Ich weiß zwar nich was du machen willst, aber schon mal nachgedacht ob du den Gewerbeschein wirklich brauchst? Wenn deine angestrebte Tätigkeit nämlich ein "freier Beruf" ist, dann brauchst du die gar nicht. Dann reicht es eine Steuernummer bei deinem zuständigen Steueramt zu beantragen. Du dürftest wohl auch unter der Grenze für die Umsatzsteuer bleiben (liegt ca bei 17000 - jetzt zu faul zum suchen), d.h. du dürftest dich als Kleinunternehmer bezeichnen, darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, musst dafür aber nich monatlich ne Erklärung machen.
Was ein freier Beruf ist erläutert § 1 Abs. 2 PartGG ganz gut.
(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
fals es bei dir doch anders ist, hilfts vielleicht anderen