Ich habe heute einen (Wahlhelfer)Brief zum Thema "Bürgerbescheid zum Erhalt der Städtischen Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt am 29. Januar 2012" erhalten. Bis jetzt ist das Thema vollkommen an mir vorbeigegangen, ich hab mich etwas belesen, aber fände es interessant, falls hier ein paar Meinungen/Informationen zum Thema kundgetan werden würden...
grob:
Zitat
Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern: Kein Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss
In seiner Sitzung vom 3. November hat der Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Gegen diesen Beschluss wird der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert nach intensiver Prüfung keinen Widerspruch einlegen.
Nach der Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" Den Termin des Abstimmungstages bestimmt der Stadtrat. Daher wird der Erste Bürgermeister dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung als Abstimmungstag den 29. Januar 2012 vorschlagen. .... Am Abstimmungstag werden voraussichtlich 435 000 Dresdner Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt sein. ... Alle Abstimmungsberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung. Vorbehaltlich der Festlegung des Abstimmungstermins durch den Stadtrat würden diese voraussichtlich in der ersten Januarwoche versandt.
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten die Bürgerinnen und Bürger gemäß städtischer Bürgerentscheidssatzung eine Abstimmungsinformation auf zwei A4-Blättern mit der neutralen Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürwortern bzw. mit den Argumenten der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage. ... Die Abstimmungsfrage „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" wird so entschieden, wie sie die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner beantwortet.
Allerdings gilt für den wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ein Ergebnisquorum von 25 Prozent. Das bedeutet, dass das Ergebnis nur wirksam wird, wenn die Entscheidung von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Bei ca. 435 000 Abstimmungsberechtigten müssen daher mindestens 108 750 Abstimmungsberechtigte für „JA" oder „NEIN" stimmen.
Daran wird deutlich, dass nur eine hohe Abstimmungsbeteiligung zu einem wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides führt. Sollte das Ergebnisquorum von 25 Prozent nicht erreicht werden, entscheidet der Dresdner Stadtrat über die Fragestellung.
Interessiert euch das überhaupt? Beteiligt ihr euch an der Abstimmung?
Dieser Beitrag wurde von dachluke: 02 Dec 2011, 17:54 bearbeitet
--------------------
Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben. Jean Giraudoux How come even in my fantasies everyone's a jerk?
Sicher ist _zunächst_ erstmal nichts schlechtes daran zu sehen, wenn aus den beiden Eigenbetrieben eine gGmbH gemacht wird. Das Problem das ich darin sehe ist, dass es somit darain einfacher wird, die Krankenhäuser tatsächlich zu privatisieren. Da man weiß, welch Geistes Kind die Herren und Damen Abgeordneten von CDU und FDP sind, steht auch in der Tat zu befürchten, dass dies ein mittelfristiges Ziel sein könnte. Denn Privatisierung in Zeiten knapper Kassen ist schließlich das Allheilmittel. Hier könnte es wieder ein Beispiel für die Salamitaktik geben: Privatisierung auf Raten. Jeder Schritt scheint für sich ungefährlich und vertretbar und am Ende stehen die Kommunen mit heruntergelassenen Hosen da und wundern sich, dass sie ihr Tafelsilber einst für einen Appel und ein Ei verkauften und nun trotzdem nicht schuldenfrei sind. Chapeau. Warum ich für JA stimmen werde? "Wehret den Anfängen." Ist es wirklich so, dass man die Verwaltungen auf keine andere Weise zusammenlegen kann, außer dass man eine gGmbH aus den beiden Eigenbetrieben macht? Kann zu diesem Punkt mal jemand mit Rechtssachverstand einen Beitrag leisten?