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Vollständige Version anzeigen: Geburtsurkunde um Perso zu beantragen?!
Padex
Unfassbare Geschichten im Ortsamt Dresden, Theaterplatz...

Ich wollte heute meinen Perso verlängern lassen bzw. neu beantragen, da er am 21.06. ausläuft.
Dank Europawahl wurde ich auf das bevorstehende Ende hingewiesen...

Nach einer Stunde Wartezeit im Ortsamt, sagte die nette Bearbeitungs-Dame mir, dass sie mir keinen Perso ausstellen könne, weil sie die Geburts-Urkunde im Original benötige.
shocking.gif

Ich hatte meinen noch gültigen Perso dabei, das Passbild auch frisch geschossen, ebenso war im PC vermerkt, dass ich noch einen gültigen Reisepass besitze der noch bis 2017 gültig ist...


War das nun eine reine Schikane oder gelten für die Dresdner Ortsämter andere Regeln???
Haben sie es etwas die letzten Jahre verschwitzt, sich die Urkunde mal zeigen zu lassen und nun fehlt ihnen ein Prüfhäckchen im System?

Wie man vielleicht merkt, bin ich etwas erbost über die sinnlose Wartezeit und habe mir die Bestimmungen auf den BSI Seiten durchgelesen, die aber nichts von einer zwingenden Regelung schreiben…
http://www.personalausweisportal.de/DE/Bue...agung_node.html

no.gif

Was geht in unserem Bürokraten-Dresden ab?
An wen kann ich mich wenden, wenn man offensichtlich falsch behandelt wurde?
Dienstaufsichtsbeschwerde?

Obendrein habe ich keine Lust nach meiner Geburtsurkunde zu suchen smile.gif
stabilo
Zitat(Padex @ 10 Jun 2014, 18:52)
Was geht in unserem Bürokraten-Dresden ab?
An wen kann ich mich wenden, wenn man offensichtlich falsch behandelt wurde?
Dienstaufsichtsbeschwerde?

Obendrein habe ich keine Lust nach meiner Geburtsurkunde zu suchen smile.gif
*

Du hättest sie ja mal fragen können, in welcher Vorschrift/Dienstanweisung geschrieben steht, dass in diesem Fall die Geburtsurkunde vorzulegen sei. Und zur Not das Amtsleiter verlangen?
Padex
wenn ich sofort gewusst hätte, dass es dazu keine offizielle Aufforderung gibt, hätte ich das sicher gemacht! Aber sie bestand darauf und erklärte es mit "für Dresden sein das unabwendbar!"

Juri
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SidKennedy
vor ca. 5 Monaten war ich im selben Ortsamt und hatte die Kopie meiner Geburtsurkunde dabei und konnte problemlos nen neuen perso beantragen und hab ihn auch bekommen
NEO.POP
Normalerweise reicht der alte Ausweis, auch in Dresden. Geburtsurkunde braucht man nur wenn man gar keinen Ausweis mehr hat.
SidKennedy
Zitat(NEO.POP @ 10 Jun 2014, 21:04)
Normalerweise reicht der alte Ausweis, auch in Dresden. Geburtsurkunde braucht man nur wenn man gar keinen Ausweis mehr hat.
*

vergessen dazu zu schreiben: ich hatte gar keinen ausweis und nur die kopie der geburtsurkunde
Juri
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Padex
ich hatte auch den Anschein, dass es in Dresden mit der Ausweisausstellung etwas drunter und drüber ging, jetzt haben sie härtere Regeln eingeführt (oder von Oben die Order bekommen)... es grenzt aber schon an Willkür, wenn ich mit Perso und Reisepass (beides gültig und vorhanden) und in lebender Person vor ihr sitzend NICHTS bekomme... sad.gif
abadd0n
Stellt das beamtenrechtlich nicht vielleicht sogar eine Befugnisüberschreitung oder Nötigung zur unnützen Beibringung von Urkunden dar? (Oder so ähnlich biggrin.gif gibt bestimmt was im deutschen Verwaltungsrecht/-sprechung dazu.) Ist halt die Frage, ob Du auf den Brainfuck reagieren willst oder einfach zur nächsten Sprechstunde gehst.

#abBarnabas
Padex
Es ist wohl eine "Kann-Bestimmung" die im PersonalAusweisGesetz so geschrieben steht und Dresden besteht eben auf diese KANN-Regelung sad.gif

http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/pe...r+Ergebnisliste

Hier meine Antwort vom BMI:
Zitat
[...]Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild und ein gültiges Identitätsdokument. Als Identitätsdokument werden anerkannt: der bisherige Personalausweis oder der Reisepass.
Unter Umständen kann es sein, dass die zuständige Personalausweisbehörde auf der Vorlage bestimmter weiterer Unterlagen, wie z. B. der Geburtsurkunde, besteht.

Daher ist es sinnvoll, sich dort vorab über die mitzubringenden Unterlagen zu informieren. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen weisen dies die Personalausweisbehörden üblicherweise auf ihren Internetseiten/Homepages aus.

Die rechtliche Grundlage hinsichtlich der notwendigen Identitätsfeststellung für Personalausweisantragsteller ist § 9 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG): "Bestehen Zweifel über die Person des Antragstellers, sind die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Personalausweisbehörde kann die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen veranlassen, wenn die Identität der antragstellenden Person auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann."
Detailliertere Regelungen können Sie der Passverwaltungsvorschrift zu § 6 Absatz 3 Nr. 6.3.1 (Feststellung der Identität) entnehmen.

Letztendlich liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde welche Unterlagen vorzulegen sind. Darauf hat das Bundesministerium des Innern nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keinen Einfluss.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]


Bundesministerium des Innern
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