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Vollständige Version anzeigen: nach WH2 nich automatisch exmatrikuliert
YaYstefan
Ich weiß ich bin hier nicht an der richtige adresse, aber es ist WE und mir brennt grad das Problem auf der Zunge. Ich hatte im Winter meine wh2 versaut und habe somit doch keinen prüfungsanspruch mehr in meinem studiengang, ergo sollte ich automatisch exmatrikuliert sein. Selbst die tante im amt meinte das dem so ist und das jetzige semester dann ja nicht zählt. mein problem ist, da ich im winter meinen beitrag überwiesen hatte bevor ich mein prüfungsergebniss bekam, hatte ich halt auch gleich meinen 8.Semesterausweis bekommen ... aber wie gesagt, noch BEVOR ich mein ergebniss wußte. Jetzt sagt das immaamt das ich mich "zuletzt" im 8. fachsemester befand blabla angeleht usw.
Aber ich habe keinen anspruch mehr auf das 8. semester unnd schockierenderweise hab ich jetz noch, entgegen der aussage vom amt, auf der tu page "Exmatrikulationen von Amts wegen werden i.d.R. erst dann durchgeführt, wenn das Immatrikulations- bzw. Akad. Auslandsamt eine Mitteilung vom zuständigen Prüfungsamt über o.g. Sachverhalt erhält. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Student hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst." gelesen ...
jemand das gleiche problem?
No Name
Frage: Wo ist da dein Problem?

Steht doch alles eindeutig da? Wirst halt dieses Semester geext und bist nächstes Semester also kein Mitglied der Uni mehr.

Man kann sich aber auch nach dem man erfahren hat das man eine Prüfung nicht bestanden hat, rückwirkend das Geld zurückgeben lassen und ist dann auch rückwirkend geext, aber wer macht das schon??? Der Studentenausweis beitet ja extreme Vergünstigungen.
YaYstefan
lesen... das problem ist §15 Abs. 1 Nr 9
No Name
Von was vom Hochschulgesetzt oder was? Kannst du deine Frage nicht eindeutig formulieren?

DU hast nur gefragt ob nicht jemand das gleiche Problem hat? Wo ist da ein Problem? Ich sehe kein Problem? Was willst du denn überhaupt? Das man dir das achte Semester zurückgibt? bzw. wozu brauchst du das dann?

Ok rückwirkend kann man sich nicht exmatrikulieren lassen.
drölf
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...kulation/qiszul

Zitat
Verwiesen werden soll hier insbesondere auf § 15 Abs. 1 Nr. 9 SächsHG, wonach Bewerbern die Immatrikulation zu versagen ist, wenn sie in einem oder in mehreren Studiengängen bereits acht Semester studiert haben, ohne eine Zwischenprüfung bestanden zu haben. Dabei muss in Mehrfachstudiengängen (z.B. Magister) in allen Fächern die Zwischenprüfung absolviert worden sein.


das IST ein problem... huh.gif

wenn das rückerstatten geht, wie timmey sagt, dann tu das und dann haste ja nur 7 sems studiert und darfst nochmal...

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http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueb..._beitraege.html
Zitat
§ 4 Erlass, Rückerstattung

(1) Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation vor Ende des Semesters besteht nicht.

(2) Studierenden, die sich nach Immatrikulation oder Rückmeldung, aber vor Beginn eines Semesters (nicht des Vorlesungsbeginns) exmatrikulieren beziehungsweise die innerhalb jeweils an den Hochschulen geltender Fristen vom Studienplatz zurücktreten, und beurlaubten Studierenden kann auf Antrag der für dieses Semester entrichtete Beitrag zurückerstattet werden.

Der Antrag muss schriftlich spätestens am letzten Werktag (außer Samstag) vor Beginn der Vorlesungszeit bei Rücktritt vom Studienplatz innerhalb der Rücktrittsfrist beim Studentenwerk Dresden eingegangen sein.

