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> Arbeiten auf Honorarbasis Was muss ich beachten?

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post 26 Jan 2010, 19:11
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mäh
*******

Punkte: 1332
seit: 03.08.2005

Hallo Leute, da ich von so etwas überhaupt keine Ahnung habe, muss ich einfach mal nachfragen:

Ich würde gerne demnächst einen Job übernehmen, der auf Honorarbasis läuft. Ich bin Studentin und beziehe kein Bafög.
Im Internet steht, dass Freiberufler so ihr Geld erhalten, was heißt das für mich. Könnt ihr mich da aufklären.

Danke schon mal im Voraus.


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ProfilPM
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post 17 Apr 2011, 17:56

Neuling


Punkte: 5
seit: 17.04.2011

Bambi, freut mich, dass deine freiberufliche Tätigkeit gut getstartet ist!


Die Steuererklärung, die das Finanzamt möchte ist:

- Umsatzsteuererklärung (sofern du auf deinen Rechnungen Ust ausgewiesen hast, entfällt bei "Kleinunternehmerregelung"

- Einkommensteuererklärung (Volksmund: Steuererklärung)

Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer monatlich und können sich am Jahresende davon etwas zurückholen.
Bei uns Freiberuflern geht es darum, nix zu bezahlen (Volksmund: sich arm rechnen)

Einkommensgrenze liegt hier bei ca 8000EUR

Die Einkommensgrenze für Kindergeld weiss ich jetzt nicht aus dem hut.
Nur aufpassen, dass du/deine Eltern da keinen Anspruch drauf verlieren, wäre schade um die ~1800EUR im Jahr.

Zum Schluss noch eine Programmempfehlung: WISO (Steuer)Sparbuch 2011 (Für die Steuererklärung 2010) - ist die 30€ in jedem fall wert. Generiert auch Anlagen etc pp

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
ProfilPM
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post 17 Apr 2011, 19:37
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wtf?
*******

Punkte: 1049
seit: 18.02.2004

Zitat(waldi @ 17 Apr 2011, 17:56)

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
*


- das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du selbst deine Steuererklärung machst und selbstständig bist, also eine Einkommensteuererklärung machen musst, dann hast du leider nur bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Darüber hinaus nur mit einer ausdrücklichen Einzelfristverlängerung nach § 149 AO.

Die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres gilt nur, wenn man die Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen lässt und dies durch eine Vertretungsvollmacht dem Finanzamt anzeigt.

Die Umsatzsteuer funktioniert wieder anders: Falls Du kein Kleinunternehmer bist, dann musst du in den ersten beiden Gründungsjahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Zusätzlich benötigt das Finanzamt entweder bis zum 31.5. oder 31.12. (also ohne oder mit StB) eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Nach den beiden Gründungsjahren wird dann geschaut, wie hoch deine zu zahlende Umsatzsteuer pro Jahr war. Beträgt diese mehr als 7.500,00 EUR dann bleibt es bei der monatlichen Abgabe. Beträgt diese zwischen 1.000,00 EUR und 7.500,00 EUR brauchst du nur vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Liegen diese unter 1.000 EUR dann genügt die jährliche Abgabe (Umsatzsteuerjahreserklärung).

Die auszufüllenden Anlagen richten sich danach, welche Arten von Einkünften vorliegen. Gewerbliche Einkünfte sind auf Anlage G einzutragen. Selbstständige Einkünfte (Freiberufler, unterrichtende, schriftstellerische, künstlerische etc. ) auf Anlage S.

Noch etwas grundsätzliches:

Ein Steuerberater ist nicht unbedingt teuer! Unsere Gebühr richtet sich grds. nach Gegenstandswerten bzw. Zeitgebühren. Das Honorar ist durchaus verhandelbar auch im Vorfeld.

Seht es mal so: irgendwann ist der Punkt erreicht (wenns gut läuft), an dem der steuerliche Laie das nicht mehr überblicken kann (traurig aber wahr). Dann ist es besser zum StB zu gehen, denn das was man dann selbst an Zeit verbrät kostet einen am Ende mehr als wenn man das erledigen lässt, weil die sunk costs dann halt immer höher werden. In der Zeit hätte man in seiner selbständigen Tätigkeit ja viel mehr erreichen können.

*Ende des Romans tongue3.gif


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