xMASKx
kein verständnis für diese entscheidung
Chris
Bau dir einen vernünftigen Einspruch und überweis die 120 Euro
Zitat
Absolute Schutzhindernisse

Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft.

Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

    * fehlende Unterscheidungskraft
    * für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
    * ersichtliche Irreführungsgefahr
    * in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
    * Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Mimi
4 der 5 punkte würden ja hier zutreffen...
Chris
Also mir fällt ein Punkt auf, der zutreffen könnte. Den Rest musst du mir mal erläutern.
Mimi
fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...

für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch wink.gif )

ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links

Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht

aber vielleicht sollte ich mir die Punkte lieber morgen nochmal ansehen, wenn ich geschlafen habe... *gg*
Juri
​​
Donald82
Zitat(phanatos @ 02 Mar 2009, 16:21)
Aufruf zum SPAM, ob das schon strafbar ist? Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der derzeit unsicheren Gesetzeslage und warne vorsichtig alle eXma-User diesem Beispiel zu folgen.
*


klingt ja schon fast, wie interne npd aufrufe, für ihre mitglieder und deren umgang mit der presse.... rolleyes.gif

gruss
Maxe
Zitat
Mir ist die Diskussion darum, ob Hardcore links besetzt ist oder vielleicht in seiner Geschichte auch rechte Spuren hinterlassen haben könnte, ziemlich egal, denn das mag zwar nicht unwichtig sein, aber viel entscheidender ist doch das ein so weitverbreiteter und emotional befrachteter Begriff nicht einfach von irgendjemand gekauft werden kann, egal ob von rechts oder links. Die Polit Hardcore Diskussion läßt völlig außer Acht, das der Begriff Hardcore zu großen Teilen völlig unpolitisiert existiert, oder seit wann sind Hardcore Pornos links? Dasselbe gilt für Hardcore Ravemukke und als härteste Ausprägung für so ziemlich jedes andere Musikgenre.Das ganze Aufgezähle wer den Begriff zuerst benutzt hat und ihn damit für sich reklamieren darf, ist völlig überflüssig, weil es viel mehr gar nicht darum gehen dürfte. Wie pervers ist das denn, ein Wort oder Satz einer Sprache zu kaufen und wer wäre berechtigt den Begriff zu verkaufen? Da könnte ich ja ankommen und mir das Wort Rechts…. Moment ich bin dann mal kurz weg.


ich hab da mal dj tanith zitiert, da es so ziemlich das abdeckt was auch ich darüber denke aber bei weitem besser formuliert happy.gif

das ganze wird meiner meinung nach nicht von langer dauer sein. falls doch, was ich aber arg bezweifeln möchte,
schreib ich halt nur noch hartcore oder heart.gif core


quelle ist im übrigen: www.tanith.org
Chris
Zitat(Mimi @ 03 Mar 2009, 21:52)
fehlende Unterscheidungskraft
--> offensichtlich, siehe ersichtliche Irreführungsgefahr...

Damit ist wohl die Unterscheidungskraft zwischen Marken gemeint. Also z.B. wenn ich meine Bildmarke Monstatrucka genauso schreibe wie Metallica und jeder sich an die Bildmarke Metallica erinnert fühlt.
Zitat
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
--> hab ich die Erläuterung übersehen und es steht doch drin? (bzw vielleicht versteh ich da auch gerade was falsch wink.gif )

Das ist das, was meiner Meinung nach zutreffen könnte, da Hardcore - wie schon häufig erwähnt - für eine ganze Menge Dinge als Bezeichnung eingesetzt wird.

Zitat
ersichtliche Irreführungsgefahr
--> rechts vs. links

Das ist meiner Meinung nach eher, wenn man eine Marke auf ein anderes Gebiet anmeldet um vom Ruhm einer bekannten Marke zu profitieren. Z.B. Calvin Klein als Staubsaugermarke.

Zitat
Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
--> finde ich dabei erst Recht. bisheriger Gebrauch war ja hauptsächlich eher links orientiert. Einer politsch-anders denkenden Bevölkerung einen Begriff "entziehen" und somit wird absichtlich jede Menge Streit provoziert, wo eh schon immer Hass vorherrscht

Interessante Idee, aber auch das hier dürfte mehr darauf hinauslaufen, dass man keine verfassungsfeindliche Symbole oder anrüchige Sachen schützen lassen kann.
Donald82
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen: http://presse.dpma.de/presseservice/aktuel...core/index.html .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.



Mit freundlichen Grüßen

Viola Witter
Deutsches Patent- und Markenamt
Auskunftsstelle
80297 München

fiend force
thema hat sich mitlerweile erledigt. laut ox-magazine wurde timo schubert als markeninhaber wieder gelöscht.

quelle: http://www.ox-fanzine.de/web/hardcore_als.614.html