(3) Studierenden, die durch Nachrücken in einem Zulassungsverfahren einen Studienplatz an einer nicht in § 1 genannten Hochschule erhalten und deshalb dort einen Studentenwerksbeitrag zu entrichten haben, wird der dem Studentenwerk Dresden zukommende Beitrag für das begonnene Semester zurückerstattet, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid der anderen Hochschule angegebenen Immatrikulationsfirst dem Studentenwerk Dresden zugegangen ist.

Hierbei sind der Zulassungsbescheid (Fotokopie) sowie ein Nachweis der Exmatrikulation von einer Hochschule laut § 1 zu übersenden. Eine Rückerstattung erfolgt jedoch nicht mehr, wenn die Exmatrikulation nach Ablauf der sechsten Kalenderwoche der Vorlesungszeit erfolgt ist.


das sieht ja eher schlecht aus huh.gif
No Name
Zitat(drölf @ 08 Jul 2006, 14:19)
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...kulation/qiszul
das IST ein problem... huh.gif

wenn das rückerstatten geht, wie timmey sagt, dann tu das und dann haste ja nur 7 sems studiert und darfst nochmal...
*


Ja und?

Man dann kann er eben in Sachsen an keiner Uni oder FH mehr immatrikuliert werden.

Das heißt nicht das er an der TU nicht einfach ein Studienfachwechsel vornehmen kann. Ein Studienfachwechsel ist keine Immatrikulation wann begreifen das einige hier mal. Immatrikulation bedeutet nur das du Mitglied der Uni wirst. Mir wollten schon soviele weis machen das ich wenn ich 8 Semester ohne Vordiplom studiert habe kein Studienfachwechsel mehr vornehmen kann. Theoretisch kann man ewig studieren wenn man halt die finanzielle Unterstützung hat. Im Hochschulgesetz steht jedenfalls nicht das man nicht mehr wechseln darf.
YaYstefan
uii timmey.. darüber hab ich ja noch nie drüber nachgedacht ... willst du mir etwas sage n das man im 8. sein kann und noch wechseln in ein anderen studiengang? nur wird man doch rausgeschmissen wenn man dann in diesem "neuen" studiengang befindet, welcher ja dann das 9.semester ist (oder kann man in ein niedrigeres wechseln?)

aber so wie es ausschaut gilt das mit der nicht mgl. exmatrikulation nur wegen der versicherung und den behörden.... das fachsemester JETZT wird mir nicht angerechnet... nur die haben es verpeilt in einem HALBEN JAHR meine exmatr. ans immaamt weiterzuleiten...

aber obiges interessiert mich schon irgendwie ...
ellipirelli1980
HALLO!!!!!!!
Also ein Freund von mir befand sich im 9. Semester ohne komplette ZP bzw. Vordiplom.
Er durfte an der TU nicht wechseln, obwohl er beim Lehramt nur die Schulart und nicht mal seine Fächer wechseln wollte.

Was No name also sagt, stimmt für die TUD definitiv nicht. Du musst dann alle deine Semester aus deinem Studiengang bzw. -gänge addieren und wenn du auf 8. Semester ohne komplette ZP kommst darfst du definitiv nicht mehr wechseln. Es gibt allerdings auch Sonderregelungen des Immaamtes.

Für Sachsen gilt also: keine erneute Immatrikulation bzw. droht nach 8. Semestern ohne komplette ZP eine Exmatrikulation. Ein Student kann exmatrikuliert werden, wenn Gründe vorliegen, die nicht zur Immatrikulation geführt hätten. D.h. theoretisch kann man im 9. Semester ohne komplette Zp/VD geext werden. Das sagt zumindest die Vorsitzende des Immaamtes. Jeder Studiengang praktiziert das allerdings speziell und legt diese Regel mehr oder weniger scharf aus. Laut Immaamt ist eine Immatrikulation auch ein Studienfachwechsel und Sachsen hat ein strenges Hochschulgesetz. Der Traum vom ewigem Studium gibts nur an Unis mit Studiengebühren.

Pusteblumenkohl
Du darfst auf jeden Fall in ein höherers Fachsemester wechseln.
Was bei deinem Freund vielleicht nicht möglich war, wegen nicht bestandener Zwischenprüfung, dazu weiss er bestimmt mehr. Kannst d dich dazu mal informieren, würde mich interessieren.

Auf alle Fälle ist ein Studiengangswechsel in das erste Fachsemester mit einer Neuimmatrikulation gleichzusetzen. (hab ich mir schriftlich vom Imma-Amt geben lassen)

Von daher kannst du nur noch in höhere Fachsemester als das 1. wechseln.
Dazu musst du jedoch logischerweise Teilleistungen vorweisen können.
Rechtlich gesehen ist dieser Wechsel jedoch Grauzone.
msw
Hallo.

Ich befinde mich in der selben Situation wie sich Stefan befand.
Nur habe ich im 5. Semester die 2. WH nicht bestanden.
den Ausweis fürs 6. Semester hab ich schon.
Im Winter möchte ich dann in einen anderen Studiengang in ein höheres Semester einsteigen (Der Einstieg ist nur im Wintersemester möglich).
Mein Problem: Ich wohne im Studentenwohnheim und habe einen Job an der Uni angeboten bekommen (den ich auch gerne noch übern Sommer machen möchte).
Wenn die das erst nach einem halben Jahr "merken", und mich dann exmatrikulieren, dann wär das wirklich gut für mich.
Sollte mich die TU aber im laufenden Semester exmatrikulieren,
was ist dann mit dem Wohnheimsplatz?
Ich habe keine Lust deswegen auszuziehen, weil ich im Winter wieder Student bin.
Das die rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich ist,
da dachte ich irgendwie, das die Unterlagen die ich für das lfd. Semester habe gültig bleiben und ich dann halt einfach zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde.
Kann das stimmen?
cantrella
man wird immer erst zum ende eines semesters exmatrikuliert .. also wirst du wohl bald einen brief bekommen in dem steht dass du zum Oktober 07 exmatrikuliert wirst. Brauchste dir also keine Sorgen machen smile.gif
phanthom
Zitat(cantrella @ 28 Mar 2007, 16:22)
man wird immer erst zum ende eines semesters exmatrikuliert .. also wirst du wohl bald einen brief bekommen in dem steht dass du zum Oktober 07 exmatrikuliert wirst. Brauchste dir also keine Sorgen machen  smile.gif
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woher willst du das wissen? wenn man z.b. sein Vordiplom entgültig nicht bestanden hat, kann man durchaus eher exmatrikuliert werden. ende Juni war das damals bei mir.
im sächs. hochschulgesetz steht zwar zur Exmatrikulation keine frist aber definitiv auch nicht , dass das erst zum Ende des Semesters geschieht
http://www.fsr-verkehr.de/download/SaechsHG.pdf

also "merken" werden sie deinen verlorenen Prüfungsanspruch in jedem Fall, bei mir kam der Brief im April, Exmatrikulationstermin war dann der 30. 6.
das Studentenwerk wird das nicht mitbekommen, d.h. deinen Wohnheimplatz wirst Du behalten.
wie es mit dem Job an der Uni ist, keine Ahnung
Chris
Sowohl für das StuWe als auch für den Job an der Uni braucht man einen gültigen Semesterbescheinigung. Da du die schon bekommen hast, kannst du die auch vorlegen. Zählt auch für's Kindergeld. Etc. pp.

Fragt sich natürlich nur, wo du den Job an der Uni hast, vielleicht kommen die ja auf die Idee bei den Immatrikulationsdaten nachzugucken.
cantrella
Zitat(phanthom @ 28 Mar 2007, 16:47)
woher willst du das wissen? 
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weils bei mir so war und auch irgendwo in der hochschulordnung steht, dass man nicht im laufenden semster geext wird (es sei denn du hast dein diplom, da steht natuerlich das datum deiner verteidigung drauf)

Meine wh2 war im SS06 und ich hab im WS die Exmatrikulation zum 31.03.07 bekommen. Ausserdem ist die Uni auch sowas wie ne Behoerde ..die sind langsam tongue3.gif