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Vollständige Version anzeigen: Volle Haftung für Forenbetreiber
tjay
Wie aus dem seit kurzem im Volltext vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des LG Hamburg hervorgeht, das sich mit dem „Supernature“-Fall befasste, haftet der Forenbetreiber in vollem Umfang und auch ohne Kenntnis für die auf seiner Plattform getätigten Äußerungen.

Der Fall des „Supernature“-Forums, dessen Inhaber Martin Geuß vor einem Jahr eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung einreichte, bewegte seit dem die deutsche Forenlandschaft. Ein ungünstiges Urteil für Betreiber entsprechender Online-Portale, wie sie auch ComputerBase anbietet, käme einem Fluch gleich, da Forenbetreiber für jeden Beitrag auf ihrer Online-Plattform haftbar gemacht werden könnten. Bereits Anfang dieses Jahres war der Prozessausgang abzusehen und fiel denkbar ungünstig für Martin Geuß aus, der zwar zu 5/6 Recht zu bekommen schien, im entscheidenden Punkt der Verhandlung jedoch verlor. So nahm das Gericht Bezug auf die sechs ursprünglich in der Abmahnung gegen des Forum angeführten Beiträge, die seinerzeit als rufschädigend deklariert wurden. Fünf dieser Postings wurden als rechtmäßig anerkannt, eines jedoch habe den Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

weiterlesen bei computerbase
abadd0n
Hm, haben sie die Geschichte von damals also doch weiter durchgeboxt.

Die Schlinge zieht sich zu...

#abd

Nachtrag: Kommentar
phanatos
http://www.golem.de/0901/64763.html

Zitat
Gericht steckt Rahmen der Forenhaftung ab

Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen "Störerhaftung" von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuch-Betreibers Folkert Knieper.
In den beiden Fällen hat jeweils ein unbekannter Nutzer von Knieper angefertigte Fotos in die Foren auf bundesligaforen.de und webkoch.de eingestellt. Knieper klagte gegen die Forenbetreiber auf Unterlassung, Schadensersatz und Zahlung der vorgerichtlichen Kosten für die Abmahnung. Das LG Hamburg gab Knieper in beiden Fällen recht und wies lediglich den Schadensersatzanspruch wegen der für die Fotos geforderten Lizenzvergütung zurück.

Urteile des OLG Hamburg gibt es noch nicht, Rechtsanwalt Sascha Kremer schildert in seinem Blog allerdings die mündlichen Verhandlungen. Das OLG Hamburg habe darin klargestellt, "dass die beiden erstinstanzlichen Entscheidungen in der Berufung aller Voraussicht nach keinen Bestand haben werden".

Es waren nicht die ersten umstrittenen Urteile des LG Hamburg in Sachen Forenhaftung. Die Begründungsansätze des OLG könnten gezielt in Hamburg platzierten Klagen und Verfügungsanträgen gegen Forumsbetreiber nun aber die Grundlage entziehen, schreibt Kremer, und fasst die Leitsätze der Richter zusammen.

Demnach besteht keine proaktive Überwachungspflicht des Forumsbetreibers für die im Forum veröffentlichten Inhalte Dritter, insbesondere nicht bei Fotos. Wenn der Gegenstand des Forums aber potenziell strafrechtliche Inhalte seien oder es im Forum um die Förderung von Rechtsverletzungen geht, könne dies anders sein.

Nach Ansicht des OLG haften Forenbetreiber dann, wenn sie von der Rechtsverletzung wissen, diese trotzdem nicht beseitigen und zugleich Maßnahmen ergreifen, um gleichartige Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden. Es reicht demnach nicht aus, die konkrete Rechtsverletzung zu beseitigen.

Weder die Veröffentlichung von Werbung in einem Forum noch die Vorgabe bestimmter Themen führe dazu, dass sich Betreiber Inhalte zu eigen machen und somit für diese wie für eigene Inhalte haften könnten. Zudem ergibt sich aus einer ersten anwaltlichen Abmahnung eines Forumsbetreibers kein Kostenerstattungsanspruch, denn diese diene nicht der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, sondern der haftungsbegründend wirkenden Kenntnisverschaffung, fasst Kremer die mündlichen Aussagen zusammen.

Die Urteilsverkündung des OLG Hamburg ist für den 4. Februar 2009 geplant. Allzu viel sollten Forenbetreiber von dem Urteil nicht erwarten, denn der von den Richtern skizzierte Rechtsrahmen lasse "genügend Raum, um im konkreten Einzelfall über die Inhalte oder ungenügende Sicherungsmaßnahmen des 'Hosters' gegen zukünftige Rechtsverletzungen nach Kenntniserlangung sehr wohl zu einer weitreichenden Haftung zu kommen", resümiert Kremer.
abadd0n
Es geht weiter..: OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber, so ist heute zu lesen. Die ausführliche Begründung habe ich zwar nicht gelesen, aber klingt trotzdem erstmal gut:

"Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet."

#a
Polygon
Zitat(abadd0n @ 23 Mar 2009, 12:19)
Es geht weiter..: OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber, so ist heute zu lesen. Die ausführliche Begründung habe ich zwar nicht gelesen, aber klingt trotzdem erstmal gut:*


Ich hab's gelesen, da ich mit Juristerei nicht viel am Hut habe werde ich mich aber hüten da groß was zusammen zu fassen. Es stehen aber eine Menge Dinge abseits dessen was man bei heise&co. findet drin. Für Forenbetreiber (aber auch andere Webseitenbetreiber) definitiv lesenswert.
Im Gedächtnis geblieben ist mir allerdings der folgende Abschnitt (den ich interessanterweise nirgends sonst erwähnt gesehen habe):

Zitat
Hinsichtlich des Freistellungsantrags behauptet der Beklagte nunmehr noch, dass der Kläger ihm gegenüber geäußert habe, er gehe mit den Abmahnungen kein finanzielles Risiko ein (Beweis: Parteivernehmung des Beklagten). In den Fällen, in denen der Kläger die Kosten gemäß RVG selbst tragen müsse, sei er gemäß einer entsprechenden ,ggf. stillschweigend getroffenen Abrede nicht in jedem Fall zur Bezahlung seines Prozessbevollmächtigten nach dem RVG verpflichtet (Zeugnis der Rechtsanwälte Albrecht und Bischoff, Parteivernehmung des Klägers). Tatsächlich sei es wohl so, dass dem Kläger in den Fällen, in denen die Abgemahnten die Abmahnkosten nicht oder nur teilweise erstatteten, keine Rechnung erteilt worden sei und er auch nichts bezahlt habe (Zeugnis wie vor).


Sagt viel aus über die "Abmahnindustrie"...