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29 Sep 2006, 15:28
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Frechdachs
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seit: 03.11.2004
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Es gab eine Fan-Initiative - nähere Beweggründe gibt's unter SPORTGEMEINSCHAFT DYNAMO DRESDENDieser Beitrag wurde von Levi: 29 Sep 2006, 15:31 bearbeitet
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Randy: Are you sure you wanna get Grandpa's coo-coo clock back? That thing almost put my eye out. Earl: Well you shouldn't have been so close, you knew what time it was. Earl: How was your first day of school? Randy: Great! I really enjoyed science class. Did you know that before we were humans we were monkeys? Earl: Really? What were we before monkeys? Randy: I don't know. I can't even remember being a monkey. Randy: Hey, maybe if you call karma it'll come and save us. Call it. Earl: Randy, it doesn't work like that. It's karma, not Lassie. > My Name is Earl ©2006 <
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29 Sep 2006, 19:45
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Heimspiel
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Zitat quelle:startseite rp dresden
Regierungspräsidium Dresden Pressemitteilung 47/2006
Dresden, den 29.09.2006
Prüfung der Dresdner Stadionbürgschaft an HBM noch nicht abgeschlossen
Entgegen einem Bericht in der heutigen Dresdner „Morgenpost“ ist die Prüfung der kommunalen Bürgschaft an das Konsortium HBM zum Neubau des Rudolf-Harbig-Stadions im Regierungspräsidium Dresden (RP) noch nicht abgeschlossen. Von „Grünem Licht“ für den Stadionbau kann deshalb momentan keine Rede sein.
Im Übrigen hat das RP mit Verwunderung die Tonart zur Kenntnis genommen, mit der Dynamo-Geschäftsführer Volkmar Köster sich in diesem Zusammenhang öffentlich geäußert hat. „Mein Haus nimmt nicht an einem Krieg um den Stadion-Neubau in Dresden teil. Wir haben zu prüfen, ob die Vereinbarungen, die die Landeshauptstadt Dresden mit dem Konsortium HBM hinsichtlich des Stadionbaus zu treffen gedenkt, durch geltendes Recht gedeckt sind. Für die Stadt geht es beim Stadionbau um erhebliche rechtliche Risiken und beträchtliche Kosten, für die am Ende der Steuerzahler gerade zu stehen hätte. Es sollte deshalb allen Dresdnern und besonders auch den Dynamo-Verantwortlichen daran gelegen sein, dass bei diesem Vorhaben alles korrekt läuft“, ordnet Regierungspräsident Dr. Hasenpflug den laufenden Prüfvorgang für seine Behörde ein.
Das RP wird die Öffentlichkeit unmittelbar nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis umfassend informieren.
Pressesprecher Dr. Holm Felber Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Telefon: 0351/825 - 1030 , Fax: 0351/825 - 1091 E-Mail: presse@rpdd.sachsen.de doch noch ni alles klar...scheint wirklich probleme mit dem tunnel zu geben
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04 Oct 2006, 15:09
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Frechdachs
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seit: 03.11.2004
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Zitat Dresdner Dynamo-Stadion: Deutliche Schieflage bei der Verteilung von Chancen und Risiken
Regierungspräsidium Dresden bewertet Vereinbarungen zwischen Dresden und HBM als nicht genehmigungsfähig
Das Regierungspräsidium Dresden (RP) kann eine Genehmigung für die Verträge zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Bietergemeinschaft HBM zum Ersatzneubau des Rudolf-Harbig-Stadions (RHS) in der bislang ausgehandelten Fassung nicht erteilen. Für den Stadionneubau sind Vereinbarungen vorbereitet worden, die für die Stadt mit erheblichen, sehr langfristig wirkenden Risiken und Kosten verbunden sind. Gleichzeitig sind konkrete Mitnutzungs- und Mitspracherechte der Stadt beim künftigen Stadionbetrieb nicht transparent geregelt. Demgegenüber wird der private Investor HBM von den unternehmerischen Risiken des Vorhabens praktisch freigestellt, umgekehrt aber de facto allein bestimmend für den