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Vollständige Version anzeigen: instandhaltung/ instandhaltung der mieträume
sodi
hab jetzt keen bessres forum für mein thread gefunden, deshalb nehm ich mal das blush.gif

also folgendes problem:

unser kühlachrank war kaputt (thermostat) und am freitag war der monteur da

laut mietvertrag sind wir verpflichtet, kosten für reparaturen bis 150,- DM (76,69 €) zu tragen.

die kühlschrank-reparatur hat nun 175,74 € gekostet

müssen wir einen anteil von 76,69 € tragen oder muss der vermieter die komplette summe bezahlen, da sie o.g. betrag übersteigt?

QUOTE

§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlußvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.



kennt sich jem. mit mietrecht aus?
simpson
öhm..mietwohnung? eigener kühlschrank? also vom vermieter wirste da nix bekommen.. hausratversicherung evtl..
sodi
mietwohnung....einbaukühlschrank in einbauküche, die mietgegenstand ist
simpson
ah..ganz andere umstände biggrin.gif
morgen vermieter anrufen ..aber welchen anteil ihr selbst zu tragen habt..weiß ich nich..evtl haste aber glück smile.gif
yocheckit
allerdings steht der kühlschrank im gegensatz zu den kocheinrichtungen nicht explizit im vertrag.

ansonsten ist es so, dass kleinreparaturen bis 150DM von dir getragen müssen, alles was diese summe übersteigt und nicht vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde muss der vermieter in voller höhe tragen, es sei denn in deinem vertrag steht eine klausel ähnlich einer versicherung mit selbstbeteiligung. da ich aber aus dem zitat keinen hinweis auf eine selbstbeteiligung erkennen kann, müsste der vermieter die reparatur zahlen, wenn
1. der kühlschrank mit in diese klausel des mietvertages fällt und
2. du den vermieter vorher über die reparatur in kenntnis gesetzt hast (denn du musst ihm die möglichkeit zur pflichterfüllung geben).
neo
ich hab den thread mal ins offtopic verschoben, passt nicht so ganz ins Feuilleton wink1.gif
sodi
QUOTE
...alles was diese summe übersteigt und nicht vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurde muss der vermieter in voller höhe tragen, es sei denn in deinem vertrag steht eine klausel ähnlich einer versicherung mit selbstbeteiligung. da ich aber aus dem zitat keinen hinweis auf eine selbstbeteiligung erkennen kann, müsste der vermieter die reparatur zahlen, ...


so seh ich das nämlich auch

QUOTE
...wenn
1. der kühlschrank mit in diese klausel des mietvertages fällt und
2. du den vermieter vorher über die reparatur in kenntnis gesetzt hast (denn du musst ihm die möglichkeit zur pflichterfüllung geben)...


zu 1. : da die ebk mietgegenstand ist und der kühlschrank zur ebk gehört
zu 2. :das haben wir gemacht...er kam uns erst mit diesem paragrahen, da ich ihm erklärt habe, dass die reparatur diesen betrag überschreiten wird....daraufhin hat er uns die adresse vom möbelhuas gegeben und die service-nummer von bauknecht

hab ihm am freitag glei nach der reparatur die rechnung und den überweisungsschein (auf bauknecht-konto) per post geschickt....gestern kam nun alles wieder zurück, mit einem verrechnungsscheck über 99,-€ von ihm --> ergo fehlt (fast) genau der betrag von 150,- DM


nur so:
  • die garantiezeit ist abgelaufen - anschaffung 2000
  • hausrat zahlt nicht bei ebk - höchstens wohngebäudevers. bei einbruch-diebstahl oder vandalismus nach einbruch
  • könnte höchstens ne haftpflicht in anspruch nehmen....hmm, wie erklärt man den en kaputtes thermostat, dass angeblich fahrlässig kaputt gegangen ist
yocheckit
okay, dann würde ich vom vermieter SCHRIFTLICH mit fristangabe die differenz einfordern!

und zwar aus folgendem grund:
QUOTE
§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen [...] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur DM 150,- nicht übersteigen.


negiert bedeutet diese aussage: übersteigen die kosten einer einzelnen reparatur DM 150,- ist der mieter NICHT verpflichtet diese kosten zu tragen!

das würde ich ihm schreiben. viel erfolg - ansonsten gehst du einfach mal zum Mieterschutzbund oder zu Herrn Sureck vom studentenwerk, der ist sehr nett und hilfreich.