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Vollständige Version anzeigen: Kündigung vor Antritt der Arbeit
Schnien
Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat:
Also ich hab letzten Monat einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass mein Arbeitsverhältnis am 21.08. beginnt.
Nun hab ich allerdings einen Plan B und bin nicht mehr auf die Stelle angewiesen und möchte ihn vor Antritt auflösen/kündigen.

Im Vertrag steht folgende Klausel:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 20. August 2009, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über en 20.August 2009 hinaus kann einvernehmlich vereinbart werden.

Während der Befristung ist eine ordentliche Kündiung des Arbeitsvertrages für beide Seiten, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


Meine Frage:

Wenn dort nun steht "während der Befristung" bleibt eine Auflösung des Vertrags heute zum 18.08. von den 4 Wochen Kündiungsfrist unberührt und ich müsste am 21.08. nicht dort anfangen, oder?????
Aristoteles
Ok also ich kann dir zumindest sagen, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, dass vor Antritt der Arbeit keine Kündigung geht (von beiden Seiten nicht!) Wenn ich kündigen sollte habe ich ein Monatsgehalt zu zahlen (oder so ähnlich)
Innervision
Hm, leider bleibt dir ja nichts anderes als zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Kannst du nicht drum bitten, dass die dich per Mail informieren, ob und wie lange du antreten musst? Oder geht's dir drum, dass du es von anderer Seite abgesichert haben möchtest und zu deinen Rechten kommst, falls die es selber nicht genau wissen, und dich da (nicht rechtmäßig) binden wollen?
Zappelfry
Sry, ich glaube nicht. Allerdings kann ich das nicht durch Paragraphen belegen.
onkelroman
alles, was im arbeitsvertrag steht, gilt. alles, was nicht im arbeitsvertrag steht, gilt nicht.
wenn im arbeitsvertrag nichts von vorher steht - was soll dein ex-zukünftiger arbeitgeber dir dann anhaben können?

(und "während der befristung" gilt nicht, da die befristung ja noch nicht begonnen hat..)
Schnien
@ Innervision: Nein, es geht lediglich darum, dass ich nicht weiß, welche Reaktion zu erwarten ist und ich mich gern vorinformieren will. Bzw wäre es auch wichtig zu wissen, ob ich nun am donnerstag dort anfangen muss.
Kann ja sein, dass sich jemand auskennt.
Dass die 4 wochen eigentlich bindend sind, ist mir klar. allerdings steht eben da "Während der Befristung" sind diese 4 Wochen Kündigungsfrist angesetzt. Nun beginnt mein Arbeitsverhältnis ja erst am 21.08. Deswegen meine Frage, ob diese 4 Wochen auch jetzt schon für mich gelten.
Zappelfry
Im Vertrag steht aber drin, dass man arbeiten wird. Allerdings hat onkelroman schon recht, dass er Dir nichts anhaben können wird, wenn keine Strafklausel bei Nichtantritt drin steht. Vielleicht kann man das ja auch gütlich regeln?
Chris
Du hast ja zugesichert, dass der Arbeitgeber deine Arbeitskraft erhält. Die 4 Wochen im Vertrag sind ja
auch eine Planungsfrist für den Arbeitgeber, damit du ihm nicht einfach so davon rennst. Von daher
kann man davon ausgehen, dass du auch den Vertrag nicht im Vorfeld ohne die vierwöchige Frist
beenden kannst. Fraglich wäre, ob die die Kündigungsfrist dann losläuft, wenn du kündigst, oder erst ab
dem ersten Arbeitstag. Sind bei dir aber nur drei Tage Unterschied, von daher wohl egal.

Der Arbeitgeber kann dich wohl durchaus verpflichten, die ersten vier Wochen zu machen. Es könnte
aber auch sein, dass man mit ihm über einen Auflösungsvertrag reden kann, der deinen Arbeitsvertrag
noch vor Arbeitsbeginn auflöst, da er dann keine Lust hat dich für nur für vier Wochen zu beschäftigen.

Wenn du aber nicht antrittst, kann der Arbeitgeber durchaus von dir Schadensersatz fordern (wegen
Nichterfüllung der Pflichten in deinem Vertrag). Wenn du aber innerhalb der Kündigungsfrist dort
arbeitest sollte er dir nichts können.

Ich würde einfach mal in der Personalabteilung dort anrufen und nachfragen, wie die es sehen.
sodi
Zitat(juraforum.de)
Grundsätzlich ist eine Kündigung VOR Arbeitsantritt zulässig. Ausnahme: Im Vertrag ist eine solche Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen und kündigt der Arbeitnehmer trotzdem, so ist die Kündigung unwirksam. Tritt er trotz der unwirksamen Kündigung die Arbeit nicht an, dann verhält sich der Arbeitnehmer vertragswidrig und macht sich in jedem Fall schadensersatzpflichtig.

Welche weiteren finanziellen Risiken der Arbeitnehmer bei Nichtantritt der Arbeit eingeht, hängt davon ab, ob eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart wurde oder nicht.

