Das in der rechtsextremistischen Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Hintergrundwissen hast du ja genug. Passt zu Dir sicherlich super. Unterstütz du mal die Naziszene (der Macher ist unbestritten Nazi) mit dem Kauf der Klamotten. Das ist wirklich ganz grosses Tennis.
Vieleicht kaufst du dir auch noch eine Störkraft CD irgendwo im Internet, weil dir die Musik gefällt, oder eine Adolf Bild, weil das irgendwie gut aussieht ...
Ne, ich bewundere wirklich (und das ist mein ernst!) wie man so unbefangen mit sowas umgehen kann, obwohl man weiß was dahinter steckt (und das ist keine ironie!) .. ich kann das nicht.
Dieser Beitrag wurde von Chino: 02 Oct 2005, 12:15 bearbeitet