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online: mandoline und 341 gäste
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post 23 Nov 2003, 18:25
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parse error
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Punkte: 13746
seit: 27.05.2003

Ich hab in einem hier nicht weiter erwähnten anderen Forum ne Unterhaltung über den bösen GEZ-Mann gelesen, und ob der auch in die Studentenwohnheime kommt. Die Antworten haben mich aber nicht wirklich befriedigt. Darum werd ich das Thema hier auch mal anschneiden. Das im folgenden beschriebene Szenario ist natürlich rein fiktiv und bezieht sich nicht auf irgendwelche realexistierenden Personen, am wenigsten auf mich selbst. whistle.gif

Nehmen wir also mal an ich bin nicht befreit und werd es auch nicht werden, da ich kein Bafög krieg und von meinen Eltern die Kohle nur so in den Arsch geschoben bekomm, dass ich gar nicht weiß wohin mit dem Scheiß (hey im wahrsten Sinne...). Nehmen wir aber auch an dass ich keine GEZ-Gebühren bezahle weil... wegen dem kausalen Zusammenhang mit der Ursache. blink.gif

Und nehmen wir mal an ich wohne im Studentenwohnheim. Bin ich dort sicher vor dem krassen Hiphopper-Breaker mit der Goldkette mit dem GEZ-Logo? Und wenn nicht und der mal vor der Tür stehen sollte, wie sollte ich verfahren? Ich muss ihn ja nicht reinlassen. Hau ich ihm einfach die Tür vorn Latz oder sage ich höflich "Tut mir leid, ich lass sie nicht rein weil sie sonst mitkriegen dass ich einen Fernseher und ein Radio hab, was nicht angemeldet ist." biggrin.gif

Habt ihr Erfahrungen mit der GEZ? Und wenn ja welche? Ich erwarte rege Beteiligung...
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post 23 Nov 2003, 19:25
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der Geilste
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Punkte: 9268
seit: 01.10.2003

no comment.....


aber merk dir den Satz:"Ich besitze keinen Fernseher oder gar ein Radio!"
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post 23 Nov 2003, 19:36
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old 's cool!
*********

Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

mein mitbewohner hat sich am anfang des studiums eine gebührenbefreiung geholt, weil es damals damit dieser einen sozialanschluss von der telekom gab. irgendwann hat er dann mal vergessen, diesen scheiß zu verlängern und seitdem schreibt die gez regelmäßig briefe, die einfach mit "ich hab nix!" beantwortet werden.

bis jetzt war noch niemand bei uns und wenn mal jemand kommen sollte, der auch noch musik oder fernsehen an der tür hören sollte, dann sagt man einfach, dass das alles über den rechner läuft und man weder fernseher noch radio besitzt und fertig!

tipp: am besten nie anmelden bei diesem verein!!


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 24 Nov 2003, 09:26
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der christian
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Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Da die GEZ ja selbst keine exekutive Gewalt hat, muesste sie schon mit der Polizei anruecken, um gewaltsam in die Wohnung eindringen zu duerfen (das ist im Wohnheim im Uebrigen nix anderes). Sollte sie dennoch "einfach so" mal anruecken, sofort Anzeige wegen Hausfriedesbruch stellen - vielleicht fehlt ja sogar der eine oder andere Gegenstand aus dem privaten Besitz dann?!
Gleiches gilt im Uebrigen auch, wenn der Vermieter (das StuWe) "einfach so" reinplatzt, um irgendwelche Sachen zu erledigen. Zumindest das Zimmer, in dem man seinen Privatkrams hat MUSS verschont bleiben, weil wegen sonst ist das wieder Hausfriedesbruch - denke ich zumindest (hat irgendwer vlt ein wenig mehr rechtlichen Hintergrund?).
Also mein Fazit aus der ganzen Sache: Wenn die GEZ ohne Polizei klingelt, freundlich darauf hinweisen, dass man selbst keinerlei Geraetschaften besitzt und man auch nicht bereits dazu ist, die entsprechende Person einzulassen. Was die Gegenwart der Polizei angeht, so bin ich mir nun nicht so sicher, ob die wegen "dringendem Tatverdacht" und "Verschleierungsgefahr" nicht dann vielleicht doch einfach so reinduerfen...sollte man mal jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt, oder? (zum Beispiel bei der Rechtsberatung im StuRa?)

Und was dem Empfang via Rechner angeht: ich wuerde es, glaube ich, einfach mal gar nicht erwaehnen, sonst fragen die nur weiter nach...
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post 24 Nov 2003, 10:05
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Der Vermieter hat ein Recht die Wohnung einsehen zu dürfen. Allerdings nur mit Anmeldung, nicht spontan.

Weiterhin gibt es für die Polizei nur ein legales Mittel, ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung zu kommen. Und das nennt sich "Gefahr im Verzug". Dadurch wird ihr erlaubt, zur Verhinderung von Straftaten, in die Wohnung einzudringen. Allerdings ist der Begriff "Gefahr im Verzug" sehr schwammig, so dass man auch schon erlebt hat, dass man Graffitikünstlern mit dieser Begründung die Bude ausgeräumt hat.

Allerdings glaube ich nicht, dass eine Gesellschaft mit halblegalen Methoden wie die GEZ in den Genuss dieses "Gefahr im Verzug" kommen wird.

