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post 02 Nov 2007, 23:39
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5. Schein
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seit: 05.02.2005

Hallo,
mal die Kurzfassung von meinem Problem:

Habe neulich das Handy meiner Mutter im Mediamarkt abgegeben, ist ein Samsung D800. Es ist beim fotografieren im Urlaub einfach ausgegangen, AKku lässt sich nicht mehr laden und es ist wie tot. Ich also zum Media Markt gedackelt und Handy eingeschickt. Heute abholen wollen, aber nichts wurde repariert, Grund:WASSERSCHADEN!
Wie bitte? Man muss dazu sagen, dass meine Mutter nun zu den Leuten gehört, die ihr Handy maximal 10x im jahr anschalten und es den Rest des Jahres sicher in der Tasche verstaut haben biggrin.gif Jeglicher Kontakt mit Wasser ist also ausgeschlossen. Das habe ich auch dem Verkäufer gesagt, aber der meinte, das kann durch Schweiß der Hand (wie bitte...), beim duschen (sie nutzt es wie gesagt sehr selten, und schon garnicht im Bad...), im Regen oder durch ne ausgelaufene Flasche in der Tasche passiert sein. Ist aber nichts davon der Fall. Samsung hat ein paar hübsche Fotos vom angeblichen Feuchtigkeitsschaden beigefügt und mir bleibt wohl nun nichts mehr übrig als ein neues Handy zu kaufen?Das kanns ja wohl nicht sein.... shocking.gif Muss ich jetzt denen beweisen, dass ich den Schaden NICHt verursacht habe, oder umgekehrt????

Dieser Beitrag wurde von stella: 02 Nov 2007, 23:39 bearbeitet
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post 02 Nov 2007, 23:40
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fuk da hataz
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generell ist der verkäufer in der nachweispflicht innerhalb der gewährleistungszeit..


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onkelroman war hier
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post 02 Nov 2007, 23:42
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5. Schein
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ok also ich gehe dann morgen nochmal hin, habs heute erstmal dort gelassen sad.gif man das ist echt blöööd, da das Handy kein halbes Jahr alt ist und nie nie niiiie mit wasser in Kontakt kam sad.gif
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post 03 Nov 2007, 02:24
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Herr Dachs
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achtung: innerhalb der gewährleistungszeit!

vgl: http://www.dortmund.ihk24.de/produktmarken...rantie_2006.pdf
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post 03 Nov 2007, 03:26
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creamed my pantz.
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Samsung is dreck in Bezug auf Kundenservice, kannste knicken.. kauf am besten kein Samsung Handy mehr..

bei mir is das Display ohne äußere Einwirkungen kaputt gegangen, sagen die zu mir "naja dann ist es halt ausgelaufen, können wir aber gegen Rechnung reparieren"

is der reinste Saftladen, kurzum Software scheiße, Hardware scheiße, Service scheiße, bleibt nich viel übrig von dem was gut sein könnte lol.gif


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post 03 Nov 2007, 06:05
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fuk da hataz
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ob samsung oder nicht, welcher hersteller ist wurscht. meines wissens nach wird die mängelfreiheit bei allen technischen geräten für mindestens 2 jahre ab kaufdatum (zustandekommen des vertrags) gewärhleistet. das ist im BGB geregelt und darf auch nicht vom hersteller verkürzt werden. allerdings können eventuelle mängelansprüche nicht beim hersteller selbst, sondern beim händler geltend gemacht werden.
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post 03 Nov 2007, 08:01

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poste doch mal die bilder...


