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> Übermittlungssperre für Meldeämter Antragsformular

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post 24 Sep 2008, 18:55
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~ Perle der Natur ~
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seit: 25.01.2006

Merkblatt zum Antrag für Übermittlungsperre

Inhalt des ganzen:

Zitat
Personen die in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe des Sächsischen Meldegesetzes ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Bei Wegzug erlischt die Übermittlungssperre und muss bei Wiederzuzug neu beantragt werden. Die Übermittlungssperre gilt nur bei der Meldebehörde Dresden. Die Eintragung der Übermittlungssperre erfolgt gebührenfrei. Der Antrag kann formlos persönlich oder unter Verwendung dieses Formulars bei der Meldebehörde gestellt werden. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung über die Erfassung der von Ihnen beantragten Übermittlungssperre/n erfolgt nicht.



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post 24 Sep 2008, 19:02
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alleingelassen.
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Punkte: 9587
seit: 22.10.2004

Ja, ganz tolle Sache.

§ 37 Einschränkung von Grundrechten
"Durch dieses Gesetz wird im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen ) eingeschränkt."

Übrigens gibt es nicht nur ein kommunales Melderegister, sondern auch ein sog. Kernmelderegister. Ganz düstere Sache das. Naja, sprecht mir einfach nach:

angehängtes Bild

#abd


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lusch3   Übermittlungssperre für Meldeämter   24 Sep 2008, 18:55
Stormi   Oh danke, das hab ich schon ne Weile gesucht :)   24 Sep 2008, 18:56
lusch3   btw kam grad im verteiler rum: :huh:   25 Sep 2008, 10:04
mr.orange   Zu beachten: Die Meldungssperre ist fast sinnlos....   25 Sep 2008, 10:31
nur-meine   ich habe gar kein fernseher! hab ich wirklic...   25 Sep 2008, 20:15
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abadd0n   Ich grab' das hier aufgrund dieser Meldung noc...   28 Oct 2010, 12:59
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