Im weiteren ist die TVKarte oder Radiokarte im Rechner mittlerweile auch anmeldepflichtig.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 25 Nov 2003, 01:07
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rationaler Idealist
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Punkte: 1233
seit: 01.10.2003

Naja, du kannst ja auch Musik von der Festplatte / CD oder aus dem Web hören und n-tv, DeutscheWelle.tv und Tagesschau gibt es ja auch online als Stream.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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post 26 Nov 2003, 07:07
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der christian
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Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Nochmal zu dem Gefahr in Verzug (hab ich gerade bei z-netz.rechtswesen.diskurs.allgemein gelesen):
Zitat
aus "Strafprozessrecht - Rechtsprechung" (Prof. Dr. iur. Clemens Arzt)
BVerfG vom 20.2.01 in StV 01,207 = DVBl 01,637 = NJW 01,1121
Der Begriff der "Gefahr im Verzuge in Art. 13 II GG ist eng auszulegen. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. Gefahr im Verzuge muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt.


@Chris: wo ist das mit dem Vermieter nachzulesen mal irgendwo? (Rechtsnorm)
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post 26 Nov 2003, 08:34
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

@ck:
ich denke einmal im Mietrecht :)
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post 26 Nov 2003, 10:48
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.:: So what?! ::.
*****

Punkte: 634
seit: 01.10.2003

Im Wohnheim geht ja ab und an mal was zu Bruch ... nech mcnesium?! Und wenn Du das dann reparieren lassen willst, dann musst Du ja auf dem Zettel mit der Schadensmeldung zustimmen, dass der Hausmeister deine Wohnung betreten darf. Also so isses zumindest bei uns. Mein Beitrag zum Thema Hausmeister-Darf-Wohnung-Betreten. :D


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post 22 Sep 2004, 15:33
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*********

Punkte: 4082
seit: 23.05.2003

QUOTE (spiegel.de)
Computer sollen gebührenpflichtig werden

Die Erhöhung der Rundfunkgebühren wird sich laut einem Zeitungsbericht auch auf Besitzer von Computern mit Internet-Anschluss auswirken. Vom Januar 2007 an sollen sie die Gebühren in voller Höhe bezahlen.

Frankfurt/Main - PC-Nutzer mit Online-Zugang müssen vom 1. Januar 2007 an die volle Rundfunkgebühr bezahlen, selbst wenn sie weder einen Fernseher noch ein Radio haben, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer Mittwochausgabe unter Berufung auf Länderkreise. Demnach soll nicht einmal ausschlaggebend sein, ob der Computer überhaupt einen Anschluss für Rundfunkempfang hat.

Die geplante Regelung werde vor allem Betriebe treffen, von denen so gut wie keiner mehr ohne Internetanschluss sei, schreibt die FAZ weiter. Wie hoch die finanzielle Gesamtbelastung ausfallen werde, könne jedoch noch nicht berechnet werden, da noch nicht klar sei, ob pro Grundstück, pro Büroeinheit oder pro PC eine Gebühr anfallen wird.


mal wieder ein super einfall um an geld zu kommen
damit die rentner ihr musikanten stadl`aufm mdr schauen können.


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post 22 Sep 2004, 15:47
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der Geilste
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Punkte: 9268
seit: 01.10.2003

na gott sei dank hab ich keinen pc lol.gif
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post 22 Sep 2004, 17:42
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A limão
*****

Punkte: 524
seit: 31.05.2004

Warten wir's erstmal ab. Das war ja schon oft in der Presse und taucht alle paar Monate mal auf. Über die GEZ könnte ich mich auch aufregen, aber ich lass es lieber.


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"Woher kommt es, dass mich niemand versteht und jeder mag?", Albert Einstein


"Wir haben die Pflicht, stets die Folgen unserer Handlungen zu bedenken.", Mahatma Gandhi

"Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral"
"Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.", Bertolt Brecht

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post 22 Sep 2004, 18:58
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der vierkonsonantige
*********

Punkte: 3812
seit: 12.12.2003

sollte der mist nich eh schon erhöht werden?
ausserdem? warum soll ich dafür bezahlen, das irgendwelche sender ihr programm im internet anbieten, obwohl ich mir sie gar nicht anhöre?

es ist denk ich doch schon ein unterschied, ob ich mit nem rechner mit internet öffentlich rechtlichen "rundfunk" hören könnte, oder das mit dem radio, was in meiner wohnung steht, hören könnte. schliesslich kann ich den computer benötigen ohne radio hören zu wollen. wer sich dagegen n radio kauft, dem sollte schon unterstellt werden, dass er das zum lauschen benutzen will. (wie zum beispiel das in unserer küche, dass in einem jahr noch nie an war )

aber natürlich nur private sender ( das nächste was mich daran ankotzt )

das einzige was ich verstehen kann, ist dass sie gebühren auf tv-karten erheben wollen...


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jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
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"if you have a hammer, every problem looks like a nail"
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post 22 Sep 2004, 18:59
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2. Schein
**

Punkte: 112
seit: 23.06.2004

Darauf habe ich nur gewartet - warum ist da vorher noch keinem eingefallen? In Deutschland gibt es kein Grundrecht auf Unterhaltung und Information, also wieso soll man für solch ein fantastisches Medium wie das Internet keine Gebühren abdrücken?

Nuja, mach nur so weiter, liebe Regierung!


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D-d-dancing is forbidden!
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post 22 Sep 2004, 19:21
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5. Schein
******

Punkte: 766
seit: 05.08.2004

Ich denk auch lieber nicht nach, sonst blowup.gif

Mein Weckradio und meine TV-Karte habe ich bereits weggegeben, obwohl ich die öffentlichen nicht geschaut/gehört hab.


www.rundfunkgebuehrenzahler.de www.gez-abschaffen.de
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