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Cuju
Privatkopie ist weiterhin erlaubt

(dpa/gms) - Das Kopieren von CDs, DVDs und anderen Bild- und Tonträgern für Freunde und Verwandte ist weiterhin erlaubt. Das bsetätigt Leila Werthschulte vom Musikrechteverwalter GEMA in München.
Privatkopien sollen auch weiter erlaubt bleiben.
© GMX/1&1

"Wir befürworten die Privatkopie, weil Abgaben für die Urheber schon beim Kauf von Leermedien bezahlt wurden." Ein vorhandener Kopierschutz dürfe allerdings nicht umgangen werden. Legal erworbene MP3-Dateien hätten eine eingebaute digitale Rechteverwaltung, mit der die Musikkonzerne die Zahl der Kopien eigenständig begrenzen.

Laut GEMA bezahlt der Käufer an der Kasse für jeden CD-Rohling rund 7 Cent Abgaben je Spielstunde, für andere Tonträger rund 6 Cent und für Bildträger rund 9 Cent. Für einen CD-Brenner fließen pauschal 7,50 Euro an die GEMA, für jeden DVD-Brenner rund 9 Euro und für einen MP3-Spieler rund 2,60 Euro. Informationen für Verbraucher sind auf der Seite www.privatkopieren.de zu finden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.bild kann nicht angezeigt werden

Kopiergeschützte CDs erkennt der Käufer an einem Verbotshinweis auf der Hülle. Die meisten Mitglieder des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft in Berlin setzen laut Sprecher Hartmut Spiesecke zu diesem Zweck ein Logo namens Copy-Control ein (www.ifpi.org/site-content/legal/copy-control.html). Genaue Zahlen, wie viele CD-Produktionen auf dem Markt geschützt seien, gebe es nicht: "Das ist auch eine Frage des Repertoires." So sei exotische Weltmusik seltener kopiergeschützt als Hit-CDs. (quelle gmx)
Perseus
Hm...das ist ja alles schön und gut, aber was hat sich da jetzt getan?

Dass ich das darf, weiß ich schon lange...
Cuju
weiterhin erlaubt! *steht doch dort*
es wurde versucht auch das private verbieten zu lassen
aber die GEMA hat sich dagegen ausgesprochen *und das ist schon mal nicht übel
Perseus
das wollen die schon lange.
Solang das Urheberrechtsgesetz nicht geändert wird, können die machen, was sie wollen :]

Und da steht eindeutig:

Zitat(UrhG @ §53)
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...]



Da das UrhG nicht geändert wurde, versteh ich also die Aufregung nicht.