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Vollständige Version anzeigen: Selbstmord und Strafrecht
Grummelnase
Ich warte immerno auf meine Accountfreigabe fürs Jura-Forum, deswegen stell ich meine Frage erstma hier rein:

Wie sieht denn das so aus im Strafrecht oder in irgendwelchen andren Gesetzbüchern mit dem Thema Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord oder viellei auch zu unterlassener Hilfeleistung bei einem Selbstmordversuch?
Wird man für irgendsowas bestraft? Wenn ja, mit welcher Begründung? Falls des zu umfangreich sein sollte, reicht mir au ne Quellenangabe - möglichst genau, dann weiß ich wenigstens, wo ich gucken muss.

Ich schreib grad ne Prüfungsarbeit über Paternalismus und hab ni so den Nerv und die Zeit, mich mal in die Gesetze einzulesen, zumal Selbstmord nurn Randthema sein soll.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
chaoscamp
Joah so in aller Kürze kann ich es nicht komplett umreißen.
nur mal so eine kurze Ergebniszusammenfassung.

Selbstmord ist erst mal nicht strafbar, da §§ 212, 211 StgB die Tötung eines anderen Menschen vorausetzen. Der Selbstmörder ist aber kein anderer.
Eine Beihilfe hierzu ist ebenfalls nicht strafbar, da es wegen obigem an der tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Hauptat (die Selbsttötung) fehlt.

Nun wirds komplizierter:
in bestimmten Fällen kommt eine Fremdtötung in mittelbarer Täterschaft in Betracht. Das sind dann besondere Situationen in denen der "Gehilfe" sozusagen beherrschenden Einfluss auf die Handlungen des Selbstmörders hat.

Hat man eine Garantenstellung kommt noch Eine Begehung in Form der Unterlassung in betracht, sodass man wiederum strafbar ist, sprich töten durch unterlassen.

Zuletzt ist noch die unterlassene Hilfeleistung zu erwähnen § 323c StGB.
Da ist aber umstritten ob die Voraussetzung des "Unglücksfalles" gegeben ist.

Nachlesen kannst du das zum Bsp. im Wessels/Hettinger
http://webopac.slub-dresden.de/LIBERO/WebO...TmeVECT8691&Z=1
Grummelnase
Oh, vielen Dank, den Hettinger werd ich mir auf jedenfall mal angucken.
Eine Frage noch: was is denn eine Garantenstellung?
chaoscamp
Hmm für den ersten Einblick hilft dir das bestimmt weiter
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenstellung
ist zwar wirklich nur sehr grob aber um mal eine Vorstellung darüber zu bekommen was das ist.

Das findest aber auch in jedem Strafrecht AT Lehrbuch

das beste wird sein du gehst mal einen tag in die Zweigbibo Rechtswissenschaften
und krallst dir eben den Wessels/ Beulke und den Wessels/Hettinger
das sind so gängige Kurzlehrbücher die auch weiterführende Verweise beinhalten, fals noch was interessiert oder unklar geblieben ist.

Grummelnase
Eine Frage hab ich jetz doch noch: wenn der nicht erfolgreiche Selbstmörder seinen Versuch in aller Öffentlichkeit gemacht hat un damit die (Zitat) Empfindungen anderer Menschen stark und dauerhaft verletzt hat - wird der dann bestraft? Für öffentl. Ruhestörung oder sowas?
onkelroman
wenn ers nachts um 4 durch sein megaphon brüllt, wäre ruhestörung ein in diesem fall durchaus erfüllter straftatbestand..
NEO.POP
ruhestörung is ne ordnungswidrigkeit tongue3.gif
Grummelnase
yeahrite.gif ich mein eher, wenn der von ner Brücke in ne Fußgängerzone hopst, so dass alle Fußgänger total verstört sin un der überlebt das dann - kann man den dann wegen irgendwas verknacken?
asmo
Wenn der zu blöd zum Selbstmord is, sollte man den verknacken. tongue3.gif Wobei er dann hinterher sicher genug gestraft is.