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Vollständige Version anzeigen: Laptop-Gehäuse öffnen?
Phlegmo
tja die Frage wurde schon gestellt: es handelt sich wie gesagt um einen Acer Aspire der sich konsequent dagegen wehrt sich entkleiden zu lassen.
Deswegen bitte- bitte- bitte... !
Wer versteht es so ein Ding zu überreden??
Bitte erzählt mir die Methode.
Timmey
Was für ne Frage ey. Vorschlaghammer natürlich ;-).
GooseJB
siehst du an der seite des gehäuses ein garantiesiegel....?
schau mal shocking.gif
Pusteblumenkohl
Bei einigen Notebooks kann man das gehäuse öffnen indem man das Display bis zum anschlag nach hinten drückt. (Vorsichtig natürlich) Dann sollte sich die Blende zwischen tastatur und Display rausheben lassen.Wodurch du die Tastatur lösen kannst.

Es kann natürlich sein dass du vorher das display abschrauben musst weil da noch unter den Scharnieren Fixierungsschrauben für die Blende sind.

Mit Blende mein ich das Zeug über der Tastatur wo die Power und Funktionstasten drauf sind.

Leg dir wenn du drin rumbauen willst auch unbedingt für jeden Schraubentyp ne Extraschachtel oder platz an. Meistens isses so dass du zwar Schraube A durch Schraube B ersetzen kannst aber nicht umgedreht und das suckt beim wieder zusammenbauen.


(hab bis jetzt aber nur nen Vaio und nen Medion Noname Notebook repariert, mit Aspire kenn ich mich nich so gut aus aber vielleicht konnt ich ja Helfen wink.gif.)
EnjoyTheChris
Öffnen ist ja ein weit gefasster Begriff. Ich würde dir empfehlen mal im Netz nach Servicemanuals dafür zu suchen.

Wo willst du überhaupt ran? Nahezu alle Notebooks, die ich bis jetzt hatte, konnte man von innen betrachten, wenn man die Tastatur heraushebelt (VORSICHTIG, dass das Flachband-Controllerkabel nicht abreißt, bzw. dessen Stecker abrutscht), was ganz gut mit einem kleinen Schraubendreher an den "Rändern" geht (dort sind oft kleine Plastenoppen).

C'ya,

Christian
rakete
Hier das komplette Servicemanual für die Acer aspire 1300 serie als pdf datei...
https://www.synapsenow.com/synapse/data/711...ts/as1300sg.pdf

das sollte dir weiterhelfen... aber immer schön vorsichtig beim öffnen sein wink.gif
NEO.POP
ja und wenns damit nich klappt gibts immernoch das gute alte brecheisen rofl.gif
SidKennedy
mcnesium spricht:

falls du noch garantie auf das gerät hast (laut deutschem gesetz zwei jahre für elektronische geräte!) würd ich es auf gar keinen fall selber auf machen. weil dann erlischt selbige nämlich. dann lieber vom service menschen machen lassen. nur so als hinweis nebenbei.
Perseus
Zitat(SidKennedy @ 21 Oct 2005, 19:16)
mcnesium spricht:

falls du noch garantie auf das gerät hast (laut deutschem gesetz zwei jahre für elektronische geräte!)
*


Hhhhm....war das nicht was mit Gewährleistung 2 Jahre?
Gesetzliche Garantie 6 Monate - darüber hinaus freiwillig seitens des Herstellers, während Gewährleistung sowieso Händlersache ist.
Oder vertausch ich das grad? blink.gif Keine Juristen in eXma?
Gizz
bin auch kein jurist
aber glaube es ist so, nach 6 monaten geht die garantie in die gewährleistung über (insgesamt 2 jahre)
trotzdem kann man den artikel,bei berechtigten mängeln während der gewährleistung immer zum händler zurückbringen.
und dieser muss es dann halt zum hersteller zurückschicken. (produkthaftungsgesetz)

dazu mal hier was
oder noch ausführlicher hier

interessantes dazu zum umtausch:
Zitat
Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm...die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dies keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.

das wissen aber zum glück nicht alle verkäufer shifty.gif
Zitat
Nur ausnahmsweise räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Dies ist bei Haustür-, Fernabsatz- und Verbraucherkreditgeschäften der Fall, da hier der Kunde vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden soll.


aber auch:
Zitat
Anders ist die Rechtslage bei berechtigten Reklamationen aufgrund eines Mangels/ Fehlers der Ware. Ein Umtauschausschluss wäre hier unwirksam, auch bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware.

und das fettgedruckte wissen die die meisten verbraucher nicht...

Phlegmo
Danke vielen Dank!
bevor ich da irgendwelche stealthnoppen suche - schau ich mir das servie-manual mal an. vielen dank dafür... hätte nicht gedacht dass sich dieses doch im netz befindet...

jetzt muss ich erstmal meine englishkenntnisse prüfen
gfx-shaman
ot:
bei der gewaehrleistung bitte das "wichtig" beachten!

Wichtig:

Dem Kunden stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorliegt, aber erst später erkennbar wird (Bsp.: eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit ab).

Der Verkäufer haftet aber nur dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei ist, nicht aber für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch.

Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer kann aber diese Vermutung widerlegen.