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post 01 May 2011, 21:05

Neuling


Punkte: 5
seit: 01.05.2011

Hallo,

seit Freitag wurde ich darüber informiert 2 Drittversuche im Sommersemester antreten zu müssen. Da ich sie aber zu einem späteren zeitpunkt machen will wegen Vorbereitung etc.
meine Fragen:

Kann ich jetzt (mitten im semester) mich mit sofortiger wirkung exmatrikulieren (also bevor die drittversuche stattfinden) oder geht das dann nur zum semesterende?
Und wie lange dauert der exmatrikulationsvorgang?

Andere Frage: Falls das nicht geht, kann man ein urlaubssemster jetzt noch beantragen, oder ist es auch dafür zu spät? Und reicht als grund: vorbereitung für prüfung aus, oder muss das noch extra "bescheinigt" werden?

vg

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post 03 May 2011, 23:10

1. Schein
*

Punkte: 27
seit: 19.06.2010

Exmatrikulieren würde ich mich nur, wenn Du wirklich dieses Studium abbrechen willst und keine Chance siehst, die Klausuren zu bestehen.

Ansonsten heisst es, auf den Arsch setzen und lernen.

Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.

Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.

Was die Frage nach dem Urlaubssemester angeht, gibt es für die TU DD eine einheitliche Regelung die Du auch nachlesen kannst.

Wenn Du den Semesterbeitrag in der Rückmeldefrist überwiesen hast, dann kannst Du bis 2 Monate nach Semesterbeginn Dich beurlauben lassen. Es gibt ein Kreuz an der Stelle: 􀀀 Vorbereitung auf eine Prüfung...

Antragsformular:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...Beurlaubung.pdf

Voraussetzungen:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...nguage=de&cl=de

Also, ran an die Rendite und viel Erfolg! smile.gif
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post 04 May 2011, 04:42
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versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Griller @ 03 May 2011, 23:10)
Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.

Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.

kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.


--------------------
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

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post 04 May 2011, 15:14

1. Schein
*

Punkte: 27
seit: 19.06.2010

Zitat(aeon @ 04 May 2011, 04:42)
kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.
*


Ja und. Darum geht es in der Fragestellung doch nicht. Ich schrieb in der Vergangenheitsform und sagte wie es bei uns war.

Schön wenn es jetzt eine einheitliche Regelung gibt.

Antworte doch lieber auf die Frage und hilf einem Studi der Hilfe braucht.

Bei Leuten wie Dir, weiss ich wieder warum ich überlege ob ich etwas poste. Hast Du nichts anderes zu tun, als andere Nutzer aus dem Zusammenhang heraus zu zitieren und nach vermeintlichen Fehlern zu suchen.

Aber danke, Klugscheisser! rofl.gif


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