eXma » Diskutieren » Dies und das
Startseite - Veranstaltungen - Mitglieder - Suche
Vollständige Version anzeigen: Zweitwohnungssteuer?
Neon
Hallo!

Kaum hab ich wieder meinen Hauptwohnsitz in Dresden abgemeldet, kommt heute ein Brief an mit der Aufforderung Angaben zu meiner Wohnung (Nebenwohnsitz) zu machen um zu prüfen ob ich denn Zweitwohnungssteuer zahlen müsste!

Was soll der sch***?

Ich dachte das wär erledigt nach dem die Stadt Dresden erfolgreich verklagt wurde??

Wer kann dazu was sagen?

Danke!
Socres
Zitat
1. Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen

Ende Januar hat das OVG in Bautzen die Berufung der Stadt Dresden gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 10. Juli nicht zu einer Entscheidung zugelassen. Gegen dieses Urteil sind keine weiteren Rechtsschritte mehr möglich. Unserer Klage wurde damit rechtskräftig Recht gegeben. Dieser Entscheid hat nun folgende Konsequenzen:

  1. Die Satzung zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Dresden ist bei Studierenden, die nur ein Zimmer bei ihren Eltern als Hauptwohnung inne haben, falsch angewandt worden.

  2. Jeder Student und jede Studentin (auch Azubis), die rechtzeitig einen Widerspruch eingelegt haben mit der unter 1) genannten Begründung, werden in den nächsten Wochen die für die Jahre 2006/7 bezahlte Steuer zurückerhalten bzw. werden, wenn sie bisher nicht gezahlt haben, die Steuer nicht mehr zahlen müssen.

  3. Jeder oder jede, die keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, werden leider kein Geld zurückbekommen, da die Bescheide rechtskräftig geworden sind. Nur ein Widerspruch hätte diesen Vorgang aufhalten können.

  4. Über die genauen Prozedere bei der Rückzahlung können hier keine Hinweise gegeben werden, da die Stadt noch nicht erklärt hat, wie dieses geschehen soll. Ein bisschen Zeit solltet ihr der Stadt allerdings geben, da es ein gewaltiger Aufwand für die Stadt und es nicht innerhalb von zwei Wochen machbar ist.

  5. Die Entscheidung gilt nur für die Jahre 2006/7, da die Stadt im Dezember die entsprechende Satzung geändert hat und das OVG sich explizit nicht zur geänderten Satzung geäußert hat. Für alle Studentinnen und Studenten, die Bescheide für das Jahr 2008 erhalten haben, folgen weitere Informationen.


die zweitwohnsitzsteuer ist nicht abgesagt sondern es gibt nur eine ausführungsbestimmung für die jahre 06/07 im falle eines widerspruchs der sich auf die situation "zimmer bei eltern" stützt

ich habe meine zweitwohnsitzsteuer zurückbekommen und meinen hauptwohnsitz nach dd verlegt

für 2008 musst du also erneut in widerspruch gehen.
Shanesia
Hast Du dort extra nochmal angeschrieben, um das Geld wiederzubekommen oder haben sie Dir das von allein zurücküberwiesen? Inwiefern verlief der Widerspruch bei Dir? Also einmalig ein Widerspruchschreiben verfassen und bei jedem mal Überweisen sowas wie - auf vorbehalt- hinzufügen oder verlief das mit dem Anwalt oder ähnlichen?
Neon
Zu Anfang habe ich mich in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet. Da ich ab August ein Praktikum beginne habe ich vor zwei Wochen mein Hauptwohnsitz wieder zurück in die Heimat verlegt (Thüringen). Ich dachte ja das mit der Zweitwohnungssteuer ist nun eh nicht mehr zulässig also kann ich hier meine Wohnung auch als Nebenwohnsitz anmelden. (und ab August meine Wohnung für die Praktikumszeit als zweiten Nebenwohnsitz, mein jetziges WG-Zimmer ist für diese Zeit untervermietet)
Also habe ich auch nie Zweitwohnsitzsteuer gezahlt (bzw. zahlen müssen).
Dies zur Erklärung.

