die polizeidirektion dresden schrieb:
Zitat
Aufgrund der Beteiligung mehrerer zuständiger Stellen, Staatsanwaltschaft Dresden, Landeskriminalamt Sachsen und Polizeidirektion Dresden, wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
ham se die daten ausgedruckt und abgeheftet oder wie?
und die staatsanwaltschaft dresden schrieb:
Zitat
Soweit die Auskunft bzw. Benachrichtigung zu den anlässlich der Ereignisse am 19.2.2011 erfolgten strafprozessualen Maßnahmen erbitten, weise ich darauf hin, dass eine Auskunft hierzu derzeit nicht erfolgen kann (siehe § 491 Abs. 1 StPO).
Nach Auswertung der erhobenen Daten und sobald dies gem. § 101 Abs. V Satz 1 StPO möglich ist, werden die in § 101 Abs. IV genannten Personen von Amts wegen über die erfolgten Ermittlungsmaßnahmen benachrichtigt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür im Einzelfall vorliegen.
da sind jetzt auch keine tippfehler von mir drin, das steht wirklich so verbogen in dem schreiben.
in
§ 491 Abs. 1 StPO steht übrigens irgendwie das gleiche wie in
§ 101 Abs. V Satz 1 StPO, nämlich dass die auskunft zwar gegeben werden muss, aber nur wenn sich davon niemand genervt fühlt - sehr wischiwaschi - und auch nicht solange das verfahren nicht abgeschlossen ist. das kann auch sonst bis zu zwei jahre hinausgezögert werden. ganz tolle sache, son gesetz.