|
Frage an Veranstalter: GEMA noch? Tarifreform
Antworten(30 - 44)
|
zausel |
07 Sep 2012, 11:12
|
Abgemeldet
|
"Auf Anfrage teilte die Gema mit, dass für Donnerstag und Freitag ein zusätzlicher Mitarbeiter den Social-Media-Dienst unterstützen werde. Der bestehe sonst in der Regel aus einer Person. Gema-Mitarbeiter kommentieren auch bisher schon Posts auf Facebook und Blogeinträge, um für die Position der Verwertungsgesellschaft zu werben." Qualle
|
|
|
|
|
10 Sep 2012, 19:44
|
3. Schein
Punkte: 249
seit: 04.10.2007
|
Zitat(erich @ 04 Sep 2012, 09:15) Ein Veranstalter, also auch Club- und Diskothekenbetreiber, zahlt nach den neuen Tarifen immer nur maximal 10 % der tatsächlich eingenommenen Eintrittsgelder. (siehe Angemessenheitsregelung im Tarif U-V und M-V) Die Eintrittsgelder machen durchschnittlich 17 % des Gesamtumsatzes einer Veranstaltung pro Abend aus (siehe „Studie über das wirtschaftliche Potenzial der Club- und Veran-stalterbranche in Berlin“). Pro Abend muss ein Veranstalter also max. 1,7 % seines Gesamtumsatzes an die GEMA zahlen – daran geht kein Club zugrunde. Wie ist das dann bei Veranstaltungen/Diskotheken/Clubs geregelt die keinen Eintritt verlangen? Zählt da dann nur die Quadratmeterformel oder gibt's da noch eine andere Regelung?
|
|
|
2 Nutzer liest/lesen dieses Thema (2 Gäste)
0 Mitglieder:
|