Ich glaub aber nicht, dass man bei dieser Wahl ungültige Stimmen mitzählt und auch generell nicht. Wer also zu doof zum wählen oder meint, dass es besser wäre "ungültig" zu wählen ist ebenfalls selber Schuld an der Misere (?).
Falsch! Wer nicht wählen geht, verschafft den anderen mit ihrer Stimme anteilig mehr Gewicht.
Wer seine Stimme bewusst ungültig macht, - erhöht die Gesamtanzahl der abgegebenen Stimmen, - senkt das Gewicht der Stimme der Anderen, - drückt seinen Unmut aus...
Vom Wahlgesetz her müssen ungültige Stimmen mitgezählt werden, sie tauchen zwar in der Auswertung nur als Zahl auf, da sie für Sitzverteilungen o.ä. keine Rolle spielen.
Im Prinzip hast du dies schon selbst erkannt, indem du behauptet hast, dass die Wahl wiederholt werden muss, wenn 50% ungültig sind. Das ist imho auch so, denn du musst ja alle Stimmen zählen, um behaupten zu können, 50% seien ungültig
Dass dann keiner mehr die absolute Mehrheit erreichen kann ist auch logisch, anders ist es jedoch bei einer Wahlbeteiligung von 50 % und keiner ungültigen Stimme, denn hier kommt möglicherweise eine absolute Mehrheit zu stande, da mit dem "Nicht-wählen-gehen" das Gewicht der einzelnen Stimme nicht gesenkt wird.
Wer nicht wählen geht, wählt immer den falschen!
Dieser Beitrag wurde von Sigurd: 09 Jun 2008, 10:56 bearbeitet
Falsch! Wer nicht wählen geht, verschafft den anderen mit ihrer Stimme anteilig mehr Gewicht.
Aber nur, wenn von den anderen anteilig mehr wählen gehen. Wenn die Nicht-Wähler über alle Parteien gleichverteilt sind, ändert sich gar nichts.
Zitat
Wer seine Stimme bewusst ungültig macht, - erhöht die Gesamtanzahl der abgegebenen Stimmen,
ja
Zitat
- senkt das Gewicht der Stimme der Anderen,
Nein. Siehe oben. Weiterhin (wie jeder auf der Seite der Dresdner Wahl nachrechnen kann) werden ungültige Stimmen nicht in die Berechnung mit einbezogen.
Zitat
- drückt seinen Unmut aus...
Der einzige, der es sieht ist der Wahlhelfer und derjenige, der die detaillierten Wahlergebnisse anschaut. Für die große Masse wird das ganze unter den Tisch fallen gelassen.
Zitat
Vom Wahlgesetz her müssen ungültige Stimmen mitgezählt werden, sie tauchen zwar in der Auswertung nur als Zahl auf, da sie für Sitzverteilungen o.ä. keine Rolle spielen.
Gesetzestext? In der Berechnung der Prozente werden sie nicht berücksichtigt. Es gibt immer 100% für alle Parteien auch wenn 90% ungültig gewählt haben. Es macht also auch hier keinen Unterschied ob du ungültig oder gar nicht wählst.
Zitat
Dass dann keiner mehr die absolute Mehrheit erreichen kann ist auch logisch, anders ist es jedoch bei einer Wahlbeteiligung von 50 % und keiner ungültigen Stimme, denn hier kommt möglicherweise eine absolute Mehrheit zu stande, da mit dem "Nicht-wählen-gehen" das Gewicht der einzelnen Stimme nicht gesenkt wird.
Du kannst auch mit 49% ungültigen Stimmen die absolute Mehrheit erhalten, da die ungültigen Stimmen eben nicht in die Berechnung mit eingehen. Mich würde das Gesetz interessieren, in dem genau drinsteht, dass ab 50% ungültigen Stimmen neu gewählt werden muss.
Zitat
Wer nicht wählen geht, wählt immer den falschen!
Klingt gut, aufgrund der Mehrheit für Orosz war wohl sie die falsche?