Ich habe heute einen (Wahlhelfer)Brief zum Thema "Bürgerbescheid zum Erhalt der Städtischen Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt am 29. Januar 2012" erhalten. Bis jetzt ist das Thema vollkommen an mir vorbeigegangen, ich hab mich etwas belesen, aber fände es interessant, falls hier ein paar Meinungen/Informationen zum Thema kundgetan werden würden...
grob:
Zitat
Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern: Kein Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss
In seiner Sitzung vom 3. November hat der Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Gegen diesen Beschluss wird der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert nach intensiver Prüfung keinen Widerspruch einlegen.
Nach der Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" Den Termin des Abstimmungstages bestimmt der Stadtrat. Daher wird der Erste Bürgermeister dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung als Abstimmungstag den 29. Januar 2012 vorschlagen. .... Am Abstimmungstag werden voraussichtlich 435 000 Dresdner Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt sein. ... Alle Abstimmungsberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung. Vorbehaltlich der Festlegung des Abstimmungstermins durch den Stadtrat würden diese voraussichtlich in der ersten Januarwoche versandt.
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten die Bürgerinnen und Bürger gemäß städtischer Bürgerentscheidssatzung eine Abstimmungsinformation auf zwei A4-Blättern mit der neutralen Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürwortern bzw. mit den Argumenten der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage. ... Die Abstimmungsfrage „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" wird so entschieden, wie sie die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner beantwortet.
Allerdings gilt für den wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ein Ergebnisquorum von 25 Prozent. Das bedeutet, dass das Ergebnis nur wirksam wird, wenn die Entscheidung von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Bei ca. 435 000 Abstimmungsberechtigten müssen daher mindestens 108 750 Abstimmungsberechtigte für „JA" oder „NEIN" stimmen.
Daran wird deutlich, dass nur eine hohe Abstimmungsbeteiligung zu einem wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides führt. Sollte das Ergebnisquorum von 25 Prozent nicht erreicht werden, entscheidet der Dresdner Stadtrat über die Fragestellung.
Interessiert euch das überhaupt? Beteiligt ihr euch an der Abstimmung?
Dieser Beitrag wurde von dachluke: 02 Dec 2011, 17:54 bearbeitet
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Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben. Jean Giraudoux How come even in my fantasies everyone's a jerk?
wenn die körperschaftsform gmbh lautet, muss der laden wirtschaftlich arbeiten, weil er kein geld mehr vom steuerzahler bekommt, wenns mies läuft. wem die gmbh gehört is doch scheißegal. das kleine g für gemeinnützig davor steht auch nur dafür, dass die einnahmen wieder fürs krankenhaus ausgegeben werden müssen und nicht an die gesellschafter ausgeschüttet werden können. da die gefahr aber nicht besteht, dass ein krankenhaus mirnichtsdirnichts unmengen an gewinn erwirtschaftet, steht das nicht zur debatte. im gegenteil, es werden vermutlich unmengen an einsparungsmaßnahmen nötig sein, um überhaupt ne null am ende zu haben, und das ist das problem an der sache. da werden fachkräfte entlassen, andere müssen überstunden machen und investitionen in wartung und pflege der infrastruktur wird aufs nötigste reduziert. das mag bei produzierenden unternehmen vielleicht gehen, bei einem krankenhaus ist das moralisch höchst verachtenswert. patienten sind keine kunden und pfleger sind keine fließbandarbeiter.