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>Neues Hochschulfreiheitsgesetz CDU/FDP wollen Austritt aus Studentenschaft

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post 08 Sep 2012, 11:59
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alleingelassen.
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Punkte: 9588
seit: 22.10.2004

Die CDU- und FDP-Fraktion des Sächsischen Landtags beabsichtigen die Schaffung einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft. – So soll es jedenfalls im neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz stehen!
Ihr sollt euch demnach ab dem zweiten Semester entscheiden: Entweder ihr bezahlt 4,60 € für euren Studentenrat (StuRa) und die Fachschaftsräte (FSR) und könnt alle ihre Leistungen in Anspruch nehmen oder ihr gebt das alles auf:

– Beratungs- und Serviceangebote des StuRa

Entfallen würden alle Beratungen im Bereich Lehre und Studium, Soziales, BAföG, Studieren mit Kind, Ausländische Studierende und die gesamten Förderungsmöglichkeiten für studentische Projekte.

– Der FSRe

Die Vermittlung bei Problemen zwischen den Dozenten und den Studenten sowie die unmittelbare Verbesserung der Lehre würden unterbleiben genauso wie die Studienberatungen und alle Projekte und Partys eures FSRs.

– Erstsemestereinführung

Die komplette Erstsemestereinführung, welche das Heranführen der neuen Studenten an die Universität beinhaltet, mit jeder Hilfestellung, was Stundenpläne, Campusführung, etc. anbelangt, würde mangels Personal und Mitteln nicht durchgeführt werden, denn auch diese wird vor allem von den FSRen und dem StuRa getragen!

– Semesterticket

Das Semesterticket wird solidarisch finanziert: Weil alle einzahlen, wird es günstiger. Der StuRa verhandelt es neu, aber wenn keiner sicher sagen kann, wie viele Studenten einzahlen, wird der Preis steigen – oder es entfällt! Die Alternative: Ihr kauft euch beim VVO für 490 € (statt bisher 2x145,20 €) eine Jahreskarte (nur für Dresden, Verbundraum: 1400 €).

Das alles wird passieren, wenn dieser Antrag Gesetz wird!

Quelle
PDF mit Briefvorlage, um aktiv zu werden: angehängte Datei  20120907_PM_intern.pdf ( 52.41Kb ) Anzahl der Downloads: 278

.abd


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post 08 Sep 2012, 21:12
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

interessant erdachte Auswahlmöglichkeiten bei der Umfrage.

Ich glaube leichtfertiger Weise werden einige viele Studenten dieses "Angebot" nicht wählen und deswegen das Geld nicht bezahlen. Weil die meisten der Studenten überhaupt nicht wissen bzw sich nicht im klaren sind, inwiefern StuRa und FSRe ihre Finger im Spiel haben.

Aus meiner Sicht ist das ansonsten überhaupt nicht realisierbar, es müsste dann ein von StuRa und FSR freien Verwaltungsapperat für die Ausgetretenen geben. WIe wollen die das machen?

Was ich als problematisch erachte: der "Getroffene Hunde bellen!"-Leitsatz wird den StuRa und die FSRe, wenn sie sich gegen diese Änderungen ausprechen, volle Breitseite treffen.

Ich bin dann eher dafür eine Umfrage unter der Studentenschaft zu machen, welche Angebote unnötig sind etc, z.B. die Rechtsberatung im Studentenwerk ist absolut sinnlos, und ca 75% der Studenten, die schon mal wegen Rechtsbeistand beim Justiziar Platz genommen haben, sagen dasselbe.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 08 Sep 2012, 21:14 bearbeitet


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post 08 Sep 2012, 23:17
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Diplom
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seit: 16.05.2007

Zitat(aeon @ 08 Sep 2012, 21:12)
Ich bin dann eher dafür eine Umfrage unter der Studentenschaft zu machen, welche Angebote unnötig sind etc, z.B. die Rechtsberatung im Studentenwerk ist absolut sinnlos, und ca 75% der Studenten, die schon mal wegen Rechtsbeistand beim Justiziar Platz genommen haben, sagen dasselbe.
*

Hast du hier repräsentative Zahlen? Ich war sehr Froh diese Beratung nutzen zu können.

Was ich mich viel mehr frage ist, ob denn die Vertretung der Studentenschaft durch den Stura in den verschiedenen Gremien der Uni darunter leidet und an Einfluss verliert, wenn auf einmal nicht mehr die gesamte Studentenschaft vertreten wird.
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post 09 Sep 2012, 12:50
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(JanLo @ 08 Sep 2012, 23:17)
Hast du hier repräsentative Zahlen? Ich war sehr Froh diese Beratung nutzen zu können.

nein habe ich nicht, allerdings (natürlich leider keine Quelle, ich fand sie jetzt auch nicht, möglicherweise war das auch was StuRa-Internes) weiß ich dass 75% der Studenten die Beistand benötigen zum Justiziar gehen, wenn sie Probleme bezüglich ihres BAFöGs haben (unerwartete Rückzahlung von Teilen, weil irgendwas falsch angegeben... Negativbescheid aus Gründen die man nich versteht etc) oder wegen Mietproblemen in Zusammenhang mit dem Studentenwohnheim. Dies sind beides Fälle wo der Justiziar Beratung ablehnen muss.

Nur aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Rechtsberatung des StuRas ja eingerichtet. Und trotzdem bezahlt jeder Student jedes Semister immernoch über 7 Euro für diesen Justiziar.

Dieser Beitrag wurde von aeon: 09 Sep 2012, 12:51 bearbeitet
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