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Vollständige Version anzeigen: Studentenstatus nach Exma
toschno1
Hi,

folgende Situation. Habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich werde zum 30.09. geext. Nen Job habe ich voraussichtlich erst ab Januar. Will den Studentenstatus aber bis Ende des Jahres beibehalten, da ich ansonsten enorme Kosten für die Krankenkasse zahlen muss, die ich mit meinen Nebenjobs unmöglich decken kann. Bitte Helft mir! smile.gif
Habe gehört, dass es Aufbaustudiengänge gibt. Würde mir auch nen ziemlich interessanten raussuchen. Also ganz unmsonst soll es nich sein. Sollte lediglich kein Geld kosten.
Wie sieht das mit "Verfahrens-" oder "Umwelttechnik" an der Fakultät Maschinenwesen aus? Zahlt man da gebühren?

Danke für eure Mithilfe...die Zeit drängt etwas smile.gif

Bye
onkelroman
secret.gif kannst du deiner krankenkasse nicht noch schnell den immabescheid schicken? der gilt ja noch bis 31. märz.. sofa.gif
simpson
ich glaube nicht, tim. wenn er am 30.09. geext wird, hat er wohl auch keine rückmeldung getätigt..
onkelroman
na dann flink zum imma-amt happy.gif
Polygon
Zitat(onkelroman @ 29 Sep 2010, 17:10)
secret.gif kannst du deiner krankenkasse nicht noch schnell den immabescheid schicken? der gilt ja noch bis 31. märz..  sofa.gif
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Wozu, die Kasse geht weiter davon aus, dass du Student bist bis du oder jemand anderes ihr was anderes sagt. Wenn die natürlich wissen, dass es zum 30.9. mit dem Studium vorbei ist, dann wär ich da verdammt vorsichtig falsche Angaben zu machen, das wäre reiner Betrug sofern es raus kommt. Ein unwahres "hab ich vergessen" ist zwar auch nicht besser, aber wird einem vielleicht eher abgenommen.

Was für horrende Kosten entstehen einem denn eigentlich als arbeitslosem ohne eigenes Einkommen?
simpson
ich tippe auf ~140euro freiwillige gesetzliche kv.
toschno1
Die Krankenkasse ist doch nich dumm ey! Wenn man da keine Immabescheinigung vorlegen kann, dann wissen die auch, dass man kein Student mehr ist. Ich musste die Imma bisher immer vorlegen.
Und ne Rückmeldung funktioniert nicht, wenn man das Studium abgeschlossen hat...
sn3ek
Zitat(simpson @ 29 Sep 2010, 17:30)
ich tippe auf ~140euro freiwillige gesetzliche kv.
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Freiwillig und gesetzlich ist irgendwie ein Widerspruch, meinste nich? smile.gif Und ja die Versicherungen sind teuer, aber 140€ empfinde ich für arg viel. Ich glaube das beträg so um die 80€ bei der AOK bspw. Aber kann mich auch irren.
simpson
lol.gif hast du dich schon mal damit auseinandergesetzt? nein? gut. merkt man..
der widerspruch ist mir übrigens durchaus bewusst, freiwillig = du kannst dir selber raussuchen welche du willst.
simpson
was mir noch einfällt: arbeitssuchend melden oder so? ich hoffe, ich bekomm da bald nen termin und mir wird gesagt, wie das mit der versicherung läuft, wenn man keine bezüge hat/will. normalerweise zahlt ja das amt. aber so wie ich das gerade sehe, könnte es auch passieren, dass die versicherungen mich nicht wollen, wenn ich nicht arbeite.. huh.gif
toschno1
Es ist folgendermaßen.

Freiwillige Versicherung heisst nur, dass du dich als Erwerbsloser und nicht Student freiwillig versicherst. Du kannst das auch lassen, aber wenn dann was passiert...dann haste den Dreck. Und wenn du einma aus der gesetzlichen raus bist, dann könnte es beim wiedereintritt ebenfalls Probleme geben.
Die 140Euro sind so korrekt! Ist schon ne Menge geld. Für 3 Monate wird das echt kein Pappenstiel...naja irgendwie wirds schon gehen.
Ich bin Arbeitssuchend gemeldet als Nichtleistungsempfänger.
Es besteht noch die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen, was jedoch mit Eingliederungsmaßnahmen verbunden ist, welche ich nicht wahrnehmen will.

Bye
saltuarius
es gibt doch auch zahlreiche aufbau oder masterstudiengänge (auch an fernunis) an denen man sich einschreiben kann
Jenny86
Da du keinen Studiengang angegeben hast, könntest du bei Lehramt einfach ein Drittfach machen. Da zahlst du nix.
bunglefever
1. Die Krankenkasse bekommt das in der Regel sofort mit, wenn du geext bist. Da gibt es ne sehr gute Kommunikation zwischen den Kassen und den Unis. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

2. Wie alt bist du denn jetzt? Denn erstens kannst du so oder so nur während eines Erststudiums und zweitens nur bis 30 in der studentischen bleiben, ansonsten zahlste auch ganz normal.

3. Zuguterletzt: Vielleicht solltest du darüber nachdenken, mal zur Arge zu rennen und einen Hartz IV-Antrag für den betreffenden Zeitraum zu stellen. Weniger wegen der Kohle die du da bekommst (oder auch nicht) aber die Damen und Herren übernehmen bei bewilligtem Antrag auch deinen Krankenversicherungskosten.

Der "Clou": selbst wenn du ein Einkommen hast, was dich vom Regelsatz von ALG II ausschließt, kannst du laut einem Urteil des Sozialgerichtes Leipzig die Kosten für die Krankenversicherung von der Arge übernehmen lassen, nämlich dann, wenn dein Einkommen nach Zahlung der KV-Beiträge unter dem Regelsatz von ALG II liegen würde. Das erfordert ein wenig Zeit und Hartnäckigkeit, lohnt sich aber in jedem Fall.