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>Neuwahlen Das Ende von Rot-Grün...?

Wen würdest Du Dir als neuen Kanzler/in wünschen?
Gerhard Schröder 22 ** 21.57%
Angela Merkel 17 ** 16.67%
Joschka Fischer 16 ** 15.69%
Edmund Stoiber 5 ** 4.90%
Franz Müntefering 2 ** 1.96%
Gregor Gysi 13 ** 12.75%
Guido Westerwelle 6 ** 5.88%
Roland Koch 1 ** 0.98%
Franz Beckenbauer 5 ** 4.90%
Marcnesium 15 ** 14.71%
Totale Stimmen: 102
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post 22 May 2005, 23:00
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De Puta Madre
*******

Punkte: 1001
seit: 01.10.2003

Rot-Grün verliert ihr letztes Bundesland. Neuwahlen im Herbst. Wen würdet ihr euch als Kanzler/in wünschen?


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post 23 May 2005, 12:21
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

@Hanno:
Es war einmal, zur Zeit der deutschen Staatentrennung, dass wachsame Gewinnerstaaten ein Grundgesetz für den westdeutschen Staat festlegten. Weiterhin wurde auch festgelegt, dass nach einer, schon damals geplanten Wiedervereinigung, sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben müsse.

Herausgekommen ist, dass nach der Wiedervereinigung beschlossen wurde, dass man einfach das Grundgesetz beibehält und das deutsche Volk nicht einmal fragt, ob es damit einverstanden ist.

Und im Schatten einer solchen Vorführung der Demokratie ist es nun wirklich egal, ob wir nun dieses Jahr oder nächstes Jahr wählen, ob wir überhaupt noch wählen oder ob wir weiterhin behaupten eine Demokratie zu sein.

Im Übrigen muss der Kanzler dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen, danach darf kein neuer Kanzler gewählt werden und dann erst darf der Bundespräsident nach 21 Tagen den Bundestag auflösen. Nachdem Helmut Kohl den ganzen Prozess durchgezogen hat, nicht etwa, weil er kein Vertrauen mehr hatte, oder regierungsunfähig war, sondern weil er sich vom Volk bestätigt sehen wollte (als böse Zunge würde ich behaupten, er hatte keinen Bock auf dauernde Koalitionsabsprachen mit der SPD), gibt es noch zusätzlich einige Regeln. Laut Spiegel darf das Parlament nicht aufgelöst werden, wenn:
* ein Kanzler, "dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht", versuchen würde, "sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben",
* sich ein Bundeskanzler zur Begründung der Vertrauensfrage lediglich auf "besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben" berufen würde,
* die Mehrheitsparteien argumentieren, "ein über ein konstruktives Misstrauensvotum neu gewählter Bundeskanzler bedürfe neben seiner verfassungsmäßigen Legalität noch einer durch Neuwahlen vermittelten Legitimität.
(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,357089,00.html).



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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 23 May 2005, 12:45
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2. Schein
**

Punkte: 123
seit: 06.01.2005

Zitat(Chris @ 23 May 2005, 12:21)
@Hanno:
Es war einmal, zur Zeit der deutschen Staatentrennung, dass wachsame Gewinnerstaaten ein Grundgesetz für den westdeutschen Staat festlegten. Weiterhin wurde auch festgelegt, dass nach einer, schon damals geplanten Wiedervereinigung, sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben müsse.

Herausgekommen ist, dass nach der Wiedervereinigung beschlossen wurde, dass man einfach das Grundgesetz beibehält und das deutsche Volk nicht einmal fragt, ob es damit einverstanden ist.

Und im Schatten einer solchen Vorführung der Demokratie ist es nun wirklich egal, ob wir nun dieses Jahr oder nächstes Jahr wählen, ob wir überhaupt noch wählen oder ob wir weiterhin behaupten eine Demokratie zu sein.

*


Was Du geschrieben hast, stimmt so nicht ganz. Das Grundgesetz wurde den Deutschen nicht von außerhalb aufdoktriniert, die Deutschen haben es sich selbst gegeben/verfasst/ausgerufen. Dies geschah zwar unter Aufsicht und im Rahmen von Vorgaben der westlichen Siegermächte, aber dennoch weitgehend frei und selbständig.

Sie nannten es damals Grundgesetz und nicht Verfassung, weil es ausdrücklich ein Provisorium sein sollte, da man die Wiedervereinigung nicht völlig aufgeben wollte. Das war aber eher ein symbolischer Akt, um auszudrücken, dass man sich mit den Menschen in der SBZ verbunden fühlt und sich als ein gemeinsames Volk sieht.

Das Grundgesetz gilt bis zu dem Tag, an dem sich das deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. Das heißt aber nicht, dass wir jetzt keine hätten. Das Grundgesetz ist durchaus als Verfassung oder zumindest (wenn Du so willst) verfassungsgleich anzusehen. Die Tatsache, dass es damals ganz gut gelungen ist und seit seiner Entstehung wohl auch ein Exportschlager in alle Welt sein soll, lässt es auch wenig sinnvoll erscheinen, was dran zu ändern.

Was ich hier wiedergebe ist zumindest die Lehrmeinung von Prof. Patzelt, immer Di, 5.DS, HSZ 02.


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