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Vollständige Version anzeigen: Besuch von der GEZ....
stella
Ja, richtig...meine Freunde von der GEZ waren grade mal wieder zu Besuch. Nach etlichen Unterstellungen war ich wieder so genervt, dass ich auf die Frage, ob ich einen PC besitze oder Laptop, mit "der müsste dann ja auch internetfähig sein, nehme ich an" geantwortet habe. Woraufhin der "nette" Herr dann meine "So nicht, Junge Frau, da sind sie falsch informiert" und wärend ich denne die Tür vor die nase geklatscht habe noch im Treppenhaus gerufen hat "wir notieren also, dass Sie im Besitz eines Pcs bzw. Laptop sind". Alles nur Mist oder dürfen die das? Nach nochmal Tür aufmachen und zulappen war mir nicht wink.gif wacko.gif
the ox
Notieren können die erstmal alles. Da kommt dann wieder ein Brief mit Hinweis auf die Notiz, a la "uns wurde gemeldet" und Du sollst zahlen. Das selbe Spiel wie auch sonst, zB nach einer Wohnsitzanmeldung - keine Reaktion von Dir, nächster Brief kommt. Irgendwann kommt dann kein Brief mehr.
Internetfähiger PC ist aktuell aber nur bei Gewerbe eine GEZ-Thema - oder? Selbst da ist es umstritten, gerade unlängst hat wieder ein Gericht gegen die GEZ entschieden. Allerdings gibt es auch gegenteilige Entscheidungen.

Es gibt wohl auch die Möglichkeit für einen internetfähigen PC nur unter Vorbehalt zu zahlen. Musterbrief
mibi
auf der gez-seite steht eigentlich nur was von internetfähigen pc, wenn ich richtig gelesen habe --> GEZ


Zitat
PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang

Zitat
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.
stella
na schön, aber ich sagte ja nicht, dass ich einen besitze.....gell...
mibi
eben. eigentlich sollte es denen egal sein, ob du einen pc hast, solange du damit nicht fern siehst oder internetanbindung hast wink.gif
chelys
Dummerweise gelten solche Geräte (zumindest bei den Fernsehern bin ich mir da sicher) als "empfangsbereit", wenn sie Empfangsfähig (durch einen entsprechenden Anschluss) sind. Das bedeutet, wenn du WLAN hast, ist er empfangsbereit. Bei Fernsehern gilt das auch für Antennenbuchsen, selbst wenn man keine Antenne dazu hat yeahrite.gif
erich
alles aus der wohnung räumen, zum kaffee einladen, debil guckn. fertig.
aktsizr
Ich hab auch letztens eine Brief von denen bekommen... Zitate:

"Wir bitten Sie erneut, und den Antwortbogen ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld & Mühe." und
"Antworten Sie uns bitte in jedem Falle bis zum ..., auch wenn Sie meinen, nicht dazu verpflichtet zu sein."

Sind schon kuriose Leute... Was interessiert mich denn Zeit/Geld/Mühe die die GEZ verschwendet? - Warum werden hier nicht irgendwelche Rechtsvorschriften angegeben...

GEZ = VSR.
Fuchs
lol ja! Mir schrieben sie: Sie waren wiederholt nicht da (so morgens um 8 oder so), bitte geben Sie uns einen Termin an, an dem wir vorbei kommen können! blink.gif

edit: schroben verbessert, will niemandem weh tun happy.gif
Kleene.Hex
Ich hatte das Problem letztens auch... hab einfach diesen Antwortbogen, warum ich keine Geräte mehr bereithalte zurückgeschickt und dann war seltsamerweise gut.
Wenn die Leutz vor der Tür stehen braucht man denen gar nicht aufmachen, geschweige denn sie rein lassen. Die dürfen nur mit Polizei und Durchsuchungsbefehl rein, aber die Mühe machen die sich nicht, denn es kostet ja zu viel.
Doomsn
Hab die 3 Standardbriefe ignoriert und bisher noch nichts weiter von denen gehört. Falls sie mal doch an der Tür stehen sollten, sage ich "Tschüss!".
Janni
Es handelt sich auch lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Von daher hat man nichts zu befürchten.
caprice
Warum schickt ihr nicht einfach den korrekt ausgefüllten Antwortbrief zurück? Kostet ja nix wenn Antwort drauf steht und die GEZ spart sich ebenfalls Papier, Porto und Mühe. Ich will nicht wissen wieviel von dem GEZ-Geld aus Ignoranz der Angeschriebenen in Briefverkehr und die "mobile Einsatzgruppe" investiert werden.
derFotograf
Es soll mal jemand den allerletzten Satz auf deren ersten Schrieb lesen, ganz ganz unten.