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Gebrauchte, geprüfte SATA/IDE (500GB, 160GB, 120GB) Festplatten? --> https://www.exmatrikulationsamt.de/6058033
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post 03 Nov 2007, 11:53
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5. Schein
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Ja, mache ich, wenn das Handy abgeholt wird, ich habs ja nochmal dort gelassen um mich ein bissel informieren zu können, die bilder bekomme ich erst zum mitnehmen, wenn ich auch das Handy mitnehme, was unrepariert aber blöd ist....auf den Fotos waren irgendwelche Feuchtigkeitsindikatoren abgebildet, die sich hinter der Platine befinden sollen, und sich beide rot gefärbt haben, was ein Indikator für Wasser sein soll. Nur wer sagt mir denn da, ob das mein Handy ist, was die da fotografiert haben????Wenn man die Sache mal so sieht.....Es schraubt ja keiner hier vor meinen Augen auf sad.gif Hab selber ein Samsung und hatte davor schon 2 und nie Probleme gehabt, sonst hätte ich ihr nie zu geraten sad.gif Verdammich aber auch...
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post 03 Nov 2007, 13:26
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feuchtigkeitsindikatoren im handy ??????? shocking.gif


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"that's not opinion that's science. and science is one cold-hearted bitch with a 14" strap-on"
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schildkroet
post 03 Nov 2007, 13:38
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Kann schon sein dass soetwas durch Feuchtigkeit passiert, vielleicht hat deine Mom es einfach nicht mitbekommen...
Kann man das nicht über die Haftpflicht machen?
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post 03 Nov 2007, 13:43
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Straight Esh
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Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen Leuten.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 03 Nov 2007, 13:48
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Klapperstrauß
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bei mir ging das damals nich...und ich weß bis heute nich wo der Wasserschaden herkam, ich hab nur ma telefoniert, als es derbe geschneit hat gerade, das anns ja eigentlic nich gewesen sein. Naja, war halt auc h wohl nich so toll das Ding.


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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


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post 03 Nov 2007, 15:10
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5. Schein
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ALso waren nochmal dort, das Handy wird jetzt nochmal zu einem anderen Kundendienst geschickt,denke aber, dass da ähnliches rauskommt. Handy war wie gesagt neu und lag nur in der Handtasche. Trinkflaschen o.ä. hat sie da nie drin. Eigentlich ne unmögliche Sache, das, oder ein großer Beschiss...
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post 03 Nov 2007, 15:18
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creamed my pantz.
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@roman, ich kenne das ganze so, wie es in dem link von socres steht, dabei ist vorallem folgendes der grund, weshalb man sich gleich selbst n strick drehen kann:

Zitat
2.3 Verteilung der Beweislast
Deutlich relativiert wird die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von bislang
6 Monaten auf 2 Jahre allerdings erfreulicherweise durch eine wechselnde Beweislastverteilung,
für die das Nachstehende gilt:
Für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über bewegliche Sachen (sog.
„Verbrauchsgüterkauf“) gilt innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache eine
Vermutung, dass der sich zeigende Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache an den
Kunden vorhanden war und somit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Lehnt der Händler trotzdem
die Übernahme der Gewährleistung ab und kommt es zum Rechtsstreit, muss er beweisen,
dass die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelfrei war
, der aufgetretene Mangel also erst
nachträglich - etwa durch Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch der Sache -
entstanden ist. Nach Ablauf von 6 Monaten „kippt“ dann diese Vermutungsregel. Jetzt muss der
Käufer beweisen
, dass der spät erkannte Mangel bereits vorhanden war, als die Sache an ihn
übergeben wurde, was in der Praxis sicherlich oftmals nicht leicht sein wird.



@stella, wenn die 6 monate schon rum sind, kannst du das ganze knicken, ansonsten weise deinen händler doch mal dezent auf obiges hin

@alle kauft euch kein samsung und sagt es euren freunden wink.gif
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post 03 Nov 2007, 15:21
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Straight Esh
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Harte Bandagen. Die Kunden versuchen alles, um ihr Handy vor Ablauf der Garantiezeit erneuert zu bekommen und die Unternehmen versuchen alles, um dies zu verhindern.

Im Übrigen: Kommt ein elektronisches Gerät von einem heißen feuchten Klima in ein kaltes, so bildet sich auch im Inneren Kondenswasser. Das reicht für die Bezeichnung Wasserschaden schon aus.

@loco: was willst du machen. Ähnliches ist mir bei Nokia auch schon passiert, und es findet sich bestimmt für jeden Hersteller mind. einer, der von so einer Geschichte berichten kann.
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