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Vollständige Version anzeigen: Neue Prüfungsordnung rückwirkend?
ellipirelli1980
Hallo Freunde,

wer von euch kann mir mal sein Verständnis für diese Studienordnung erklären?

Studienordnung
für den Erziehungswissenschaftlichen Bereich (ESL)
im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen
Vom 13.01.2005

und dann steht dort:
§ 13
In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Technischen Universität veröffentlicht. Für Studierende, die das
Studium des Lehramtes an Grundschulen an der Technischen Universität Dresden vor dem
Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den
Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an § 115 LAPO I
orientieren.
Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom
10.10.2001 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Dresden, den 13.01.2005

Das Problem:
In der alten Ordnung werden für das Hauptstudium 4 SWS gefordert (und steht sogar auf den uns damals ausgeteilten Sammelscheinen fürs Staatsexamen drauf).

Die neue fordert 6 SWS. Kann den eine Studienordnung zu Ungunsten der Studenten geändert werden? Hab leider nicht jedes Semster nach neuer Ordnung geschaut sondern mich an meinen Unterlagen ausm ersten Semester und den Sammelscheinen orientiert.

Mir fehl also jetzt genau ein Schein wacko.gif wegen der neuen Ordnung. Ist doch einfach scheisse oder?

Elli - weiß ne ob ich lachen oder weinen soll
lusch3
ansich müsstet du dich nur nach der studienordnung deines imma-jahres prüfen lassen. geh am besten mal zum prüfungsamt und frag nach. ich weiß es nur von meinem studiengang und da ist es so, dass 3 verschiedene jahrgänge, 3 verschiedene studienordnungen haben.
Aerin
1. normalerweise dürfte sich die studienordnung überhaupt nicht ändern, für dich ist eigentlich nur die zu deiner immatrikulation gültige studienordnung gültig

2. in dem speziellen fall kann ich leider nix sagen, geh doch mal zu deinem zuständigen fsr, die wissen meistens mehr
ellipirelli1980
Naja ich mache Lehramt und da ist das Prüfungsamt nicht mehr zuständig
ellipirelli1980
Ich hab heute gehört, dass das in Kraft treten-Datum entscheidet. Laut diesem Datum bin ich mit Imma 2003 und in kraft treten von 2001 mit dran. Der Student sei verpflichtet sich zu informieren.

Ohne diesen Schein krieg ich keine Unterschrift vom Dozenten für das Formular, was ich zur entgültigen Anmeldung beim Regionalschulamt vorlegen muss. Der fehlende Schein ist dort nicht mal aufgeführt bzw erwähnt und es ist auch dummerweise nur ein Sitzschein.


loco
also soweit ich das weiß, bist du mit deiner immatrikulation eine art 'vertrag' mit der uni eingegangen und den kann man nicht einfach so rückwirkend ohne dich ändern..

aber vielleicht hast du ja irgendwann, irgendwo und irgendwie deine einwilligung dazu gegeben shifty.gif und evtl. gibt es wieder irgendwelche gestzlichen klauseln, wonach man innerhalb einer best. frist (sieht nach 2 jahren aus) daran drehen kann..

naja sind alles kaffeesatz-weisheiten.. gehst am besten wirklich mal zum pramt, fsr, studi-beratung oder studi-anwalt (aber so wie ich bin, würde ich denen allen voreingenommenheit, wegen der nähe zur institution vorwerfen lol.gif )
ellipirelli1980
Danke für eure Antworten!

Ich denke, dass wenn man klagt, verliert die Uni diesen Streit zumal ich in der Regelstudienzeit bin. Aber ob das sinnvoll ist. Es ärgert mich zwar jetzt ein ganzes Jahr zu verlieren (Lehrer wern nur einmal im Jahr eingestellt) aber in Zukunft soll sich eh einiges in der praktischen Lehrerausbildung ändern.

Aus Fehlern lernt man bekanntlicherweise. So hab ich wenigstens Zeit um in Ruhe fürs Examen zu lernen (und es ist Sommer cool.gif ). Ob nun Hartzt4 oder noch ein bissl Uni, ich bin fast in der Regelstudienzeit fertig geworden. Auf das eine Semester kommts dann vielleicht auch nicht mehr an. Oder?

Hab einfach keinen Bock mehr mich mit dieser komischen Uni rum zu ärgern.

Elli
Mimi
ich würde auf jeden fall erstmal beim fsr fragen... manchmal gibt es nämlich inoffiziell übergangslösungen...