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> Exmatrikulation Bescheid gemäß ImmaO TUD 4 Semester ohne Leistung?

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post 15 Jan 2018, 19:07
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Ex-Außenminister
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Eine kurze Frage an die Runde:

Hat schon mal jemand einen Brief/Bescheid des Imma-Amts bekommen, in der eine Exmatrikulation mitgeteilt wird und zwar gemäß

§ 13 Abs. 2 Nr.7 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 7 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO)


Zitat
§ 13
Exmatrikulation
Abs. 2
„7.  nicht nach § 6 immatrikuliert werden dürfte.“

§ 6
Immatrikulation
Abs. 4
„7. bei einer bereits vorangegangenen Immatrikulation im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb der letzten vier studierten Fachsemester mindestens einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat,“


Quelle:
http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-D...o01.06.2012.pdf

Im Brief wird das so ausgelegt:
Zitat
„wer innerhalb von 4 Fachsemestern nicht wenigstens einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat und keine Gründe vorliegen, aus denen das Fristversäumnis zu vertreten ist.“


Ich selbst kann aber in der Imma-Ordnung nichts davon lesen und frage mich, wie eine Exmatrikulation mit einem Paragraphen der Immatrikulationsvoraussetzungen begründet werden kann blink.gif


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post 15 Jan 2018, 20:58
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Ex-Außenminister
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Danke. FSR hilft einfach...
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Padex   Exmatrikulation Bescheid gemäß ImmaO TUD   15 Jan 2018, 19:07
Padex   Danke. FSR hilft einfach...   15 Jan 2018, 20:58
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