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Vollständige Version anzeigen: Gewerbe anmelden
Itia
Hi, wie funktioniert das, wenn man für nen Nebenjob ne Steuernummer beantragen muss (wo, Kosten, wie schnell geht das)?
Und: Dann muss man doch ne Steuererklärung machen und seine Krankenversicherung selbst zahlen oder? Ist das nicht viel zu viel Aufwand für so'n paar Scheinchen (unter 400€?)
Wer hat Erfahrung und kann bisl berichten?
Wäre dankbar für hilfreiche Tipps!
MfG,
Itia
Niveau
Um ein Gewerbe anzumelden, nimmst Du Dir eine Stunde Zeit, gehst zum Gewerbe- oder Ordnungsamt, beantwortest ein paar Fragen oder füllst einen Bogen aus, zahlst etwa 20 Euro und schon hast Du Dein eigenes Gewerbe, zum Beispiel als gewerbsmäßiger Händler, Importeur, Produzent. Eine Steuernummer hast Du eigentlich schon, müsste Dir kürzlich zugesandt worden sein wie neuerdings allen Bundesbürgern. Eine Steuererklärung musst Du nicht machen und Deine Krankenversicherung selbst zahlen. Nach weiterem fragt Dich eventuell Dein Arbeitgeber, der das meiste pauschal für Dich bezahlt.

Zitat(Itia @ 15 Oct 2008, 22:30)
Hi, wie funktioniert das, wenn man für nen Nebenjob ne Steuernummer beantragen muss (wo, Kosten, wie schnell geht das)?
Und: Dann muss man doch ne Steuererklärung machen und seine Krankenversicherung selbst zahlen oder? Ist das nicht viel zu viel Aufwand für so'n paar Scheinchen (unter 400€?)
Wer hat Erfahrung und kann bisl berichten?
Wäre dankbar für hilfreiche Tipps!
MfG,
Itia
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EnjoyTheChris
Aber wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du natürlich schon eine Steuererklärung machen.

Denk daran, wenn du noch familienversichert bist, dass du nicht mehrere Monate nacheinander mehr als 350 EUR verdienen darfst, sonst könnte es passieren, dass du aus der Familienkasse herausfliegst und dich selber (übrigens nur gesetzlich) versichern musst. Dass kann bei genug Verdienst nicht ein Nachteil sein, sollte aber beachtet werden. Im Netz sind die Auskünfte dazu widersprüchlich, frage dazu am besten deine Krankenkasse an. Mit einem Gewerbe kann man da kreativer werden (bekommt aber natürlich auch nix für die Rente...)...

C'ya,

Christian
thoxx
Zitat(EnjoyTheChris @ 16 Oct 2008, 00:28)
Denk daran, wenn du noch familienversichert bist, dass du nicht mehrere Monate nacheinander mehr als 350 EUR verdienen darfst, sonst könnte es passieren, dass du aus der Familienkasse herausfliegst [...]
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Ausser bei einer geringfügigen Beschäftigung, da ist die Grenze 400 EUR.
wombat1st
Zitat(Niveau @ 15 Oct 2008, 22:35)
Um ein Gewerbe anzumelden, nimmst Du Dir eine Stunde Zeit, gehst zum Gewerbe- oder Ordnungsamt, beantwortest ein paar Fragen oder füllst einen Bogen aus, zahlst etwa 20 Euro und schon hast Du Dein eigenes Gewerbe, zum Beispiel als gewerbsmäßiger Händler, Importeur, Produzent. Eine Steuernummer hast Du eigentlich schon, müsste Dir kürzlich zugesandt worden sein wie neuerdings allen Bundesbürgern. Eine Steuererklärung musst Du nicht machen und Deine Krankenversicherung selbst zahlen. Nach weiterem fragt Dich eventuell Dein Arbeitgeber, der das meiste pauschal für Dich bezahlt.
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die steuernummer die du meinst hat nichts mit der steuernummer des gewerbes zu tun, denn erste gilt für die natürliche person und zweitere für das gewerbe. eine steuererklärung muß sie definitiv machen, daß erfährt sie spätestens nach der gewerbeanmeldung aber auch nochmal separat vom zuständigen finanzamt. zur krankenkasse hat enjoythechris schon alles relevante geschrieben.