Da steht wenn man nichts anzumelden hat braucht man auf das Schreiben nicht zu reagieren.

Natürlich kommt ein Brief nach dem anderen von denen. Darauf kann man antworten, dass sie bitte ihre Briefe erst selbst durchlesen sollen (verweis auf letzten Satz), falls sie noch einen Brief schicken man eine Anzeige wegen Belästigung vornimmt. Danach ist Ruhe im Karton....
caprice
Zitat(derFotograf @ 11 Dec 2008, 15:02)
Es soll mal jemand den allerletzten Satz auf deren ersten Schrieb lesen, ganz ganz unten.

Da steht wenn man nichts anzumelden hat braucht man auf das Schreiben nicht zu reagieren.

Natürlich kommt ein Brief nach dem anderen von denen. Darauf kann man antworten, dass sie bitte ihre Briefe erst selbst durchlesen sollen (verweis auf letzten Satz), falls sie noch einen Brief schicken man eine Anzeige wegen Belästigung vornimmt. Danach ist Ruhe im Karton....
*


Als ich an meiner elterlichen Adresse angeschrieben wurde hab ich aber auch aufüllen können das ich (dort) keine eigenen Empfangsgeräte besitzen.
Hier in Dresden kam dann direkt nach der Ummeldung( angry.gif ) ein Brief auf den ich wahrheitsgemäß antworten konnte das für die Geräte in der Wohnung bereits mein Freund bezahlt. Danach war auch Ruhe. Also versteh ich nich ganz wie man sich über zig Briefe und vorbeigeschickte Beamte aufregen kann wenn man das Problem so einfach lösen kann.
derFotograf
Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten. Dagegen kann man klagen wenn man will. Indem Fall würde man aber gegen das Land klagen, und man müsste denen das leider auch nachweisen sad.gif Das geben die aber freiwillig eh nicht zu. Aber man könnte die GEZ fragen woher sie die Adresse haben. Ohne deine Einwilligung darf das Land deine Adresse nicht herausgeben, außer an Behörden. Die GEZ ist aber eine Privatinstitution.... yeahrite.gif
stella
Dazu war neulich in der SZ ein bericht, dass die Einwohnermeldeämter auf telefonische Anfrage all deine Daten rausgeben dürfen....Und wenn du das NICHT willst, musst du dort Einspruch einlegen dagegen-was die wenigsten wissen...., sonst dürfen die das wohl...wie mies ist das denn, da kann ja jeder kommen sad.gif
nur-meine
die gez ist eine behörte, die dürfen so ziemlich alles. meiner meinung nach ist es eine sekte!
ich hatte das auto vorm hasu stehen und schon hatte ich die typen an der backe. ich hab dann von nem freund mir die antennenbuchse rausbauen und alles zulöten lassen, der hat das bestedigt (er darf das, da er autoradios und so zeug verkauft) und seit dem ist endlich ruh. ich hätte nämlich für ein und das sele radio 2mal bezahlen müssen. 1mal als privatperson und dann nochmal weil ich selbstständig bin.
Sigurd
Ach ja, die liebe GEZ... hatte mich damals aus Pflichtbewustsein und gesetzestreuer Bürger angemeldet, nach einem Jahr aber wieder ab. Gekündigt hab ich per Einschreiben zum 30.09.07.

Auf Umwegen (da ich umgezogen bin) erreichte mich Anfang November eine Mahnung (ich hab nie ne Rechnung bekommen) über 204 EUR Nachzahlung für die vergangenen Monate nach Sep 2007.