Nach dem Urteil des BAG vom 04.03.2004 Az.:8 AZR 196/03 sind Vertragsstrafeabreden auch in Formulararbeitsverträgen grundsätzlich zulässig und wirksam, soweit sie den Arbeitnehmer nicht in unzumutbarer Weise benachteiligen. Eine Vertragsstrafe benachteiligt den Arbeitnehmer unzumutbar, wenn sie höher ist, als der Arbeitslohn für die Zeit der Kündigungsfrist. Beispiel: Beträgt die Kündigungsfrist wegen einer Probezeit nur zwei Wochen, dann darf als Vertragsstrafe nicht mehr als ein Lohn für die Zeit von zwei Wochen vereinbart sein. Beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, dann darf die Vertragsstrafe nicht höher als ein Monatsgehalt sein u.s.w.

Ist die Vertragsstrafe höher als der Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist, dann ist die Vertragsstrafenabrede im Ganzen unwirksam. Eine Anpassung auf das Zumutbare erfolgt nicht.

Demnach müsste man sich hier folgende Fragen stellen:

1. Ist die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag ausgeschlossen worden?
2. Ist für den Fall des Nichtantritts oder einer anderen Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe vereinbart?
3. Entspricht die Höhe der Vertragsstrafe den obigen Kriterien?

juraforum.de

da ne kündiungsfrist VOR antritt nicht explizit im vertrag genannt wird, dürftest du eigentlich keine haben
Chris
Der Hobsons schreibt dazu:
Zitat
Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsantritt möglich ist, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung
des Arbeitsvertrages ab. Möglich ist es, vertraglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen.
Fehlt es an einer entsprechenden Regelung, wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig
angesehen. Zu klären ist dann lediglich, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung
beim Arbeitgeber oder erst ab dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tag der Arbeitsaufnahme beginnt.

http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/...arbeitsantritt/
die_dan
Oder machs wie bei Mietwohnungen: Um ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauszukommen, musst du für Ersatz sorgen! wink.gif

Ich hätte übrigens Zeit! cool.gif
bugy
halbwissen aus arbeitsrecht:
selbst wenn du gegebene fristen nicht einhältst, wird sich für den arbeitgeber da kaum ein gang zum gericht lohnen. im zweifelsfalle muss er dir auf jeden fall den enstandenen schade nachweisen, was meistens gar nicht oder nur mit einem ordentlichen aufwand möglich ist, welcher dann schon wieder nicht verhältnismäßig sein wird.
phanatos
Lapidar gesagt, kann dich niemand dazu zwingen, dort zu arbeiten. Dennoch macht es keinen guten Eindruck wenn du kurz vorher abspringst. Aber wenn du dem Arbeitgeber deine Beweggründe deutlich machst und dich für "die Unanehmlichkeiten" entschuldigst, wäre das doch in Ordnung.

Kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis vor Antritt aufheben kannst du jederzeit. Ist nur wie gesagt doof, ne Woche vorher...
Bastiano
Soweit ich weiß kann man doch innerhalb der Probezeit jedentag fristlos kündigen und gekündigt werden, ohne das irgendwelche gründe genannt werden müssen. Egal von welcher seite, zumindest habe wenn ich mich nicht irre das so wärend der ausbildung bei gebracht bekommen.

Aber wenn du es ganz genau wissen willst rufst du einfach bei der nummer an die ich dir gleich per PM zukommen lasse (rechtsschutz der gewerkschaften).

LG Basti
onkelroman
also vaddern meint, dass du (da du ja unterschrieben hast, ein arbeitsverhältnis einzugehen) schlimmstenfalls mit schadenersatzforderungen rechnen musst (zB die kosten für eine neue anzeige oder rekrutierung neuen personals, schadensansprüche müssen aber nachgewiesen werden), denen das aber höchstwahrscheinlich zu doof ist. wenn du direkt am ersten tag kündigst (das kannst du ja), haben sie auch nicht mehr von dir, und dann müssten sie (um nochmal zurück auf das beispiel zu kommen) auch geld für ne neue anzeige ausgeben..
die_dan
Zitat(Bastiano @ 18 Aug 2008, 16:08)
Soweit ich weiß kann man doch innerhalb der Probezeit jedentag fristlos kündigen und gekündigt werden, ohne das irgendwelche gründe genannt werden müssen.
*

Das gilt auch nur, wenn vertraglich ne Probezeit vereinbart ist. Und die beginnt dann auch erst, wenn du anfängst zu arbeiten.
Teebs
kann dir nur sagen, wie das bei mir war.
ich bin persönlich hingegangen, gleich als ich wusste, dass ich den vertrag nicht halten kann, ich hatte den arbeitsvertrag schon unterzeichnet aber arbeitsbeginn wäre erst in 2 oder 3 wochen gewesen.
die waren recht dankbar, dass ich es zügig gesagt hab, so konnten sie noch weiter nach jemand anderen suchen.
und prinzipiell kann dich ja nu keiner zwingen arbeiten zu gehen.