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> Besuch von der GEZ....

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post 11 Dec 2008, 13:16
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5. Schein
******

Punkte: 791
seit: 05.02.2005

Ja, richtig...meine Freunde von der GEZ waren grade mal wieder zu Besuch. Nach etlichen Unterstellungen war ich wieder so genervt, dass ich auf die Frage, ob ich einen PC besitze oder Laptop, mit "der müsste dann ja auch internetfähig sein, nehme ich an" geantwortet habe. Woraufhin der "nette" Herr dann meine "So nicht, Junge Frau, da sind sie falsch informiert" und wärend ich denne die Tür vor die nase geklatscht habe noch im Treppenhaus gerufen hat "wir notieren also, dass Sie im Besitz eines Pcs bzw. Laptop sind". Alles nur Mist oder dürfen die das? Nach nochmal Tür aufmachen und zulappen war mir nicht wink.gif wacko.gif
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post 11 Dec 2008, 17:20

4. Schein
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Punkte: 389
seit: 04.04.2008

Zitat(Sigurd @ 11 Dec 2008, 16:14)


...Wie schon gesagt, die GEZ ist keine Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte und bewegt sich selber auf extrem dünnem Eis.
*


bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
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post 11 Dec 2008, 17:30
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6. Schein
*******

Punkte: 1280
seit: 25.10.2003

Zitat(nur-meine @ 11 Dec 2008, 16:20)
bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
*


ja, da hat er schon recht was das hoheitsrecht angeht, aber wenn die einmal angesetzt haben, kommste da nich mehr ohne zahlen raus. rückwirkend geht sowiesoe fast nirgends was und wenn du einmal gemeldet bist, also wenn die einmal ne rechtskräftige zahlungsaufforderung rausschicken, darfst du löhnen oder notfalls pfänden;)
also lieber gleich zahlen, bevor sich der preis durch die mahnugnsgebühren erhöht...
bei mir hat sich damals die summe vervierfacht, weil ich nicht zahlen wollte (betrug!), aber der zwangsvollstrecker hat mich dann noch "überzeugt"...
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