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> Verfassungsbruch? Who gives a s..t

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post 17 Sep 2007, 01:08

5. Schein
******

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Zitat
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll - und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. [...] Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs auf die Fälle beschränkt, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind.
Quelle: tagesschau.de

Was soll das? Kann mir irgendjemand sagen, was dieser Mann vorhat?

Mir fehlen langsam wirklich die Worte...
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post 18 Sep 2007, 17:05
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Straight Esh
*********

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Zitat(stabilo @ 18 Sep 2007, 16:40)
Ich finde diese Diskussion übertrieben. Was der Verteidigungsminister (oder ein sonstiger Vorgesetzter) dem Soldaten auch befehlen mag - wenn der Soldat dadurch eine Straftat begehen würde, dann MUSS er den Befehl verweigern.
*

Selbst ein verfassungsrechtlicher Befehl kann einen Soldaten seine Zukunft kosten (siehe Mauerschützen), wenn das Rechtssystem sich plötzlich ändert (z.B. durch Entscheidungs des Bundesverfassungsgericht, Fusion zweier Länder, Europarecht), oder man einen Sündenbock braucht. Das beste für einen deutschen Soldaten ist, innerhalb von Deutschland überhaupt nicht zu schießen. Nur so kann er sich von Langzeitschäden fernhalten.

Heutzutage gibt es doch soviele Flüge, dass man die Abfangjäger gar nicht schnell genug in der Luft haben könnte, wie man müsste. Die wenigen wirklich großen Städte, in denen sich so ein Anschlag lohnen würde (Berlin, München, FFM, ...) werden so oft angeflogen, dass eine Identifizierung von terroristisch entführten Maschinen gar nicht möglich wäre, weil der Kurswechsel erst kurz vor Erreichen des Flugzieles stattfinden müsste und damit erst vielleicht 5 Minuten vor Einschlag.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

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