p.s. auf dein geschwätz, liebster niveau, ist aber wiedermal kein verlass, denn es ist so ziemlich alles falsch, was du geschrieben hast.
chelys
Mal eine ander Frage dazu... zwecks Examen hat man wenig Zeit zum Verdienen, kann man das Gewerbe einfach weiterlaufen lassen, auch wenn man dann ein Jahr später vielleicht Null Verdienst angeben muss?
Mir hat jemand geflüstert, dass das kein Problem wäre. Aber nocheinmal nachfragen kostet ja noch nix...
Niveau
Vielleicht hätte ich zwei Absätze machen sollen, das eine war eine Gewerbeanmeldung, das andere natürlich der 400 Euro-Job.
gfx-shaman
itia: bist du student(in)? wenn ja, hast du schon einen job bei dem du geld verdienst? wenn nein, wuerde dein arbeitgeber dich evtl pauschal (bis 400,-) einstellen?

wenn nein, geh zum gewerbeamt. ein Gewerbeschein auf Nebengewerbe gibt es (in dresden) fuer 26 Eur. wen du diesen hast, wirst du dich noch beim finanzamt melden muessen.

auf dem gewerbeschein muessen alle taetigkeiten verzeichnet sein, mit denen du geld verdienen willst (koennen beliebig viel sein, du solltest aber die beamten des gewerbeamtes damit nicht ueberfordern) eine aenderung des gewerbescheins ist jederzeit moeglich, kostet allerdings wieder ein paar euro.

kurze zeit spaeter bekommste dann (in der regel) post vom finanzamt.
beim finanzamt wirst du einen antrag ausfuellen muessen. dabei steht dann auch die frage, ob du umsatzsteuer zahlen willst oder nicht. ab einem bestimmten betrag (pro jahr) wirst du zwangslaeufig umsatzsteuer zahlen muessen. naehere hinweise findest du auch leicht im netz.

rechnungen kannst du im prinzip sofort stellen, selbst wenn du noch keinen gewerbeschein hast. dieser sollte dann aber spaetestens mit beginn des dritten monats nach rechnungsstellung beantragt werden, da diese dann rueckwirkend auf diesen schein geltend gemacht werden. auf der rechnung, bei steuernummer schreibst du einfach "wird nachgereicht".

die krankenversicherung ist relativ unabhaengig vom gewerbeschein auf nebengewerbe. nur zuviel darfste dann nicht einnehmen, was angesichts des von dir genannten betrages wohl nicht passieren wird.

viel erfolg. manch millionaer hat mit nem nebengewerbe angefangen wink.gif
Itia
Zitat(gfx-shaman @ 16 Oct 2008, 23:59)
itia: bist du student(in)? wenn ja, hast du schon einen job bei dem du geld verdienst? wenn nein, wuerde dein arbeitgeber dich evtl pauschal (bis 400,-) einstellen?


Ja bin ich. Ja hab ich. Nein würde er nicht.

Deswegen gleich meine nächste Frage: Könnte ich auch beides machen, falls ich bei dem bestehenden Job mal nicht so viele Termine kriege und somit das Leck aufm Konto mit dem Nebengewerbe auffüllen kann? Wenn ich dann nicht über die Bafög-Grenze von durchschnittlich 360€ pro Monat und somit auch nicht über 400€ komme, ist es doch egal wo das Geld herkommt oder denk ich da zu einfach?

Zitat(gfx-shaman @ 16 Oct 2008, 23:59)
beim finanzamt wirst du einen antrag ausfuellen muessen. dabei steht dann auch die frage, ob du umsatzsteuer zahlen willst oder nicht.


