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Vollständige Version anzeigen: Ebayfragen
tuesday
Ich hab momentan ein Problem mit einem Verkäufer von Ebay.

Ich habe mir vor Weihnachten ein tolles Snowboard von Privat bei Ebay ersteigert für 24,99€. Die Versandtkosten liegen bei 12,90€. Bei einer Länge des Bordes von 1,65m teilte mir der Verkäufer nach 3 Wochen nach Zahlungseingangs mit, dass die Tatsächlichen Versandtkosten bei 30€ liegen würden. In betracht dessen will nun der Verkäufer den ganzen Kaufvertrag, der ja abgeschlossen wurde, rückgängig machen.

Nun meine Frage:

Ist das ganze rechtens, oder muss der Verkäufer für die Mehrkosten des Versandts aufkommen, weil er dieses ja falsch in der Artikelbeschreibung angegeben hat?
Okkultics
Rechtlich gesehen ist er an den Kaufvertrag gebunden, da er die Kosten im Vorfeld erörtern muß. Irgendwie muß er ja auch auf die 12,90 gekommen sein. Er könnte sich natürlich auf Irrtum berufen weil einige Onlinerechner der Lieferfirmen die Sperrgüter nicht höher berechnen sondern wie normale Sendungen behandeln, in diesem Fall müßte er den Irrtum aber nachweisen (link zum Rechner z.B.). Falls Ebay die Versandkosten errechnet hat kann er sich ebenfalls auf Irrtum berufen. Wenn er jedoch unwissentlich eine Versandpauschale aus der Luft gegriffen hat, in der Hoffnung das diese stimmt ist er in jedem Fall gebunden an sein Angebot.
Sigurd
Okkultics hat Recht, der Verkäufer ist an den Vertrag gebunden, den er dir angeboten hat und den du mit Kauf der Ware akzeptierst hast. Möglicherweise stößt du aber in diversen Rechtsforen da eher auf Rat, als hier bei eXma
wechselstrom
olluötics hat das schon ganz gut beschrieben.

ich denke auch, dass Du die Lieferung "einklagen" könntest... aber ob du damit glücklicher wirst als einfach jetzt, wo du noch nicht Zeit in Mails und Rechtsberatung investiert hast, vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Meinste du kriegst ähnlich günstig von einem anderen Verkäufer wieder so ein Snowboard oder war das nun ein superschnäppchen ?

In den Ebay Bestimmungen wird es sicherlich stehen, dass die angegebenen Versandkosten verbindlich sind, vielleicht hilft es, wenn Du dem Verkäufer einen Link dazu schickst, so dass er dann Einsicht zeigt und trotzdem liefert...

andersherum überweist du ja auch nicht weniger Porto wenn Du nachweisen kannst, dass der Versand (+Verpackung) günstiger als angegeben zu realisieren ist, oder forderst paar Cent zurück, weil der Verkäufer statt dem angegebenen Versand nur ne Warensendung verschickt hat...
Polygon
Zitat(tuesday @ 14 Jan 2009, 21:32)
Ich hab momentan ein Problem mit einem Verkäufer von Ebay.

Ich habe mir vor Weihnachten ein tolles Snowboard von Privat bei Ebay ersteigert für  24,99€. Die Versandtkosten liegen bei 12,90€. Bei einer Länge des Bordes von 1,65m teilte mir der Verkäufer nach 3 Wochen nach Zahlungseingangs mit, dass die Tatsächlichen Versandtkosten bei 30€ liegen würden. In betracht dessen will nun der Verkäufer den ganzen Kaufvertrag, der ja abgeschlossen wurde, rückgängig machen.

Nun meine Frage:

Ist das ganze rechtens, oder muss der Verkäufer für die Mehrkosten des Versandts aufkommen, weil er dieses ja falsch in der Artikelbeschreibung angegeben hat?
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Achtung: Alles imho, persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Mit der Versteigerung ist ein Vertrag zustande gekommen und den hat der Verkäufer einzuhalten. Dabei ist es ansich unerheblich ob er sich geirrt hat oder ihm jemand nen falschen Versandpreis genannt hat, Vertrag ist Vertrag. Im letzten Fall kann er sich an demjenigen schadlos halten, der ihm den falschen Preis nannte, mit dir hat das aber nix zu tun.

Soweit zur Theorie, Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe. Die zentrale Frage die sich stellt ist doch: Willst du wirklich den Rechtsweg beschreiten um dein Recht zu erstreiten? In diesem Fall wirst du das ganze sowieso nochmal mit deinem Anwalt durchgehen.

Falls du das nicht willst bringt es herzlich wenig auf dein Recht zu pochen, wenn der andere sagt "mir doch wurscht". Du kannst ihn nat. bei EBay anschwärzen, aber ob das soviel bringt sei dahin gestellt. Du kannst ihm auch mit Klage drohen, aber er wird wissen, dass kaum einer wegen so einem Betrag wirklich klagt.

Am besten wird's wohl sein mal mit dem Typ vernünftig zu reden (vllt. hat er sich ja wirklich geirrt) und zu schauen ob man sich in der Mitte treffen kann, oder halt auf das Board zu verzichten und die Sache unter "Erfahrung" zu verbuchen.
komaa
Um mal ganz pragmatisch an die Sache heranzugehen: iloxx bietet den Ski/Snowboardversand für 11 Euro innerhalb von Deutschland oder für 20 Euro von und nach Österreich. Vielleicht hilft ein dezenter Hinweis an der Verkäufer auf diese Versandoption.

cya
wechselstrom
... und bei ebay rummaulen und nen Streitfall öffnen und nicht geeinigt wieder schliessen sollte, zumindest manchmal, wenigstens nen Paypal Gutschein bringen wink.gif

...ausserdem: wenn das praxis wird, dann locke ich demnächst auch immer Käufer mit niedrigen Versandkosten und hoffe, dass die hinterher trotzdem die teuren bezahlen wink.gif