_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 402 gäste

"Hardcore" als rechte Marke registriert

...durch rechtsextremes Versandhaus
Themen Layout: [Standard] · Linear · Outline Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 24 Feb 2009, 13:19
avatar
hackpunkt.de
*********

Punkte: 2247
seit: 26.04.2004

Zitat
Ein Rechter lässt sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen, die eigentlich aus dem linken Milieu kommt. Jetzt befürchtet die linke Szene eine Klagewelle von rechts.



Timo Schubert, Schlagzeuger der rechten Band "Agitator" und Webshop-Betreiber hat sich den Begriff "Hardcore" als Marke schützen lassen und verschickt nun freundlich Abmahnungen gegen Shops in ganz Deutschland.


Was nicht alles geht. Ich versuch dann mal Rap schützen zu lassen...

mehr bei taz.de


--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 13:22
avatar
Einfach umwerfend
*********

Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Was wohl die beliebte Tanzkombo aus deutschen Landen dazu sagen wird?



--------------------
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 15:33
avatar
hackpunkt.de
*********

Punkte: 2247
seit: 26.04.2004

Interessant im Übrigen, für was man so einen Begriff alles schützen kann:

Zitat
Registernummer/Aktenzeichen: 302008045099.



1UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: Hardcore
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Schubert, Timo, 37120 Bovenden
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: Hardcore
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL9
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 24: Banner (Standarten), Baumwollstoffe, Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus textilem

Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus Papier), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe

(elastisch), Wandbekleidungen aus textilem Material
Klasse 25: Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat,

Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel (Bekleidung), Gürtel (Bekleidung), Halbstiefel (Stiefeletten),

Halstücher, Handschuhe (Bekleidung); Hemd-Höschenkombinationen (Unterbekleidung), Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung,

Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen, nicht aus Papier, Morgenmäntel, Mäntel (pelzgefüttert), Mäntel, Mützen, Mützenschirme,

Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, Pelze (Bekleidung), Pullover, Pyjamas, Regenmäntel, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schlüpfer, Schuhe, Slips, Socken,

Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots, Trikotkleidung, Unterwäsche, Westen, Wäsche, Überzieher
Klasse 40: Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken;

Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung,

Offsetdruckbearbeitung, Sticken
UG30 - Verfahren (Chronologie)

Anmeldetag: 14.07.2008


Dieser Beitrag wurde von Greenfreak: 24 Feb 2009, 15:33 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 16:59
avatar
dLikP
*******

Punkte: 1497
seit: 06.10.2006

Wie wärs mit Widerspruch einreichen?

Edith: Pöhser Fehler

Dieser Beitrag wurde von Polygon: 24 Feb 2009, 17:44 bearbeitet


--------------------
flickr
Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
-RaT-
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 17:08

Paolo Pinkel
*******

Punkte: 1152
seit: 05.07.2006

Oder sogar Widerspruch!? *SCNR* biggrin.gif


--------------------
I'm with awesome!bild kann nicht angezeigt werden
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 17:21
avatar
Exmatrikulator
*********

Punkte: 2083
seit: 17.08.2006

..Weil die Patentbeamten heutzutage mal echt NIX können. Nicht mal denken. Holt mal den Einstein wieder her. Der konnte das (denken). smile.gif


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 17:24
avatar
4. Schein
****

Punkte: 385
seit: 02.06.2007

der kommt damit nicht durch!

# Zeichen, die ausschließlich aus Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, Zeit und Ort der Herstellung bzw. Dienstleistung bestehen

# allgemein üblichen Bezeichnungen, d.h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnung durchgesetzt haben (z.B. "Vaseline")

ich denke das wird greifen


--------------------
cmmnsm
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 17:27
avatar
Einfach umwerfend
*********

Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Zitat(stabilo @ 24 Feb 2009, 16:21)
..Weil die Patentbeamten heutzutage mal echt NIX können. Nicht mal denken. Holt mal den Einstein wieder her. Der konnte das (denken). smile.gif
*

Nur weil er mal beim Schweizer Patentamt gearbeitet hat und nebenbei was für die Physik geleistet hat.