Und wenn ich sage ich will keine USt zahlen, kommen die aber sicher irgendwann kucken ob ich unter dieser Grenze liege (spätestens bei der Steuererklärung muss ich mich ja dann rechtfertigen) oder? Also ist das dann eher ne Frage von denen, ob ich über die Grenze komme? Oder gibt's beim Nebengewerbe sowas wie "paschalierende Betriebe"?

Hab gerade mit ner Beratungsfrau vom Gewerbeamt geschnackt; die meinte, es würden sich nach der Anmeldung dann die Berufsgenossenschaft, die IHK und meine Krankenkasse für die ganze Sache interessieren. Also Krankenkasse ist klar, da informiere ich mich vorher über die Grenzen, aber wollen die anderen dann auch irgendwelche umständlichen Sachen von mir?

Zitat(gfx-shaman @ 16 Oct 2008, 23:59)
viel erfolg. manch millionaer hat mit nem nebengewerbe angefangen wink.gif


Danke smile.gif
chaoscamp
Ich weiß zwar nich was du machen willst, aber schon mal nachgedacht ob du den Gewerbeschein wirklich brauchst? Wenn deine angestrebte Tätigkeit nämlich ein "freier Beruf" ist, dann brauchst du die gar nicht. Dann reicht es eine Steuernummer bei deinem zuständigen Steueramt zu beantragen. Du dürftest wohl auch unter der Grenze für die Umsatzsteuer bleiben (liegt ca bei 17000 - jetzt zu faul zum suchen), d.h. du dürftest dich als Kleinunternehmer bezeichnen, darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, musst dafür aber nich monatlich ne Erklärung machen.

Was ein freier Beruf ist erläutert § 1 Abs. 2 PartGG ganz gut.

(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

fals es bei dir doch anders ist, hilfts vielleicht anderen wink.gif
Itia
Noch ne Frage: Entstehen irgendwelche lebenslangen Verpflichtungen/steuerliche Nachteile oder sonstwas, wenn man das Nebengewerbe dann wieder abmelden will? Geht das überhaupt oder legt man das dann einfach nur auf Eis i.S. von man arbeitet nicht mehr auf Rechnung, das Gewerbe besteht aber noch?
Niveau
Als Scheinselbständiger kannst Du Deinen Arbeitsgeber auf Einstellung verklagen und kriegst das Geld dann ohne zu arbeiten, ist vielleicht das beste.
Itia
muss das thema aus aktuellem anlass nochmal rauskramen.

wie ist das mit der sozialversicherung? hab jetzt post von meinem auftraggeber gekriegt, im anhang einen "antrag auf feststellung des sozialversicherungsrechtlichen status" für die deutsche rentenversicherung. mein auftraggeber meint, es hätte nicht viel aussicht auf erfolg, als selbstständiger bei ihm zu arbeiten, weil weisungs- und ortsgebundene tätigkeit zb.

wenn ich im monat noch nicht mal 360euro zusammenkriege, muss ich da sv zahlen? kann ich den antrag jetzt getrost ausfüllen oder lieber gleich nen anderen auftraggeber suchen? werd grad ein wenig panisch um ehrlich zu sein shocking.gif

danke schonma
DonutPanic
Hab gerade einen sehr interssanten Chat zum Thema Freiberufler vs. Gewerbetreibender gefunden:

http://www.existxchange.de/freiberufler/ex...eiberufler.html

Zitat
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? Was muss ich bei einer Existenzgründung als Freiberufler beachten? Wie vermarkte ich als Freiberufler die ‚Marke ich’ am erfolgreichsten? Wie kann ich mich als Freiberufler mit anderen Freiberuflern zusammenschließen?

Svenja Hofert, Karriereberaterin und Buchautorin, gibt Existenzgründern im Chat Antwort auf diese und weitere Fragen.


Lässt wirklich kaum Fragen offen yes.gif