künftigen Stadionbetrieb. Diese für die Landeshauptstadt ungünstige Verteilung von Chancen und Risiken steht einer Genehmigung derzeit grundsätzlich entgegen. Darüber hinaus fehlen bei den von der Stadt zur Prüfung vorgelegten Vereinbarungen Nachweise, die im Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich sind. Im Einzelnen beanstandet das Regierungspräsidium in einem Schreiben an die Stadt die folgenden Punkte: 1. Die Stadt beabsichtigt für das Privatunternehmen HBM eine Bürgschaft in Höhe der vollen Investitionssumme für das Vorhaben "Neubau RHS" zu übernehmen. Eine solche Bürgschaft stellt jedoch eine Beihilfe dar, die durch die Europäische Union in Form einer Notifizierung nach EU-Beihilferecht zu genehmigen ist. Diese Notifizierung ist bisher nicht erfolgt; sie käme nach dem EU-Beihilferecht auch nur in Höhe von maximal 80 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens in Betracht. Neben der Bürgschaftssumme wäre auch die Laufzeit der Bürgschaft vor einer Genehmigung deutlich zu reduzieren. 2. Zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit der städtischen Bürgschaft fordert das RP eine Vertragsgestaltung, die sicherstellt, dass die künftige Nutzung des Stadions in erheblichem Umfang auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, beispielsweise der Durchführung des Sportunterrichts städtischer Schulen oder herkömmlicher kultureller Veranstaltungen, dient. Die Erforderlichkeit des geplanten Ersatzneubaus wäre zudem mit einem Verzicht auf bisher für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben genutzte städtische Einrichtungen zu belegen. Da mit kommunalen Bürgschaften grundsätzlich die Risiken eigener Vorhaben und nicht die privater Unternehmen gesichert werden dürfen, empfiehlt das RP der Stadt, sich selbst in nicht unerheblichem Umfang an dem Unternehmen HBM zu beteiligen und sich vertraglich hinreichende Einfluss- und Kontrollrechte einräumen zu lassen. 3. Die von der Stadt zur Prüfung vorgelegte Vertragskonstruktion sieht die mehrfache Sicherung der Investitionssumme von HBM durch eine Bürgschaft, durch garantierte jährliche Betriebszuschüsse und zusätzlich durch Grundpfandrechte am Areal des RHS vor. Nach dem von der Stadt vor wenigen Tagen vorgelegten Vertragsmuster ist zudem eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf jegliche Abwehrrechte des Bürgen beabsichtigt. Das RP betrachtet dem gegenüber - und zwar unter Berücksichtigung der bereits oben genannten Bedingungen - allenfalls die sonst auch übliche Sicherung der Baukosten in Form einer kommunalen Ausfallbürgschaft genehmigungsrechtlich als akzeptabel. 4. Bislang fehlt die zur Beurteilung des Gesamtvorhabens grundlegende Wirtschaftlichkeitsberechnung des gewählten Finanzierungsweges einschließlich einer für den Wirtschaftlichkeitsvergleich erforderlichen Parallelausschreibung. Darin wäre nachzuweisen, dass die gewählte Vertragsgestaltung in Form eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes für die Stadt günstiger als andere Finanzierungsformen des Neubauvorhabens ist.
Die aufgeführten schwerwiegenden Mängel der vorgelegten Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Konsortium HBM zum Vorhaben "Neubau RHS" lassen eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht gegenwärtig nicht zu. Das RP empfiehlt der Landeshauptstadt Dresden deshalb in seinem Schreiben eine Rücknahme ihres Antrags auf Genehmigung des gesamten Finanzierungsvorhabens, die Überarbeitung des Vertragsentwurfes und eine erneute Antragstellung mit genehmigungsfähigen und vollständigen Unterlagen. Ohne Worte
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04 Oct 2006, 15:57
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Straight Esh
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Frag mich, warum das RP nur bei dem Stadionneubau wettert ... aber find ich schon gut, wenn wenigstens mal jemand ein bisschen aufpasst, dass sich die Stadt nicht in die Scheiße reitet.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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