Ich hab denen per Fax (ist billiger) eine Antwort geschickt, in der ich sie höflich aber streng bat, so einen Schei... zu unterlassen und verwies nebenbei noch schön auf Paragraphen, da sich die GEZ strafbar macht, wenn sie deine Abmeldung nicht anerkennen. Zusätzlich erklärte ich, dass ich keine Fernseher und Gedöns habe (was ja auch stimmt) und hab das Ding dann unterschrieben weggefaxt.

Antwort kam letzte Woche per Post:

...bla... ihr Anschluss wurde mit Ablauf des Monats August 2007 abgemeldet ...bla... Anbei erhalten sie einen Verrechnungsscheck über 17,03 EUR, den sie bei ihrer Bank einreichen können.

--

Man beachte den Unterschied zwischen September 2007 und August 2007, sie haben mir also einen Monat Gebühren wiedergegeben, obwohl sie das gar nicht hätten tun müssen blink.gif
Schon ein komischer Verein... lasst diese Heinis bloß nicht über die Türschwelle und lasst euch ja nicht von denen einwickeln.

Wenn da einer vor der Tür steht, nach seinem "Dienst-"Ausweis verlangen, den anschauen und danach die Tür wieder schließen. "Kein Interesse!", sozusagen smile.gif

Wie schon gesagt, die GEZ ist keine Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte und bewegt sich selber auf extrem dünnem Eis.
cleanerjp
Zitat(caprice @ 11 Dec 2008, 15:00)
Warum schickt ihr nicht einfach den korrekt ausgefüllten Antwortbrief zurück? Kostet ja nix wenn Antwort drauf steht und die GEZ spart sich ebenfalls Papier, Porto und Mühe. Ich will nicht wissen wieviel von dem GEZ-Geld aus Ignoranz der Angeschriebenen in Briefverkehr und die "mobile Einsatzgruppe" investiert werden.
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weil die aus deiner naivität geld machen und ich bestimmt keinen pfennig mehr diesen gaunern hinterherwerfe. wer sich schon mal versucht hat, abzumelden, wird wohl wissen, dass der krake mehrere arme hat...
nur-meine
Zitat(Sigurd @ 11 Dec 2008, 16:14)


...Wie schon gesagt, die GEZ ist keine Behörde und besitzt keine hoheitlichen Rechte und bewegt sich selber auf extrem dünnem Eis.
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bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
stella
Das ist immer leicht gesagt wink.gif Hätte den auch niiiiienienienienie aufgemacht, aber kurz vorher ist ein Päckchen für die nachbarn abgegeben worden, ich also Tür aufgerissen und...nun ja....Es lag jetzt ein Zettel im Briefkasten, ähnlich dem Brief, den man immer per Post zugesendet bekommt. Und ich bin angewiesen es ausgefüllt zurückzusenden. Na da. Muss also nun doch wohl ich die Angaben machen und er hat nichts falsches gemeldet, aber schon krass, wie dreist die erstmal behaupten.....Mich würden deren Einstellungskriterien mal interessieren 8)
stella
halt, nicht MUSS. Ich bin VERPFLICHTET wink.gif
cleanerjp
Zitat(nur-meine @ 11 Dec 2008, 16:20)
bist du dir ganz sicher???
von mir wollen die geld von 2005 haben, weil das arbeitsamt den bescheid nicht rechtzeitig raus geschickt hat und ich damit auch den den wisch nicht rechtzeitig schicken konnte und rückwirkent geht nicht.
mein anwalt sagt das man da nichts machen kann, ist einfach so und die dürfen das.
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ja, da hat er schon recht was das hoheitsrecht angeht, aber wenn die einmal angesetzt haben, kommste da nich mehr ohne zahlen raus. rückwirkend geht sowiesoe fast nirgends was und wenn du einmal gemeldet bist, also wenn die einmal ne rechtskräftige zahlungsaufforderung rausschicken, darfst du löhnen oder notfalls pfänden;)
also lieber gleich zahlen, bevor sich der preis durch die mahnugnsgebühren erhöht...
bei mir hat sich damals die summe vervierfacht, weil ich nicht zahlen wollte (betrug!), aber der zwangsvollstrecker hat mich dann noch "überzeugt"...
derFotograf
Zitat(nur-meine @ 11 Dec 2008, 16:08)
die gez ist eine behörte, die dürfen so ziemlich alles.
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Woher hast du das denn??
Die GEZ ist KEINE Behörde!!!! Sie ist eine private Institution die von ARD und ZDF betrieben wird. Nichts staatliches!!!! Das kannst du aber überall nachlesen. Sie tuen gern wie eine Behörde. Ist aber nur eine privater Verein....
Tupolev
Evtl. ist auch dieser Artikel interessant.
abadd0n
Zitat(derFotograf @ 11 Dec 2008, 16:00)
Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten. [...] Ohne deine Einwilligung darf das Land deine Adresse nicht herausgeben*