Und dann kam heute dieser Brief von der Stadt...
Socres
Zitat(Shanesia @ 03 Jul 2008, 21:50)
Hast Du dort extra nochmal angeschrieben, um das Geld wiederzubekommen oder haben sie Dir das von allein zurücküberwiesen? Inwiefern verlief der Widerspruch bei Dir? Also einmalig ein Widerspruchschreiben verfassen und bei jedem mal Überweisen sowas wie - auf vorbehalt- hinzufügen oder verlief das mit dem Anwalt oder ähnlichen?
*


war damals in widerspruch gegangen und hab dann unter vorbehalt bezahlt, das geld kam dann fast von allein zurück, nach dem urteil schickte mir die stadt sozusagen einen neuen wohngeldbescheid mit "negativer steuer" und baten um meine kontodaten, drei tage später war die kohle druff.

neon: an deiner stelle würde ich jetzt schnellstmöglich deinen hauptwohnsitz wieder nach dd verlegen und gut. solltest du trotzdem nochwas bezahlen müssen isses nicht so viel als das sich der aufwand lohnen würde, kannst aber trotzdem in widerspruch gehen, der wird dann höchstwarsch. abgewiesen (wie bei mir) und dann unter vorbehalt einer rückforderung im falle zukünftiger juristischer entscheidungen zu deinen gunsten.

aber achtung, bis der widerspruch bearbeitet ist etc musst du wohngeld mitbezahlen soweit ich weiss... also wenn du den hauptwohnsitz noch nicht lange aus dresden verlegt hast, dann so schnell es geht zurücklegen und einfach die 20 mack bezahlen, spart nerven und geld.
DerLOX
Zitat(Socres @ 04 Jul 2008, 01:36)
war damals in widerspruch gegangen und hab dann unter vorbehalt bezahlt, das geld kam dann fast von allein zurück, nach dem urteil schickte mir die stadt sozusagen einen neuen wohngeldbescheid mit "negativer steuer" und baten um meine kontodaten, drei tage später war die kohle druff.

...
*


Hä?! Hab alles genau wie du gemacht... und den gleichen Brief bekommen - hab meine Kontodaten meiner Bearbeiterin im Mai zugeschickt und warte noch bis heute auf die Kohle!! Was hab ich gegenüber dir anders/falsch gemacht? huh.gif
Shanesia
Ich hab auch das Gleiche wie Socres gemacht und nichmal ein Schreiben bekommen...
lusch3
es ist noch nicht ausgestanden....
Niveau
Leipzig - Die Zweitwohnungssteuer für Studenten, die ihren Erstwohnsitz noch bei ihren Eltern haben, ist rechtmäßig. Der umstrittenen Steuer stünden keine Bundesgesetze entgegen, entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht.

Studenten aus Wuppertal und Rostock, die bei ihren Eltern noch ein Zimmer oder eine kleine Wohnung nutzten, hatten sich gegen die Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer an ihre Universitätsstädte gewehrt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatten ihnen zunächst Recht gegeben.

In seinem Revisionsverfahren entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch, dass das Bundesrecht Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer weder verbietet noch verlangt. Auch sei es nach dem Sozialstaatsprinzip nicht erforderlich, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung zu befreien.

In ihrem Spruch führten die Richter aus, dass das Unterhalten einer Zweitwohnung neben dem ersten Wohnsitz einen „über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehenden Aufwand“ darstelle. Normalerweise könne man davon ausgehen, dass der Inhaber einer Zweitwohnung wirtschaftlich leistungsfähig sei. Auf die Frage, ob der einzelne Mieter tatsächlich leistungsfähig sei, komme es nicht an.

Allerdings stehe es den Ländern und Gemeinden frei, die Anforderungen an die Erstwohnung strenger auszugestalten, erklärten die Richter weiter. So könnten sie die Steuerpflicht für die Zweitwohnung an die Frage knüpfen, ob der Studierende „eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung“ habe. Mit Blick auf BAföG-Empfänger meinten die Richter, dass diese nicht generell von Zweitwohnsitzsteuer ausgenommen werden müssten. Es genüge aber, wenn im Einzelfall festgestellt werde, dass diese nicht genug Geld hätten, und die Steuer daraufhin erlassen werde. (AP)