Ihr wundert euch doch nicht etwa, bei den "Versklavungsparagraphen" die uns als Hartz 4 verkauft wurden. Immerhin sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer, die von sich aus eine Stelle kündigen oder sich so verhalten, dass sie gekündigt werden, für drei Monate von den Bezügen gesperrt werden (außer Wohnung). Außer man kann beweisen, dass der Job sittenwidrig ist, aber wer in so einer Lage weiß denn von dieser Möglichkeit?
Ihr wundert euch doch nicht etwa, bei den "Versklavungsparagraphen" die uns als Hartz 4 verkauft wurden. Immerhin sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer, die von sich aus eine Stelle kündigen oder sich so verhalten, dass sie gekündigt werden, für drei Monate von den Bezügen gesperrt werden (außer Wohnung). Außer man kann beweisen, dass der Job sittenwidrig ist, aber wer in so einer Lage weiß denn von dieser Möglichkeit?
naja, also wir ham diesen Aspekt ja gestern noch außerhalb von eXma weitergeführt und da meine Einschätzung als Arbeitsvermittlerin a.D. noch nich alle Seiten zufriedengestellt hat Chris noch ma meinen kompetenten ehemaligen Kollegen interviewt, der im Großen und Ganzen der gleichen Ansicht war wie ich, nämlich dass keinesfalls unbedingt sofort eine Sanktion verhängt wird. Vielmehr hat der Kunde glaubhaft zu machen, dass das Arbeitsverhältnis sittenwidrig (wenn z.B. Gehalt generell zu niedrig ist und/oder größtenteils angeblich über Provision zustande kommt, welche aber nachweislich nicht in dieser Höhe erreicht werden kann) oder im allgemeinen nicht zumutbar ist, wobei der Begriff der Zumutbarkeit zu klären wäre. Bevor es zu Sanktionen kommt, werden Kunde und im Zweifelsfall auch der Arbeitgeber gehört sowie Vertrag und Kündigung geprüft. Wurde die Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Arbeitsvermittlung im Vorfeld abgestimmt, gibt es ohnehin kein Problem. Sollte dennoch zum Nachteil des Kunden entschieden werden, bleibt diesem immernoch die Möglichkeit eines Widerspruchs. Ich hab mir nochmal den Spaß gemacht, meinen ehemaligen Temaleiter nach seiner Meinung hierzu zu fragen und er hatte den Fall tatsächlich schon, während er selbst noch im Arbeitgeberservice tätig war:
Zitat
Wenn von den Kunden/innen zu hören war, um was es sich für eine Tätigkeit in Wirklichkeit handelt (meist wurden ja seitens der AG Stellen aufgegeben, die "im Vertrieb" oder für "Verkaufshilfen" waren), wurden die Kunden/innen gehört und gegebenenfalls entschieden, dass es sich um "sittenwidrige Drücker- und Hausiererjobs" handeln würde. Wenn also der Arbeitsvermittlung die Art der Jobs dokumentiert (oder überzeugend mündlich erläutert) wird und eine Ermessensentscheidung möglich ist, kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt werden. (Aber erst mit der Arbeitsvermittlung entscheiden, dann 1.) das Stellenangebot und 2.) den/die Bewerber/in zurücknehmen.)
Im Grunde kann man sagen, dass es für diesen nicht ganz leichten Sachverhalt keine eindeutige Patentlösung gibt, im Zweifelsfall aber tendenziell eher nicht sanktioniert wird. Also ist die Angst vor möglichen Sanktionen nach dem SGB II (oder eben auch III) vielleicht nich völlig unbegründet, sollte aber im Wesentlichen niemanden davon abhalten, sich aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis zu lösen. Mit was für Methoden solche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter an sich zu binden versuchen vermag ich nicht zu beurteilen, möglicherweise liegt aber eher dort der Hase im Pfeffer, wobei ich mir vorstellen kann, dass diese die Unwissenheit ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Sanktionen von Seiten der Arge oder Agentur für Arbeit gezielt für ihre Zwecke ausnutzen oder es vielleicht auch einfach selber nicht besser wissen.
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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°
oder es vielleicht auch einfach selber nicht besser wissen.
Man muss immer annehmen, dass sie es wissen. Immerhin operieren sie auf einem Gebiet, dass keinerlei Fehler zulässt. Denn sie stiften ihre Mitarbeiter zum vorsätzlichen Betrug an, wenn es nicht gar Nötigung ist. Wer so etwas professionell tut (und diese Kolonnen sind ja kein Einzelfall), weiß in der Regel auch, was für Probleme seine Opfer haben.