Herzlich Willkommen beim Realitätsabgleich...

Zitat(stella @ 11 Dec 2008, 16:07)
Dazu war neulich in der SZ ein bericht, dass die Einwohnermeldeämter auf telefonische Anfrage all deine Daten rausgeben dürfen....Und wenn du das NICHT willst, musst du dort Einspruch einlegen dagegen-was die wenigsten wissen...., sonst dürfen die das wohl...wie mies ist das denn, da kann ja jeder kommen*


Ja, das ist richtig. Dazu hier bei eXma.
Kurzum: Die Stadt verkauft Meldedaten und plant den Erlös daraus auch ganz normal im Haushalt ein. Kaum zu glauben, oder?

Übrigens: Die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung - also wahrscheinlich nicht das, was ihr unter einer "Behörde" versteht.

.abd.
oZmann
Zitat(derFotograf @ 11 Dec 2008, 16:00)
Indem Fall kann man sogar von Datenschutzmissbrauch reden. Die Bundesländer dürfen nämlich keine Adressen aus dem Melderegister an die GEZ weiterleiten.


dazu

Zitat(wikipedia.de)
Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über zwölf Millionen Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen lehnen auf Grund von Datenschutzbedenken die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnermeldeämter ab.
sn3ek
Mal meine situation mit der GEZ:

Mir geht die GEZ derzeit auch auf die ketten, war 11/07 bis 09/08 befreit, hab dann für 10/08 bis 09/09 neue befreiung eingereicht, und seitdem gehen die mir so auf die ketten - ich soll angeblich irgendwann mal ein NEG + Fernseher + Radio angemeldet haben, somit müsse ich für 10/08 bis 12/08 noch 51€ zahlen --> hab dann befreiung bestätig bekommen und jetzt sind es nur noch 22,55€. hab daraufhin einen widerspruch eingelegt, dass ich keinen fernseher + radio + NEG mein eigen nenne - daraufhin neuer brief zur zahlungsaufforderung - hab angerufen und die erste bearbeiterin meinte, dass das geld noch für 10/07 zu zahlen sei, im gleichen atemzug sagt sie aber, dass ich da befreit wäre oO. so die hatte dann keine lust mehr und hat einfach aufgelegt. ich hab nochmal angerufen und hab ne andere bearbeiterin gesprochen, die meinte, dass der betrag von 10/08 sei, was logischer als 10/07 ist. Und im gegensatz zur 1. sagte sie dass mein widerspruch noch in bearbeitung sei, dass ich noch einen brief irgendwann bekomme und einfach warten soll. tzz haben die von ihrem eigenen system keine ahnung? Naja abwarten und tee trinken... *aufreg* yeahrite.gif
marz
Nach meiner Ummeldung habe ich jetzt auch ein Briefchen von der GEZ bekommen. Nach dem FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein muss ich ja nicht mal eine Antwort auf den tollen Brief schicken! Ich werde stattdessen die 50 Cent Briefmarke für einen Brief an den Datenschutzbeauftragten von Dresden und oder Sachsen investieren.

PS: In der aktuellen C't ist ein guter Artikel über die GEZ und die Gebührenpflicht von "neuartige Empfangsgeräte".

Zitat
Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

    Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

    Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

    Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.