Fakt ist: Hardcore ist so ein allgemeingefasster Begriff dass ich nicht verstehe, inwieweit da bereits andere Patente nicht verletzt werden. Und gilt das nun nur für Deutschland oder europaweit?
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Feb 2009, 17:40
avatar
Nigirimaki
*****

Punkte: 699
seit: 20.01.2005

Wortmarke und Patent sind zwei paar Schuhe. Für wenige hundert Euro kann man erstmal versuchen sich jeden Begriff, für die ins Auge gefassten Klassen, schützen zu lassen. Da die Widerspruchsfrist noch läuft, dürfte der feine Herr aber eigentlich noch keine Abmahnungen versenden.

Nebenbei: Als "Hardcore-sozialisierter früher Jahre" beobachte ich die Entwicklung seit Mitte der Neunziger nur aus der Ferne. Was ICH aber sehe, läßt mein Identifikationspotential gegen Null sinken. Da haben neben Rechten auch jede Menge geistig Arme, aber körperlich Starke das Boot geentert. "Too many trousers" = schlechtes Karma. smile.gif
Ich weiß wohl, dass es noch jede Menge korrekter Leute und eine gewisse Vielfalt in dieser Szene gibt, der Apfel ist dennoch faul und das nicht erst seit gestern. Das nun ein "Rechter" mit so nem Schachzug kommt ist so clever wie derbe. Wo simmer nur hingekommen smile.gif
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Mar 2009, 16:15
avatar
bildblog.de
*******

Punkte: 1358
seit: 30.09.2006

Bitte kopieren und an info@dpma.de , Grüße!!


Sehr geehrte Damen und Herren,
die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Rechtsextremist Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen.Es ist auch nicht zu akzeptieren, daß ein Einzelner über ein Wort bestimmt, welches seit Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert ist. Es ist weiterhin davon auszugehen, daß Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Nutzer des Begriffes zu verklagen und damit an deren Daten zu gelangen.
Ich hoffe, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.
Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen


--------------------
Gewohnheit ist auch nur ein faules Schwein.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Mar 2009, 17:21
avatar
Einfach umwerfend
*********

Punkte: 2458
seit: 13.02.2006

Zitat(Donald82 @ 02 Mar 2009, 15:15)
Bitte kopieren und an info@dpma.de , Grüße!!
*

Aufruf zum SPAM, ob das schon strafbar ist? Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der derzeit unsicheren Gesetzeslage und warne vorsichtig alle eXma-User diesem Beispiel zu folgen.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Mar 2009, 17:22
avatar
Froschologe
*********

Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

doh.gif


--------------------
Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Mar 2009, 17:51
avatar
Nu, so isser halt.
******

Punkte: 801
seit: 06.12.2005

Zitat(Donald82 @ 02 Mar 2009, 15:15)
[...]
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). [...]
*


...wo ich die Begriffserklärung lieber selbst gerade noch einmal aktualisiert habe.) Ich denke, dass sie auf dieser Grundlage gern eine Entscheidung über die rechtmäßige Eintragung als Markenname treffen.
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 02 Mar 2009, 19:25

3. Schein
***

Punkte: 170
seit: 06.11.2003

Pressemitteilung des DPMA:
Zitat
Markeneintragung "Hardcore"
Mitteilung vom 27.02.2009

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke "Hardcore" (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.

Die Wortmarke "Hardcore" wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

    * Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
    * Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
    * Dienstleistungen aus dem Bereich der "Materialbearbeitung" (Klasse 40).

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke "Hardcore" läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.




--------------------
www.thalheim-e-ontour.de
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 03 Mar 2009, 14:22
avatar
4. Schein
****

Punkte: 385
seit: 02.06.2007

kein verständnis für diese entscheidung
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: