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Vollständige Version anzeigen: geext oder urlaubssemester
meister84
Hallo Leute.

In Sachsen wird man ja ofensichtlich nach 8 Gesamtsemestern ohne Vordiplom exmatrikuliert. Ich bin jetzt durch Fachwechsel zu Beginn schon im 7. Hochschulsemester (Grundstudium).
Mein Problem ist, dass ich die Masse an Prüfungen, die jetzt fürs SS noch ausstehen wahrscheinlich zeitlich nicht schaffen werden kann. Das würde bedeuten, dass noch einige offen sind und ich dann aber schon 8 Semester weg hätte.
Werd ich dann ohne Gnade geext oder könnte ich noch ein Urlaubssemester nehmen, um die restlichen Prüfungen zu schreiben.

Danke für hilfreiche Infos.
drölf
du darfst in urlaubssemestern ausschließlich wiederholungsprüfungen mitschreiben.

heißt konkret, dass du eben schonmal überall durchgefallen sein musst, was auch nur dann geht, wenn die prüfung jedes semester angeboten wird.
simpson
soweit ich weiß, wirst du nach 8 fachsemestern geext.
Gizz
also wenn du nach z.B. 6 semestern deine studienrichtung gewechselt hast, geht dein konto für deine fachsemesterzahl beim neuen studium wieder auf 0 (siehe auch die fachsemesterzahl auf deinem studentenausweis). das heißt, du hast wieder 8 semester zeit dein vordiplom abzulegen.
das einzige problem ist, nach 8 semestern an der uni ohne vordiplom, nochmal wechseln zu wollen.

-> bei fragen dazu am besten in die sturabaracke gehen oder zu deinem prüfungsamt
meister84
Also laut §§ 15 / 17 sächs. Hoschschulgesetz kanns passieren, wenn man 8 Semester "in einem oder mehreren Studiengängen" studiert hat, ohne Vordiplom in der Tasche zu haben. Also das klingt eher nicht wie Fachsemester.

Aber ich werd auf jeden Fall mal die Tante im Prüfungsamt fragen.
Wollt halt mich nur vorher mal schlau machen, ob vielleicht einer von euch schonmal
in soner Situation war.
Pusteblumenkohl
ich hab so ein ähnliches problem.. alles was ich bisher rausbekommen hab ist das es wohl mit dem neuen HSG ne änderung geben soll.
ellipirelli1980
hi,

also ich kenne mehrere leute, die auch weit über das 8. semester ohne komplettes vordiplom bzw. zwischenprüfung immatrikuliert waren und wo dass auch niemanden interessiert hat. ´hingegen kenne ich niemanden, der nach dem 8. geext wurde deswegen. sicherlich läßt das SächsHG eine Exmatrikulation zu, es ist aber eine kann-bestimmung. und selbst das imma amt hat die auskunft gegeben, dass es reine sache des jeweiligen prüfungsamtes ist und dass es eigentlich keinen interessiert. ich denke die gerüchte über diese sache resuliteren noch aus dem (ganz) alten sächshg, dort wurde man nach 6 semestern ohne komplette zwischenprüfung geext. heute ist lediglich nach dem 4. sem eine studienberatung festgelegt, die aber in vielen studiengängen auch niemanden interessiert.

gruß elli
gfx-shaman
auch das alte hsg sah eine exmatrikulation nicht vor.

alles schmarrn. das einzige was nach mit dem abschluss des 8. sem. floeten geht ist dein pruefungsanspruch. dh du kannst auch nach dem 8. sem an pruefungen teilnehmen, aber die pruefer koennen selbststaendig entscheiden, ob sie die arbeit dann kontrollieren wollen oder nicht.

sollten dir gerade mal 1-2 pruefungen fehlen, werden sie sich in den seltensten faellen weigern. sollte jedoch noch mehr als dein halbes vordiplom fehlen sieht es eher schlecht aus.