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> Besuch von der GEZ....

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post 11 Dec 2008, 13:16
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5. Schein
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Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Ja, richtig...meine Freunde von der GEZ waren grade mal wieder zu Besuch. Nach etlichen Unterstellungen war ich wieder so genervt, dass ich auf die Frage, ob ich einen PC besitze oder Laptop, mit "der müsste dann ja auch internetfähig sein, nehme ich an" geantwortet habe. Woraufhin der "nette" Herr dann meine "So nicht, Junge Frau, da sind sie falsch informiert" und wärend ich denne die Tür vor die nase geklatscht habe noch im Treppenhaus gerufen hat "wir notieren also, dass Sie im Besitz eines Pcs bzw. Laptop sind". Alles nur Mist oder dürfen die das? Nach nochmal Tür aufmachen und zulappen war mir nicht wink.gif wacko.gif
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post 12 Dec 2008, 16:53
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Neuling


Punkte: 6
seit: 21.10.2008

Nach meiner Ummeldung habe ich jetzt auch ein Briefchen von der GEZ bekommen. Nach dem FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein muss ich ja nicht mal eine Antwort auf den tollen Brief schicken! Ich werde stattdessen die 50 Cent Briefmarke für einen Brief an den Datenschutzbeauftragten von Dresden und oder Sachsen investieren.

PS: In der aktuellen C't ist ein guter Artikel über die GEZ und die Gebührenpflicht von "neuartige Empfangsgeräte".

Zitat
Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

    Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

    Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

    Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
ProfilPM
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stella   Besuch von der GEZ....   11 Dec 2008, 13:16
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Tupolev   Evtl. ist auch dieser Artikel interessant.   11 Dec 2008, 17:47
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