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> Verfassungsbruch? Who gives a s..t

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post 17 Sep 2007, 01:08

5. Schein
******

Punkte: 842
seit: 15.07.2004

Zitat
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll - und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. [...] Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs auf die Fälle beschränkt, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind.
Quelle: tagesschau.de

Was soll das? Kann mir irgendjemand sagen, was dieser Mann vorhat?

Mir fehlen langsam wirklich die Worte...
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post 18 Sep 2007, 15:08
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Heiler
********

Punkte: 1987
seit: 08.12.2004

der anschlag geht aber nicht von einem souveränen staat sondern von privatpersonen aus, terroristen werden auch nicht als kriegsgefangene sondern als straftäter behandelt.


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mad max ist an der tanke bier holen

Kapitulieren ist EMO

Fuchs (03:57 PM) :
der KNM hat deine Freundin weggeschmissen
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post 18 Sep 2007, 15:32
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4. Schein
****

Punkte: 480
seit: 18.11.2004

Hier noch ein Artikel aus 2006

Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Kein Abschuss von entführten Flugzeugen

Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs für verfassungswidrig und nichtig. Das gilt auch, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.

Einsatz militärischer Waffen nicht erlaubt

Die abgestuften Bestimmungen des seit Januar 2005 geltenden Gesetzes erlaubten es, ein verdächtiges Flugzeug abzudrängen, zur Landung zu zwingen, ihm Waffengewalt anzudrohen, Warnschüsse abzugeben und als "Ultima ratio" abzuschießen. Die Vorschrift über die "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" wurde nun für nichtig erklärt.

Tötung Unschuldiger Verstoß gegen MenschenwürdeDas Luftsicherheitsgesetz verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde, stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil fest. Der Schutz der Menschenwürde ist im Artikel eins des Grundgesetzes als zentrale Richtlinie der deutschen Verfassung festgelegt.


Der Paragraph 14, Absatz drei, des Luftsicherheitsgesetzes, in dem ein Abschuss geregelt wird, sei auch nicht mit dem Artikel zwei des Grundgesetzes vereinbar, erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier weiter. In diesem Grundgesetz-Artikel wird das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit garantiert.

Passagiere würden zu "Objekten" degradiert

Wenn der Staat den Abschuss eines entführten Luftfahrzeuges billige, behandele er die darin sitzenden unschuldigen Passagiere und Besatzungsmitglieder als Objekte, kritisierte Papier. Sie würden damit "verdinglicht und zugleich entrechtlicht". Dies gelte nicht, wenn sich um den Einsatz eines unbemannten oder nur mit Tätern besetzten Flugzeug handele, stellte Papier zugleich klar.

Schutz des Lebens gilt auch für "Todgeweihte"

Auch das Argument, die Personen in einem von Selbstmord-Attentätern entführten Flugzeug seien sowieso dem Tod geweiht, ließ das Gericht nicht gelten.


Der Schutz des Lebens gelte ungeachtet der vermuteten Dauer der "physischen Existenz des einzelnen Menschen" für alle gleichermaßen, betonte Papier. Zudem sei es äußerst schwer mit Sicherheit vorherzusagen, ob es für die Menschen an Bord einer solchen entführten Maschine noch eine Chance auf Überleben gebe oder nicht.Der Staat dürfe zwar die Mittel auswählen, mit denen er Personen schützen wolle - etwa die Menschen in einem Gebäude, in die Selbstmordattentäter ein Flugzeug steuern wolle. Die Auswahl der Mittel müsse aber auch hier im Rahmen der Verfassung erfolgen - und die erlaube die Tötung Unschuldiger nicht.

Bund fehlt Gesetzgebungskompetenz

Der Gesetzgeber hätte diese weit reichende Anordnung im Luftsicherheitsgesetz zudem gar nicht beschließen dürfen, kritisierten die Verfassungsrichter weiter. Der Artikel 35 im Grundgesetz genehmige einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen, stellte das Gericht klar.

Daher sei eine Regelung über den tödlichen Einsatz von militärischen Waffen, die ihre rechtliche Grundlage in diesem Artikel habe, nicht zulässig. Der Bund habe hier "keine Gesetzgebungskompetenz."

Kampfpiloten sehen sich bestätigt"

Das Urteil hat unsere Bedenken gegen das Gesetz bestätigt?, sagte Thomas Wassmann vom Verband der Besatzung strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr gegenüber tagesschau.de. Die Klarstellung sei zu begrüßen.

Die Politik und militärische Führung müssten jetzt klären, wie in Zukunft mit entführten und als Waffen eingesetzten Flugzeugen umgegangen werde. Wassmann beklagte aber, dass die Flugzeuge der Bundeswehr nicht für den Umgang mit solchen entführten Maschinen ausgerüstet seien. Insbesondere fehle es an Leuchtspurmunition, um wirksame Warnschüsse abgeben zu können.

Die Verfassungsbeschwerde war von sechs Klägern eingereicht worden. Unter ihnen sind der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch (FDP), der Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und ein Pilot.




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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren.
Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen.


Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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hullbr3ach   Verfassungsbruch?   17 Sep 2007, 01:08
schildkroet   seit 2001 glauben alle an einen Terroranschlag mit...   18 Sep 2007, 02:22
aktsizr   Wozu?   18 Sep 2007, 10:03
hullbr3ach   Haettest du denn die selbe Meinung, wenn du in ein...   18 Sep 2007, 10:12
Crunch Head   Mir stellt sich eher die Frage, wie die das mit de...   18 Sep 2007, 10:41
hullbr3ach   Genau. Ich habe da auch mal Statistiken rausgesuc...   18 Sep 2007, 12:03
aktsizr   Wow. Ihr seid Klasse. Schwachsinn³.   18 Sep 2007, 12:09
hullbr3ach   Diese Statistik ist nicht irrelevant. Die Leute, ...   18 Sep 2007, 16:32
silkwing   Hier noch ein Artikel aus 2006 Bundesverfassungs...   18 Sep 2007, 15:32
hullbr3ach   Das ist ja genau der Punkt, weshalb das BVerfG ge...   18 Sep 2007, 17:05
stabilo   Den Menschen hast du vergessen.   19 Sep 2007, 17:23
silkwing   Ist zwar aus der BILD Zeitung aber hier Der russi...   20 Sep 2007, 11:52
the ox   Ja ja, die Fahrradarmee ... :) Aber! Beckste...   21 Sep 2007, 18:37
aktsizr   RE: Verfassungsbruch?   21 Sep 2007, 15:18
hullbr3ach   Aktsizr, les doch einfach mal meinen Beitrag oben ...   21 Sep 2007, 15:36
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