Da es eine politische Entscheidung ist passt es hier am besten rein.
Rundfunkgebühren für Internet-PCs 17,03 Euro pro Monat ab 1.1.07
Der von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene 8. Rundfunkstaatsvertrag sieht eine Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht für „neuartige Geräte“ vor. Dies sind in erster Linie Internet-PCs, Notebooks und internetfähige Handys.
HB BERLIN. Für sie fallen künftig jährlich 204,36 pro Jahr (17,03 Euro pro Monat) an, weil sie gebührenrechtlich wie Fernsehgeräte behandelt werden. Die Meldepflicht für diese Geräte bei der Gebühreneinzugsstelle (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht bereits. Nach einem bereits verlängerten Moratorium soll die Zahlungspflicht am 1. Januar 2007 einsetzen. Gegen den Gebührenplan wurde von einer Vereinigung eine Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht. [...] Quelle und ganzer Artikel: http://www.handelsblatt.com/news/Default.a...t=ft&_b=1110037
Jeder hat das Recht [..] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
wenn man es schön biegt und wendet, dann sehe ich die abzocke schon als behinderung an..
edt: um nunmal zu dem pc problem zu kommen.. ich nutze ihn für mein studium, später für meine arbeit, dh. ich arbeite mit diesen teil und es dient eigentl. nicht meiner unterhaltung. und damit werd ich ja schon wieder benachteiligt/behindert, wenn ich jetzt höhere betriebskosten habe und dies schränkt wiederum ein:
Zitat(gg)
Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [..]
(2) [..] Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [..]
wenn sich die gez begründungen an den haaren herbei zieht, darf ich das doch wohl auch?
Dieser Beitrag wurde von loco: 20 Jul 2006, 15:57 bearbeitet